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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: mögliche Wochenenddienste vor bzw nach dem Erholungsurlaub  (Gelesen 3471 mal)

MaddinS

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Guten Tag,

Ich mich durch allerlei Vorschriften gekämpft und bin hinsichtlich des Themas noch nicht zum Ende gekommen.

Folgendes:
Es wird immer wieder von Kameraden empfohlen auf dem Urlaubsantrag das Wochenende vor und nach dem EU zu vermerken.

Beispiel:
KW XY hat 5 Tage mit regulärem Dienst und dementsprechend findet man auf dem Antrag dann sogar 9 Tage = SA+SO / MO-FR / SA+SO

Begründung:
Man kann dann nicht kurzfristig in den Urlaub befohlen werden und ist den gesamten Zeitraum im EU.


Allerdings kann man für dienstfreie Tage keinen Erholungsurlaub stellen, mit Ausnahme zwischen mindestens 2 genommenen EU´s (Beispiel: 2 Kalenderwochen am Stück)
Ansonsten müsste man ja theoretisch sogar für Wochenenden Anträge ohne Anzug stellen. Man stelle sich vor, dass eine Kurzreise mit entsprechender Entfernung unternommen wird und der Chef befiehlt kurzfristig einen Wachdienst. Etwas überspitzt ausgedrückt, aber ich denke jeder weiß was gemeint ist.

Meine Frage: Wie ist die rechtliche Handhabe?
Ist eine Vermerkung über den eigentlichen Zeitraum des EU´s sinnvoll?

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SolSim

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Antw:mögliche Wochenenddienste vor bzw nach dem Erholungsurlaub
« Antwort #1 am: 22. Oktober 2020, 12:52:24 »

Ihre Sprache ist echt schwer zu verstehen.
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dunstig

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Antw:mögliche Wochenenddienste vor bzw nach dem Erholungsurlaub
« Antwort #2 am: 22. Oktober 2020, 13:11:51 »

Unabhängig der rechtlichen Lage, aber wie wäre es einfach mit einem Gespräch mit dem Vorgesetzten? Manchmal habe ich bei den Fragen hier echt das Gefühl, dass in einigen Einheiten nicht mehr kommuniziert wird.

Fällt bei uns ein eingeteilter OvWa kurzfristig aus und es wird Ersatz gesucht, wird mit den Vorgesetzten über die Planung gesprochen und entsprechend Alternativen gesucht. Ich habe noch nie erlebt, dass es nicht möglich war, eine Lösung zu finden und irgendjemand seine Planung hätte kurzfristig ändern müssen.

Unser alter Chef hat auch nach Rückfrage direkt klar gestellt, dass dienstfreie Zeiträume vor und nach einem Urlaub für ihn wie Urlaub behandelt werden und entsprechend Freiwillige beim Personal gesucht werden, welche sich vor Ort befinden. Selbiges gilt aber auch für die Entfernungen zum Wohnort. Bevor bei uns jemand eingeteilt wird, der erstmal 300km anreisen müsste, wird unter den anderen schon jemand gefunden.

Es ist ja jetzt auch nicht so, dass solche Konstellationen jedes Wochenende auftreten.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Al Terego

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Antw:mögliche Wochenenddienste vor bzw nach dem Erholungsurlaub
« Antwort #3 am: 22. Oktober 2020, 13:17:08 »

Es sollte sehr selten bis überhaupt nicht vorkommen, dass ein Disziplinarvorgesetzter ohne Absprache bzw. Einverständnis mit dem Soldaten diesen vor oder nach dem EU am Wochenende zu Diensten einteilt.
Früher war es tatsächlich so, dass ein Urlaubsantrag von „nach Dienst“ bis „zum Dienst“ gestellt werden musste. In so einem Fall war das Wochenende tatsächlich mit drin.
Ist aber seit vielen Jahren so abgeändert, dass immer der erste und der letzte Urlaubstag anzugeben ist (also kein Sa/So oder Feiertag).
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MaddinS

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Antw:mögliche Wochenenddienste vor bzw nach dem Erholungsurlaub
« Antwort #4 am: 22. Oktober 2020, 13:21:36 »

Unabhängig der rechtlichen Lage, aber wie wäre es einfach mit einem Gespräch mit dem Vorgesetzten? Manchmal habe ich bei den Fragen hier echt das Gefühl, dass in einigen Einheiten nicht mehr kommuniziert wird.

