Hallo ich bin mir mit einer Sache mit dem Trennungsgeld nicht ganz sicher.
Ich werde in ein paar Monaten Versetzt (SaZ) und würde dann gerne TG nach §6 beziehen, es sind alle Kriterien erfüllt (wohnung anerkannt, ca 40km entfernt, mit dem auto 45 minuten einfach, mit den öffis 2,5h einfach, ukv nicht gewährt)
Ich bin 24 Jahre alt, also noch verpflichtet zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft und werde erst 4 Monate nach Dienstantritt am neuen Standort 25 Jahre alt.
Bedeutet das für mich, dass ich vor Dienstantritt einen Heimschläfer-Antrag stellen muss und auf das Bett in der Kaserne verzichten muss um überhaupt TG nach §6 zu bekommen oder kann ich abwarten bis ich 25 bin und dann nachträglich einen TG-Antrag stellen, obwohl ich bereits Dienstantritt hatte oder ist das für das TG nach § 6 vollkommen irrelevant? Zu letzterem kann ich mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass man Trennungsgeld für tägliche Heimfahrt erhält und man zusätzlich ein eigenes Bett in der Kaserne hat.
Die Frage kam mir, weil man ja z.B. die Wohnung schon vor Dienstantritt anerkennen lassen muss, das geht im Nachhinein ja gar nicht.