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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Hilfe zum Start :)  (Gelesen 2295 mal)

Joe90er

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Hilfe zum Start :)
« am: 10. Dezember 2020, 22:02:56 »

Guten Tag zukünftige Kameraden,
ich beginne am 10.04.2021 meine AGA im ITBtl 281, im Anschluss wird das EloKaBtl 931 meine Stammeinheit als StDstSdt SK in der Laufbahn der MSCH.
Ich freue mich sehr, auf die neue Herausforderung, dennoch habe ich einige Fragen und hoffe hier die dementsprechende Hilfe oder einige Tipps zu erhalten.

Zu mir, ich bin 90er Baujahr, verheiratet (Sie ist berufstätig) und habe eine Tochter (unter 2 Jahren), zurzeit wohnhaft in Köln.

Als aller erstes würde mich sehr interessieren, ob jemand Informationen, Erfahrungen oder mir etwas über die Standorte berichten könnte.


1.   Zur Besoldung habe ich mich auf https://bezuegerechner.bva.bund.de/ versucht schlau zu machen.
Dennoch weiß ich nicht genau, ob ich einen Amtszuschlag erhalte und wie der Kinderzuschlag zu berechnen ist.
2.   Da wir uns überlegen näher an die Stammeinheit zu ziehen, wollte ich mich gerne erkundigen wie es mit den Fahrtkosten/Trennungsgeld aussieht (tägl. Heimfahrt), die Entfernung läge aktuell ca. bei 103km/1:30Std Fahrzeit. Wir würden gerne auf unter eine Stunde Fahrzeit kommen, da meine Frau in Köln arbeitet.

Ich weiß dass die Besoldung nicht im absoluten Vordergrund stehen sollte, jedoch ist es für unsere Planung zum Thema: Umzug, Zweitwagen Anschaffung und Job meiner Frau, sehr wichtig.


Über jede weitere Information, Hinweise und auch Tipps bin ich sehr dankbar
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Löwe von Eutin

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Antw:Hilfe zum Start :)
« Antwort #1 am: 10. Dezember 2020, 22:38:46 »

Bezügebeispiele BW:
https://www.bundeswehrkarriere.de/blueprint/servlet/blob/141962/5a9209146698bba2bec8dd307484fa27/bezuegebeispiele-mannschaften-data.pdf
(Für Sie erst ab Teil B - für Zeitsoldaten interessant)

Schütze A3 ES1 2.301,21 €
Gefreiter A3Z ES1 2.301,21€ +43,37€ (Nach 3 Monaten)
Obergefreiter A4 ES1 2349,36€
Hauptgefreiter A4Z ES1 2349,36€ +8,72€ (Nach 12 Monaten)
Stabsgefreiter A5 EF2 2.444,34€ (Nach 36 Monaten)
Oberstabsgefreiter A5Z ES2 2367,07€ +43,37€ (Nach 48 Monaten)
 
Eine Amtszulage gibt es bei den Dienstgraden Gefreiter, Hauptgefreiter und Oberstabsgefreiter
 
Sie starten mit Erfahrungsstufe 1.
Nach 2 Dienstjahren wechseln Sie zu Erfahrungsstufe 2...

Zum Thema Erfahrungsstufe
https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/besoldung-versorgung-soldaten/erfahrungsstufen-grundgehaelter-soldaten


Ihnen kann später in Ihrer Einheit auf Antrag unter Umständen Trennungsgeld gewährt werden.
Da Sie vermutlich beabsichtigen täglich zu pendeln, wäre es sicherlich von Vorteil, wenn die Fahrtzeit mit einem privaten PKW nicht größer als eine Stunde pro Strecke und die Entfernung nicht mehr als 100Km beträgt. (NUR EIN GROBER RICHTWERT!!!)

Sie sollten dafür aber in der Regel VOR IHREM DIENSTANTRITT ein entsprechendes Mietverhältnis haben.