Fällt bei uns ein eingeteilter OvWa kurzfristig aus und es wird Ersatz gesucht, wird mit den Vorgesetzten über die Planung gesprochen und entsprechend Alternativen gesucht. Ich habe noch nie erlebt, dass es nicht möglich war, eine Lösung zu finden und irgendjemand seine Planung hätte kurzfristig ändern müssen.

Unser alter Chef hat auch nach Rückfrage direkt klar gestellt, dass dienstfreie Zeiträume vor und nach einem Urlaub für ihn wie Urlaub behandelt werden und entsprechend Freiwillige beim Personal gesucht werden, welche sich vor Ort befinden. Selbiges gilt aber auch für die Entfernungen zum Wohnort. Bevor bei uns jemand eingeteilt wird, der erstmal 300km anreisen müsste, wird unter den anderen schon jemand gefunden.

Es ist ja jetzt auch nicht so, dass solche Konstellationen jedes Wochenende auftreten.

Die Sachlage ist im Grunde bei uns nicht anders. Trotzdem besteht ja die Thematik, dass die Soldaten entsprechende Anträge einreichen.
Speziell die Kameraden aus der näheren Umgebung haben "Angst" das sie spontan in den Dienst befohlen werden könnten.
Nun kommen wir ja natürlich auch zur UKK. Eintragungen für Tage an denen grundsätzlich Dienstfrei ist und welche nicht zwischen genehmigten zwei EU´ liegen,
wären sinnfrei bzw. einfach nicht korrekt. Trotz aller Bemühungen bin ich diesbezüglich noch nicht fündig geworden.
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MaddinS

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Antw:mögliche Wochenenddienste vor bzw nach dem Erholungsurlaub
« Antwort #5 am: 22. Oktober 2020, 13:24:09 »

Ist aber seit vielen Jahren so abgeändert, dass immer der erste und der letzte Urlaubstag anzugeben ist (also kein Sa/So oder Feiertag).

Genau danach suche ich.
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Al Terego

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Antw:mögliche Wochenenddienste vor bzw nach dem Erholungsurlaub
« Antwort #6 am: 22. Oktober 2020, 13:25:14 »

Wenn diese Angst besteht, einfach den Mo bzw. Fr als letzten bzw. ersten Urlaubstag nehmen und schon ist die Sache erledigt.
Wie gesagt Urlaub von „nD“ bis „zD“ ist so nicht mehr vorgesehen.
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MaddinS

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Antw:mögliche Wochenenddienste vor bzw nach dem Erholungsurlaub
« Antwort #7 am: 22. Oktober 2020, 14:22:20 »

Wenn diese Angst besteht, einfach den Mo bzw. Fr als letzten bzw. ersten Urlaubstag nehmen und schon ist die Sache erledigt.
Wie gesagt Urlaub von „nD“ bis „zD“ ist so nicht mehr vorgesehen.

Das klingt eher nach einer Gepflogenheit als einer rechtlichen Handhabe. Die Möglichkeit das Wochenende zwischen zwei EU´s zu legen löst das Problem an sich, aber die Thematik bleibt im Grundsatz immer noch unklar.
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F_K

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Antw:mögliche Wochenenddienste vor bzw nach dem Erholungsurlaub
« Antwort #8 am: 22. Oktober 2020, 14:29:01 »

Jungs,

Der DV bestimmt Aufenthalt und Dienst des Soldaten.

Punkt - bitte inhaltlich nachvollziehen.

Im Extremfall, unter Erstattung des Kosten, kann auch ein angetretener Urlaub nicht "zählen" und der Soldat hat zum Dienst zu erscheinen.

Klingt komisch, liebe Kinder, ist aber so.

Wieso sollte da ein "dienstfreier Tag / WE geschützt" sein?

Deshalb miteinander reden - letztendlich entscheidet aber der DV.
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Al Terego

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Antw:mögliche Wochenenddienste vor bzw nach dem Erholungsurlaub
« Antwort #9 am: 22. Oktober 2020, 14:42:35 »

... aber die Thematik bleibt im Grundsatz immer noch unklar.

