Hallo ihr Lieben,
ich hätte eine Frage zum Trennungsgeld, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Mein Partner sagt, da er zu Dienstantritt keine eigene Wohnung gehabt hat, sondern noch bei seinen Eltern gewohnt hat, entfällt für die gesamte Dienstzeit von 8 Jahren der Trennunsgeldanspruch. Für mich klingt das nicht ganz logisch, denn wenn jemand der zu Dienstbeginn schon eine eigene Wohnung hatte dann umzieht, behält er den Anspruch ja auch.
Die Situation ist wie folgt:
Mein Partner hat zu Dienstbeginn in Leipzig gewohnt, hat seine Grundausbildung in Bad Frankenhausen gemacht, dann war er in Gardelegen stationiert und war dann für eine weitere Ausbildung in Frankenberg. Nun ist er seit einem Jahr wieder in Gardelegen (Sachsen-Anhalt), und war bis letzten Monat noch wohnhaft bei seinen Eltern in Leipzig (Sachsen). Die Distanz beträgt ca. 175km. Nun sind wir zusammengezogen, in Leipzig, die Distanz beträgt nun ca. 180km. Er zahlt Miete, er ist hier gemeldet. Hat er somit nicht auch einen Anspruch auf Trennungsgeld?
Ich danke euch schon einmal für eure Antworten!
Beste Grüße,
Saskia