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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: TG Höhe ab 1.6.20  (Gelesen 12919 mal)

Nutcho

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TG Höhe ab 1.6.20
« am: 16. Dezember 2020, 19:23:43 »

Guten Tag,

bin TG Empfänger nach §3TGV, bin auf einem Lehrgang aktuell. Unterkunft wird gestellt.
Verpflegung gegen Bezahlung wird Morgens und Mittags bereitgestellt.
Jetzt gabs ja da ab dem 1.6.20 eine Änderung in der TGV.
Ist es richtig, dass in den ersten 14 Tagen, wo man TG Anspruch hat (keine Abwesenheit etc.) 28 Euro Trennungsreisegeld und ab dem 15. Tag unabhängig vom Familienstand 14 Euro Trennungstagegeld erhält?

MkG
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Ralf

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Antw:TG Höhe ab 1.6.20
« Antwort #1 am: 16. Dezember 2020, 19:27:32 »

Blöde Frage: steht das nicht auf deinem Bewilligungsbescheid?
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KlausP

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Nutcho

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Antw:TG Höhe ab 1.6.20
« Antwort #3 am: 16. Dezember 2020, 19:37:33 »

Hintergrund:
Kamerad hat seine Abrechnung erhalten. Ich meine noch nicht(Mühlen mahlen hier sehr langsam).
Er hat für die ersten 14 Tage nur 8,xx€ erhalten, danach auch keine 14 Euro, das hat mich stutzig gemacht.
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alpha_de

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Antw:TG Höhe ab 1.6.20
« Antwort #4 am: 16. Dezember 2020, 20:11:00 »

Kein Wunder, da das TG bei Bereitstellung von Truppenverpflegung gekürzt wird.
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Nutcho

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Antw:TG Höhe ab 1.6.20
« Antwort #5 am: 16. Dezember 2020, 20:17:37 »

"Der pauschale Tagegeldanspruch wird für jede amtlich unentgeltlich zur Verfügung gestellte Mahlzeit um prozentuale Anteile (Frühstück 20%, Mittagessen 40%, Abendessen
40%) gekürzt."

Dies ist der einzige Passus, den ich im Bezug auf Kürzungen gefunden habe. Ich verstehe "amtlich unentgeltlich zur Verfügung gestellte Mahlzeit" als ein Essen, für welches ich nichts zahlen muss. Truppenküche zahle ich?
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Rekrut84

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Antw:TG Höhe ab 1.6.20
« Antwort #6 am: 16. Dezember 2020, 20:25:38 »

"Der pauschale Tagegeldanspruch wird für jede amtlich unentgeltlich zur Verfügung gestellte Mahlzeit um prozentuale Anteile (Frühstück 20%, Mittagessen 40%, Abendessen
40%) gekürzt."

Dies ist der einzige Passus, den ich im Bezug auf Kürzungen gefunden habe. Ich verstehe "amtlich unentgeltlich zur Verfügung gestellte Mahlzeit" als ein Essen, für welches ich nichts zahlen muss. Truppenküche zahle ich?

Nun wenn du in der Truppenküche zahlst und du TG §3 berechtigt bist, dann kriegst du auch den Tages Betrag dafür erstattet oder? Du zahlst also nicht dafür.

Die 8,60€ sind der Sachbezugswert für die Mahlzeiten und setzt sich zusammen aus Frühstück 1,80€ , Mittag 3,30€ und Abendessen 3,30€.

Wird kein unentgeltlichen Gemeinschaftsverpflegung bereitgestellt ist man Selbstverpfleger und erhält als Tagegeld die besagten 14€. Auf der Kommandierung muss dann entsprechend oben vermerkt sein, dass man Selbstverpfleger ist. Natürlich dann auch entsprechend im TG Antrag so angeben.
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Nutcho

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Antw:TG Höhe ab 1.6.20
« Antwort #7 am: 16. Dezember 2020, 20:32:30 »

Nun wenn du in der Truppenküche zahlst und du TG §3 berechtigt bist, dann kriegst du auch den Tages Betrag dafür erstattet oder? Du zahlst also nicht dafür.

Die 8,60€ sind der Sachbezugswert für die Mahlzeiten und setzt sich zusammen aus Frühstück 1,80€ , Mittag 3,30€ und Abendessen 3,30€.

