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Autor Thema: Deutliche Worte, offener Brief an den Deutschen Bundeswehrverband von einem Komp  (Gelesen 2159 mal)

Andree

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Unter meinen engeren Kameraden macht aktuell ein offener Brief eines Kompaniefeldwebels an den Bundeswehrverband die Runde. Die geplante Corona Prämie wird dort kritisch erwähnt.

Ist diesem Glauben zu schenken oder eher ein fake?

https://www.recondovets.de/deutliche-worte-offener-brief-an-den-dbwv/
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tank1911

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Ob das echt ist, k.A.

Aber inhaltlich kann ich nur sagen d'accord.

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Nilo

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Da war wohl jemand zu lange im ADO.
Allemal verdient! alleine deswegen schon weil ich jede Woche wie viele andere auch meine Gesundheit aufs Spiel setze und in der Kaserne mit hunderten Soldaten im engsten Kontakt bin die von überall aus Deutschland kommen ohne die Abstandsregeln einhalten zu können aufgrund Ausbildung etc. die dann auch über die Reguläre Dienstzeit hinaus geht. Nichts mit Home office.
Mit einigen Punkten stimme ich überein, aber dann dürften auch keine Polizisten, Pflegekräfte und und und diese bekommen oder bekommen die nichts für Ihre Überstunden?
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Thomi35

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Weiterhin ist zu beachten, daß die sog. Corona-Sonderzahlung als Ergebnis der Tarifverhandlungen zum TVöD eine Einmalzahlung ist, welche die Gehaltserhöhung für die Zeit vom 01.10.20 bis 31.03.21, in der keine lineare Erhöhung vorgesehen ist, darstellt. Würde sie nicht auf Soldatinnen und Soldaten übertragen werden, gäbe es für diese sechs Monate de facto eine Nullrunde.

Die Sonderzahlung enthält eine soziale Komponente (geringere Entgeltgruppen erhalten einen höheren Betrag) und ist nach § 3 Nr. 11a EStG steuerfrei. Vermutlich aufgrund des Zieles, diese Steuerfreiheit zu erlangen, wurde für die Sonderzahlung ein gesonderter Tarifvertrag abgeschlossen (TV Corona-Sonderzahlung 2020).

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LwPersFw

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Der Kamerad hat nicht erkannt, dass die Sonderzahlung Bestandteil des Tarifabschluss ist.

"In einem Schreiben des Bundesinnenministeriums wird skizziert, wer Anspruch auf die Corona-Prämie hat. „Die einmalige Corona-Sonderzahlung erhalten Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis zum Bund am 1. Oktober 2020 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1.März 2020 und dem 31.Oktober2020 Anspruch auf Entgelt bestanden hat“, heißt es dort."

Die erste Steigerung greift zum 01.04.2021.
Der alte Tarifvertrag lief zum 30.09.2020 aus.
Der Kompromiss der Tarifpartner für den Zeitraum 01.10.20 - 31.03.2021 : eine Sonderzahlung

Und ... das Gesamtergebnis ... also prozentuale Steigerung von 3,2 % + Sonderzahlung über 28 Monate ...

... entspricht in etwa dem Tarifabschluss nach der Finanz(Banken)-Krise ... die bekanntlich auch hunderte Milliarden Steuergelder gekostet hat ...

Über knapp 3 Jahre Anhebung von gesamt 4,9 %.

Und das die Tarifabschlüsse wirkungsgleich auf die Beamten ... und damit im weiteren Zug auch die Soldaten übertragen werden... (aktuell minus 0,2 % Versorgungsrücklage) ist seit Jahrzehnten Praxis.

Und wenn dies nach der Banken-Krise ging ... warum soll dies heute anders sein ?
Zumal das Ergebnis unter dem von damals liegt...  3 % + Sonderzahlung


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SolSim

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Der mutmaßliche Spieß hat nach seiner Dienstzeit und Erfahrung augenscheinlich nicht verstanden, wie sich Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst gestalten und wie diese für Beamte und Soldaten meist umgesetzt werden.

Meiner Meinung nach kann der Verfasser kein Spieß sein.
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KlausP

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Wenn er den Betrag nicht haben will hindert ihn ja niemand daran, diesen wohltätigen Zwecken zu spenden.

Zitat
... Meiner Meinung nach kann der Verfasser kein Spieß sein. ...

Könnte man ja nachprüfen. Der Name wurde zwar abgekürzt, aber die angebliche Einheit genannt.
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justice005

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Die Soldaten kriegen die Erhöhung wie die Beamten ja sowieso. Man hätte sie leise und bescheiden annehmen können. Dass der Bundeswehrverband insoweit jetzt laut eine Forderung erhebt, die sowieso schon erfüllt ist und gar nicht mehr zur Debatte steht, beweist nur, dass es um Geltungssucht und die Frage der Existenzberechtigung geht.