Für genauere Informationen dazu werfen Sie am besten einen Blick in die Trennungsgeldverordnung.
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Mobilitaet-Reisen/Trennungsgeld/_documents_inland/tg_anspruch.html


Ich empfehle Ihnen die BLexi- APP, dort finden Sie sehr viele Informationen über die Bundeswehr auf einen Blick.
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Thomi35

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Antw:Hilfe zum Start :)
« Antwort #2 am: 12. Dezember 2020, 14:35:36 »

Zusätzlich gibt es noch den Familienzuschlag der Stufe 2 (nach § 40 Abs. 2 BBesG) für einen verheirateten Soldaten mit einem Kind, welcher derzeit (seit März 2020)

277,02 EUR zzgl. 5,37 EUR (für Besoldungsgruppen A3 - A5) im Monat

beträgt.
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NicW

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« Antwort #3 am: 12. Dezember 2020, 15:52:30 »

Zum Thema TG: arbeitet Ihre Frau im Öffentlichen Dienst? Selbe Frage zum Familienzuschlag.
Aufgrund Ihrer Angaben hier im Forum müssten Sie im Moment TG nach §3 bekommen. Alle weiteren Fragen, gerne per PN. Trennungsgeld ist ein sehr kompliziertes und umfangreiches Thema. Besonders wenn es darum geht ob die tägliche pendelei zumutbar ist oder nicht.
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Fw und Refü

Ralf

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Antw:Hilfe zum Start :)
« Antwort #4 am: 12. Dezember 2020, 17:04:06 »

Warum Fragen immer per PN und nicht für alle einsehbar?
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NicW

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Antw:Hilfe zum Start :)
« Antwort #5 am: 12. Dezember 2020, 17:57:51 »

Vielleicht möchte nicht jeder hier seine genauen Daten offenlegen. Deswegen das Angebot der PN. Wenn es denjenigen nicht stört darf er aber gerne hier im Thread fragen und ich antworte dann natürlich öffentlich.
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Fw und Refü

Ralf

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Antw:Hilfe zum Start :)
« Antwort #6 am: 12. Dezember 2020, 18:57:03 »

Deswegen sollte man sich ja auch nicht mit Klarnamen anmelden  8)
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Hades

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Antw:Hilfe zum Start :)
« Antwort #7 am: 22. Februar 2021, 12:20:42 »

Ich habe mal eine Frage zum Thema Besoldung vom OG und HG.

Ich derzeit OG bekomme 2349,36 € Brutto. Ein HG bekommt genau das selbe. Plus die knapp 9€ Zulage.
Die Frage dich ich mir stelle ist folgende, bekomme ich quasi den gleichen Bruttolohn bzw. Nettolohn wie vorher, wenn ich befördert werde plus die fast 9 Euro drauf? Und wie werden die 9 verrechnet steuerpflichtig oder steuerfrei. Weil wo ist denn der Sinn, dass eine Beförderung Gehaltstechnisch nichts ausmacht außer die Zulage. ODER ist der größte Teil beim Gehalt später die Erfahrungsstufe die einiges an unterschied ausmacht?
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Ralf

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Antw:Hilfe zum Start :)
« Antwort #8 am: 22. Februar 2021, 12:44:33 »

Dein Bruttolohn erhöht sich um die Amtszulage. Ein OGefr beokommt A04 und ein HptGefr A04Z. Die Gehaltssprünge werden mit steigendem Dienstgrad größer, demzufolge sind sie nfangs recht gering.
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Jay-C

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Antw:Hilfe zum Start :)
« Antwort #9 am: 22. Februar 2021, 12:45:21 »

Ein Blick ins BBesG und die Frage ist beantwortet.

OGefr und HptGefr sind eben beide in der Besoldungsgruppe A4.
Selbes gilt für StGefr und OStGegr (A5) und weitere. Zum Beispiel kann ein StUffz genauso nach A7 besoldet werden wie ein Fw.

Die Zulagen sind schon zur Trennung dar. Und ja, die Erfahrungsstufe macht normalerweise mehr aus.
Nochmal: BBesG
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