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Autor Thema: Frage zu den Dienstbezügen wenn von A6 auf A7 Stufen?  (Gelesen 757 mal)

Dienstbezüge-frage

  • Gast
Frage zu den Dienstbezügen wenn von A6 auf A7 Stufen?
« am: 08. November 2020, 12:05:30 »

Hallo

kurze Frage:

Gehen wir davon aus man wird als SU (FA) eingestellt (A6) durch anrechenbare Zeiten erhält man die Stufe 3. Nun wird man nach später nach Abschluß der Lehrgänge zum Fw befördert und erhält somit die Besoldungsgruppe A7. Fängt man hier bei Stufe 1 an oder behält man seine Stufe 3?

Ich kenne das nur so aus dem TV-L das bei neuen Besoldungsruppen die Stufe wieder auf 1 geht, dort ist aber eher selten das man von A6 auf A7 kommt..
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Pericranium

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Antw:Frage zu den Dienstbezügen wenn von A6 auf A7 Stufen?
« Antwort #1 am: 08. November 2020, 12:17:25 »

Man behält die Erfahrungsstufe natürlich. Die Erfahrung ist durch eine Beförderung ja nicht verloren gegangen.
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KlausP

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Antw:Frage zu den Dienstbezügen wenn von A6 auf A7 Stufen?
« Antwort #2 am: 08. November 2020, 12:48:50 »

Um das zu ergänzen: Die Erfahrungsstufe bezieht sich nicht auf die im jeweiligen Dienstgrad gediente Zeit sondern auf die Gesamtdienstzeit.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Dienstbezüge-frage

  • Gast
Antw:Frage zu den Dienstbezügen wenn von A6 auf A7 Stufen?
« Antwort #3 am: 08. November 2020, 13:07:04 »

Vielen Dank!

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Thomi35

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Antw:Frage zu den Dienstbezügen wenn von A6 auf A7 Stufen?
« Antwort #4 am: 09. November 2020, 05:52:46 »

Ich kenne das nur so aus dem TV-L das bei neuen Besoldungsruppen die Stufe wieder auf 1 geht, dort ist aber eher selten das man von A6 auf A7 kommt..

Auch im TV-L behält man bei einer Höhergruppierung (also die Einstufung in eine höhere Entgeltgruppe) i. a. die vorher erworbene Erfahrungsstufe. Lediglich, wenn man in einer vorhergehenden Stufe mindestens ein entsprechendes Gehalt wie zuvor hat, wird man auf diese Stufe zurückgestellt, erhält dann aber als Ausgleich ggf. etwas mehr Geld.

Allerdings beginnt nach einer Höhergruppierung die Stufenlaufzeit erneut: Wenn man also z. B. bereits drei Jahre in der Stufe 4 war, so beginnt die vierjährige (Warte-) Zeit für die Stufe 5 erneut.
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