Als ehemaliger SaZ4 hatte ich beim KarrC um eine Tauglichkeitsuntersuchung gebeten, um meine Einsatzmöglichkeiten im Rahmen von Reservedienstleistungen und/oder den RSUKr zu überprüfen.
Die Untersuchung verlief positiv; aufgrund der von mir gemachten Angaben (Ablation >10 Jahren), wurde jedoch eine kardiologische Untersuchung angeordnet. Ruhe-, Langzeit- und Belastungs-EKG (Sollwert wurde erreicht) ergaben keinen Befund. Per Echokardiografie wurde eine leichte Mitralklappeninsuffizienz festgestellt. Kein Grund zur Besorgnis meinte die Fachärztin und empfahl eine erneute Vorstellung in 2 Jahren, zur Kontrolle.
Hörte sich für mich alles positiv an. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch keinen Blick in die ZDv A1-831/0-4000 geworfen, wozu auch, hatten doch beide Ärztinnen, sowohl die Stabsärztin als auch die Kardiologin, ausdrücklich keine Bedenken bezüglich der EInsatzfähigkeit geäussert.
Nachdem der Arztbrief beim KarrC eingegangen war, erhielt ich meinen Überprüfungsbescheid: "Nach ärztlicher Entscheidung sind Sie nicht dienstfähig.".
Ich gehe davon aus, dass hier auf der Basis der ZDv ZDv A1-831/0-4000 entschieden wurde.
7.3.46 GNr 46, unter VI (nicht verwendungsfähig)
Angeborene Herzfehler und erworbene Herzklappenerkrankungen (auch Mitralklappenprolaps mit Mitralinsuffizienz)1)
Ergo Einstufung als dienstunfähig aufgrund einer Mitralklappeninsuffizienz.
In der Fussnote dazu heisst es aber auch:
1) "Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Dienstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als Reservistendienst Leistende bzw. Leistender möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, ist trotz einer GZr der Gradation VI die Signierziffer X zu vergeben (verwendungsfähig als Reservistin bzw. Reservistin Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland)."
Heisst für mich, dass eine RDL im Stabsdienst ohne weiteres möglich wäre. Warum werde ich aber mit VI (dienstunfähig) eingestuft, warum wurde nicht die Signierziffer X vergeben?
Muss X beantragt werden und wenn ja, vom RDL oder von der Beorderungsstelle?
Habe bereits versucht sowohl mit dem KarrC, dem MedA wie auch dem LKdo Kontakt aufzunehmen, aber aufgrund der aktuellen Lage und der bereits begonnen Weihnachtsdienstbefreiung, ist dort derzeit keine Antwort zu bekommen.
Im voraus vielen Dank für Eure Antworten!
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Günther