Wird kein unentgeltlichen Gemeinschaftsverpflegung bereitgestellt ist man Selbstverpfleger und erhält als Tagegeld die besagten 14€. Auf der Kommandierung muss dann entsprechend oben vermerkt sein, dass man Selbstverpfleger ist. Natürlich dann auch entsprechend im TG Antrag so angeben.

Verstanden.
Jedoch die ersten 14 Tage müsste es mehr geben als 8,6€, richtig?
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Rekrut84

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Antw:TG Höhe ab 1.6.20
« Antwort #8 am: 16. Dezember 2020, 21:54:24 »

Jaein

Selbstverpfleger 28€
ansonsten wie das normale Tagegeld.

In den ersten 14 Tagen gibt es dann grundsätzlich 20€ Übernachtungspauschale. Wenn jedoch eine Unterkunft gestellt wird, wird diese logischerweise gestrichen. Somit bleibt es dann beim normalen Tagegeld von 8,60€

Für weitere Fragen an den Refü wenden und/oder sich hier in den diversen Beiträgen einlesen.
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NicW

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Antw:TG Höhe ab 1.6.20
« Antwort #9 am: 19. Dezember 2020, 17:18:45 »

Was mir noch nicht so ganz klar geworden ist, ist was abends mit der Verpflegung ist.. Weil wenn diese abends nicht bereitgestellt wird gibt es den selbstverpflegersatz mit aktuell 5,60€. Sprich man würde 1,80+3,40+5,60=10,80 am Tag bekommen. Vielleicht kann Nutcho mich ja noch erleuchten.
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Nutcho

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Antw:TG Höhe ab 1.6.20
« Antwort #10 am: 20. Dezember 2020, 18:49:37 »

Was mir noch nicht so ganz klar geworden ist, ist was abends mit der Verpflegung ist.. Weil wenn diese abends nicht bereitgestellt wird gibt es den selbstverpflegersatz mit aktuell 5,60€. Sprich man würde 1,80+3,40+5,60=10,80 am Tag bekommen. Vielleicht kann Nutcho mich ja noch erleuchten.

Verpflegung abends wird nicht bereitgestellt.
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Ralf

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Antw:TG Höhe ab 1.6.20
« Antwort #11 am: 20. Dezember 2020, 18:59:35 »

Man muss da auch unterscheiden, ob es für Abends die Verpflegung vor Ort oder bspw. im "im Beutel" angeboten werden. Dann wird die Verpflegung auch bereit gestellt.
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NicW

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Antw:TG Höhe ab 1.6.20
« Antwort #12 am: 21. Dezember 2020, 10:12:34 »

Man muss da auch unterscheiden, ob es für Abends die Verpflegung vor Ort oder bspw. im "im Beutel" angeboten werden. Dann wird die Verpflegung auch bereit gestellt.

Da muss ich widersprechen. Lunchpakete gelten nicht als Bereitstellung von GemV gegen Bezahlung.
Das ist maximal zweimal pro Woche erlaubt. Aber sobald ein drittes mal das Lunchpaket angeboten wird, zählt es für die ganze Woche als nicht bereitgestellt. Quelle liefere ich gerne nach sobald ich aus dem Urlaub zurück bin.
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alpha_de

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Antw:TG Höhe ab 1.6.20
« Antwort #13 am: 21. Dezember 2020, 21:24:10 »

Diese Quelle würde mich interessieren. Gerne per PN.
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JensMP79

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Antw:TG Höhe ab 1.6.20
« Antwort #14 am: 22. Dezember 2020, 12:59:11 »

Man muss da auch unterscheiden, ob es für Abends die Verpflegung vor Ort oder bspw. im "im Beutel" angeboten werden. Dann wird die Verpflegung auch bereit gestellt.

Da muss ich widersprechen. Lunchpakete gelten nicht als Bereitstellung von GemV gegen Bezahlung.
Das ist maximal zweimal pro Woche erlaubt. Aber sobald ein drittes mal das Lunchpaket angeboten wird, zählt es für die ganze Woche als nicht bereitgestellt. Quelle liefere ich gerne nach sobald ich aus dem Urlaub zurück bin.

Ich denke das ist für viele andere auch interessant in Liegenschaften, die schon seit Monaten die Abendverpflegung zu Mittag als Lunchbeutel ausgeben.
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