Alleine vor diesem Hintergrund hat der Verfasser des Schreibens schon recht.
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JensMP79

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In erster Linie geht es doch darum, wie der DBwV mit dieser "Zulage" umgeht und sich teilweise damit ins Licht rückt.

Jeder freut sich doch, wenn es etwas mehr Geld gibt und wir haben vermutlich alle Verstanden, warum es diesen Einmalbetrag geben soll.

Der DBwV jedoch tut gerade so, als ob die Soldaten sich diese "Coronazulage" verdient haben. Darüber kann man jetzt auch geteilter Meinung sein. Für mich persönlich gilt jedoch "Wir Dienen Deutschland".

Ich persönlich, und nur für mich und mein direktes Umfeld kann festhalten, dass ich keinerlei finanzielle Einbußen seit Mitte März habe und nicht einen Tag "Coronafrei" hatte und ich diesen Betrag vermutlich jemanden zukommen lassen werde, der wirklich unter Corona "leidet".

Mir reicht die Erhöhung ab Frühjahr 2021 völlig aus und bis dahin komme ich mit meinem jetzigen Gehalt gerade so über die Runden. ;-)
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JensMP79

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Die Soldaten kriegen die Erhöhung wie die Beamten ja sowieso. Man hätte sie leise und bescheiden annehmen können. Dass der Bundeswehrverband insoweit jetzt laut eine Forderung erhebt, die sowieso schon erfüllt ist und gar nicht mehr zur Debatte steht, beweist nur, dass es um Geltungssucht und die Frage der Existenzberechtigung geht.

Alleine vor diesem Hintergrund hat der Verfasser des Schreibens schon recht.

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LwPersFw

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"Die „Corona-Sonderzahlung“: Ein Ausgleich in einem Jahr voller Belastungen und letztlich eine Einmalzahlung in anderem Gewand

Berlin. Es ist auf den ersten Blick ein eher außergewöhnliches Tarifergebnis, das am Wochenende ausgehandelt und verkündet wurde – aber wir befinden uns auch in außergewöhnlichen Zeiten. Auf den zweiten Blick jedoch schon nicht mehr, da Einmalzahlungen bei Tarifabschlüssen gang und gebe sind.

So ist die sogenannte „Corona-Sonderzahlung“, die allen Tarifbeschäftigten zugutekommen soll – ganz gleich, ob sie mit ihrer Arbeit einen Beitrag zur Pandemie-Bewältigung geleistet haben oder nicht – eine klassische Einmalzahlung, diesmal jedoch steuerfrei. Je nach Einkommensgruppe ist diese einmalige Prämie, die noch in diesem Jahr mit den Dezemberbezügen ausgezahlt werden soll, von 200 bis 600 Euro gestaffelt.

Der Deutsche BundeswehrVerband fordert, dass diese Einmalzahlung allen Menschen in der Bundeswehr zugutekommt – neben den aktiven Beamten und Soldaten also auch den Freiwillig Wehrdienstleistenden, den Reservedienstleistenden und den Versorgungsempfängern. Dazu der Vorsitzende des Fachbereichs Haushalt, Besoldung und Laufbahnrecht im DBwV-Bundesvorstand, Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch: „Das Innenministerium hat angekündigt, den Tarifabschluss wirkungsgleich auf die Besoldungsempfänger zu übernehmen. Dazu gehört auch die Einmalzahlung – ohne Wenn und Aber. Und dazu gehören nach meiner Definition auch die Freiwillig Wehrdienst Leistenden, die Reservisten und die Versorgungsempfänger.“

Bei einigen Menschen stößt das auf Unverständnis – viele monieren, dass diese außergewöhnliche Maßnahme der Wertschätzung angesichts der Lage, in der sich das Land befindet, unangemessen sei. Ein Nutzer kommentierte sogar auf der Facebook-Seite des DBwV, dass er seine Sonderzahlung spenden wolle. Dieses Verhalten ist aller Ehren wert und verdient sicherlich Respekt. Jedoch ist es nur eine tarifvertraglich vereinbarte Einmalzahlung – die den Namen Corona-Sonderzahlung bekommen hat.

Ganz wichtig dabei: Man darf in der Betrachtung einen Aspekt nicht außer Acht lassen. Das moderate Lohnplus von 3,2 Prozent, verteilt auf eine lange Laufzeit von 28 Monaten, kommt erst ab dem 1. April 2021 zur Geltung, wenn die erste Steigerung von 1,4 Prozent greift. Anders als in vielen vorausgegangenen Abschlüssen ist keine rückwirkende Zahlung der Tariferhöhung bis zum Zeitpunkt des Tarifabschlusses vorgesehen – im halben Jahr bis kommenden April gehen die Tarifbeschäftigten leer aus. Und genau um diese Lücke zu füllen, dafür gibt es Einmalzahlungen!"


DBwV.de, 29.10.2020

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