Absolut nicht. Die Thematik ist ganz klar geregelt (siehe hierzu auch den obigen Beitrag von F_K)
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Antw:mögliche Wochenenddienste vor bzw nach dem Erholungsurlaub
« Antwort #10 am: 22. Oktober 2020, 17:33:53 »

Wer als Soldat "Angst" hat am WE in den Dienst befohlen zu werden, der sollte vielleicht mal seine Einstellung reflektieren (oder vom Chef reflektieren lassen). Die Jungs wären bei mir ganz oben auf der Liste für Wochenend-und Feiertagsdienste...
Abgesehen davon gebietet es doch wohl die Kameradschaft im Fall der Fälle einzuspringen wenn man im Einzugsgebiet wohnt bevor jemand anderes mit 500km Anreise ran muss.
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LwPersFw

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Antw:mögliche Wochenenddienste vor bzw nach dem Erholungsurlaub
« Antwort #11 am: 22. Oktober 2020, 17:47:28 »

Ralf hat das Thema geschlossen... hier nur noch ein ergänzender fachlicher Hinweis zur Frage: "Darf der Dienstherr das?"

(Das Folgende verdeutlicht wieder einmal, dass das Dienstverhältnis als Soldat eben kein normales Beamtendienstverhältnis, oder Arbeitsvertrag eines Arbeitnehmers ist.)


Viele Soldaten denken, dass das Wochenende ausschließlich ihnen "gehört" und der Dienstherr hier kaum Eingriffsrechte hat.
Dem ist aber eben nicht so. Gesetzliche Grundlage ist der bereits genannte § 30c SG.


Und weil dies so gesetzlich geregelt ist .... haben ALLE Soldaten am Wochenende nur dienstfreie Zeit und "freien Ausgang".

Geregelt in der A2-2630/0-0-2 (zu finden auf fragdenstaat.de)

"Allgemeines1.2.3.3 

Ausgangsregelung

133. Nach Dienstschluss  –  die Dauer  des  Dienstes  richtet  sich dabei  nach den militärischen Erfordernissen unter  Beachtung  der  SAZV  –  haben  dienstfreie Zeit  und damit  freien  Ausgang:

•  Soldatinnen  und  Soldaten  während  der  Dauer  der  allgemeinen  Grundausbildung/Grundeinweisung bis  zum  Zapfenstreich  (23.00 Uhr),  soweit  sie zum  Wohnen in der  Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet  sind ,

•  Mannschaften nach Ablauf  der  allgemeinen  Grundausbildung/Grundeinweisung  und Unteroffiziere ohne  Portepee  (oP)  bis  zum  Frühstück,  soweit  sie  zum  Wohnen  in  der  Gemeinschaftsunterkunft und zur  Teilnahme an  der  Gemeinschaftsverpflegung (Morgenkost)  verpflichtet  sind,

•  Offiziere und  Unteroffiziere  mit  Portepee  (mP)  bis  zum  Dienstbeginn.
    Dies  gilt  auch  für  Unteroffiziere oP  und  Mannschaften,  soweit  sie vom  Wohnen  in  der Gemeinschaftsunterkunft  und/oder
    von der  Teilnahme an der  Morgenkost  befreit  sind.
    Unteroffiziere oP  mit  bestandener  Feldwebel-/Bootsmannprüfung  nach der  Soldatenlaufbahnverordnung von ihrem 
    Disziplinarvorgesetzten den  Unteroffizieren  mP  gleichgestellt  werden.

134. Freier  Ausgang bezeichnet  sowohl  den  Zeitraum  als  auch  die  Möglichkeit  für  eine  Soldatin oder  einen  Soldaten,  sich  nach  eigenem  Ermessen  an  einem  Ort  ihrer  bzw.  seiner  Entscheidung unter  Berücksichtigung  dienstlicher  Erfordernisse aufhalten zu können. 

Die zuständigen Disziplinarvorgesetzten  können unter  Berücksichtigung  dienstlicher  Erfordernisse oder  im  Rahmen der Vollstreckung  einer  Disziplinarmaßnahme  oder  einer  gerichtlichen  Freiheitsentziehung  den  freien Ausgang  beschränken

Insbesondere  können die Disziplinarvorgesetzten den freien Ausgang  vor, während und nach besonderer  dienstlicher  Belastung,  wie  z.  B.  bei  Ausbildungsvorhaben,  Übungen und Truppenübungsplatzaufenthalten,  für  die gesamte Einheit  oder  für  einzelne  Soldatinnen und Soldaten beschränken.

138. Wochenendausgang  und damit  freien Ausgang haben Soldatinnen und Soldaten,  die an Wochenenden  nicht  zu  einem  Dienst  eingeteilt  sind,  ab  Freitag  nach  Dienst. 

Der  Wochenendausgang für  Soldatinnen und Soldaten,  die dem  Zapfenstreich unterliegen,  soll  im  Allgemeinen am  Montag 1.00 Uhr  beendet  sein.  Die Rückkehrzeiten sollen unter  Berücksichtigung  der  dienstlichen Notwendigkeiten,  der  Fürsorgepflicht  und der  berechtigten  Interessen der  Soldatinnen und Soldaten festgesetzt  werden. 

Diese Regelung  ist  an dienstfreien Tagen während der  Woche entsprechend anzuwenden."



D.h. wir alle sind grundsätzlich 24/7 für den Dienstherrn verfügbar.
Sind wir aber zu keinem Dienst eingeteilt... haben wir dienstfreie Zeit und damit i.d.R. freien Ausgang.
WIE der Dienstherr dies in der Praxis auszugestalten hat... regelt das SG über SAZV über Vorschriften/Erlasse.
Und erst wenn der Dienstherr hierbei falsch handelt, z.B. gegen die Vorgabe in einer Vorschrift verstößt, macht eine Beschwerde sinn.



Dieser Beitrag ergänzt:

Updates in den Beiträgen #6 und #7 hier

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,67925.0.html
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

InstUffzSEAKlima

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Antw:mögliche Wochenenddienste vor bzw nach dem Erholungsurlaub
« Antwort #12 am: 22. Oktober 2020, 18:54:57 »

In unserer Einheit war der überwiegende Teil von weiter weg bzw. Wochenendpendler. Für die Wochenenddienste wurde allerdings immer ein Ersatz eingeteilt, der dann einzuspringen hatte und sich früh fernmündlich melden mußte, ob er benötigt wird oder UVD-Ablöse und wenn unsere Einheit Wache gestellt hat, die Wachmannschaft vollzählig war. Das war allerdings keine Rufbereitschaft und wurde auch nicht als Dienst auf der "Gerechtigkeitsliste" vermerkt. Allerdings war es auch so, dass keinesfalls immer nur die "Einheimischen" als Lückenbüßer herhalten mussten, sondern oft wurden auch die Diensttuer vom Wochenende, die sonst heimfahren wären dafür eingeteilt. Es war aber üblich, wenn man am WE Dienst hatte, Fr-Sa und So-Mo zu machen, weil das mehr Anrechenfälle und DUZ brachte und das WE eh gelaufen war.
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Antw:mögliche Wochenenddienste vor bzw nach dem Erholungsurlaub
« Antwort #13 am: 22. Oktober 2020, 19:17:10 »

Naja- es soll ja Leute geben, die halt mal schon auf nen Samstag in Urlaub fahren/fliegen wollen oder erst Sonntag zurückkehren. Ebenso gibt es ja die Möglichkeit, an einem dienstfreien Wochenende zu verreisen.

Das sollte entsprechend auch planbar sein.
Ein guter DV wird das berücksichtigen. FRÜHER gab es eben entsprechend die Möglichkeit, einen entsprechenden Urlaubsantrag zu stellen- das hat sich offenbar geändert. Ich kenn die aktuellen Formulare nicht, aber evtl. gibt es ja noch den Freitextteil, wo man entsprechende Reisepläne dokumentieren könnte.
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Antw:mögliche Wochenenddienste vor bzw nach dem Erholungsurlaub
« Antwort #14 am: 22. Oktober 2020, 19:35:24 »

Das Theater tut sich doch eh kein Chef an. Wenn jemand auf Grund eines kurzfristigen Wochenenddienstes seine Urlaubsreise am Montag drauf nicht durchführen kann.

Nur muss er es eben auch wissen. Also einfach miteinander reden und gut ist.
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