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Autor Thema: Anspruch Trennungsgeld nach Umzug  (Gelesen 2336 mal)

Saskia.cy

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Anspruch Trennungsgeld nach Umzug
« am: 03. Januar 2021, 20:06:55 »

Hallo ihr Lieben,

ich hätte eine Frage zum Trennungsgeld, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Mein Partner sagt, da er zu Dienstantritt keine eigene Wohnung gehabt hat, sondern noch bei seinen Eltern gewohnt hat, entfällt für die gesamte Dienstzeit von 8 Jahren der Trennunsgeldanspruch. Für mich klingt das nicht ganz logisch, denn wenn jemand der zu Dienstbeginn schon eine eigene Wohnung hatte dann umzieht, behält er den Anspruch ja auch.
Die Situation ist wie folgt:
Mein Partner hat zu Dienstbeginn in Leipzig gewohnt, hat seine Grundausbildung in Bad Frankenhausen gemacht, dann war er in Gardelegen stationiert und war dann für eine weitere Ausbildung in Frankenberg. Nun ist er seit einem Jahr wieder in Gardelegen (Sachsen-Anhalt), und war bis letzten Monat noch wohnhaft bei seinen Eltern in Leipzig (Sachsen). Die Distanz beträgt ca. 175km. Nun sind wir zusammengezogen, in Leipzig, die Distanz beträgt nun ca. 180km. Er zahlt Miete, er ist hier gemeldet. Hat er somit nicht auch einen Anspruch auf Trennungsgeld?

Ich danke euch schon einmal für eure Antworten!

Beste Grüße,
Saskia
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Tommie

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Antw:Anspruch Trennungsgeld nach Umzug
« Antwort #1 am: 03. Januar 2021, 20:14:44 »

Das erste, was Ihr Partner jetzt tun sollte, ist, unter Vorlage der relevanten Unterlagen, wie z. B. Meldebescheinigung, Mietvertrag, etc. , die Anerkennung seiner jetzigen Wohnung zu beantragen! Und dann, wenn das erfolgt ist, kann er ab seiner nächsten Versetzung Trennungsgeld beantragen!
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Ralf

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Antw:Anspruch Trennungsgeld nach Umzug
« Antwort #2 am: 03. Januar 2021, 20:21:55 »

Sie muss natürlich auch berücksichtigungsfähig sein, bei 180km wohl schwieirg.
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LwPersFw

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Antw:Anspruch Trennungsgeld nach Umzug
« Antwort #3 am: 03. Januar 2021, 20:23:17 »

Das erste, was Ihr Partner jetzt tun sollte, ist, unter Vorlage der relevanten Unterlagen, wie z. B. Meldebescheinigung, Mietvertrag, etc. , die Anerkennung seiner jetzigen Wohnung zu beantragen! Und dann, wenn das erfolgt ist, kann er ab seiner nächsten Versetzung Trennungsgeld beantragen!

Tommi, nicht bei dieser Konstellation:

Zitat
... Nun ist er seit einem Jahr wieder in Gardelegen (Sachsen-Anhalt), ... Nun sind wir zusammengezogen, in Leipzig, die Distanz beträgt nun ca. 180km

Bei Ledigen ... max. 100 km ... sonst nicht berücksichtigungsfähig.

D.h. der Kamerad hat richtig festgestellt... kein TG bis DZE, wenn dies so bleibt.
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Nilo

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Antw:Anspruch Trennungsgeld nach Umzug
« Antwort #4 am: 03. Januar 2021, 20:36:53 »

LwPersFw hat Recht, er hatte mich privat auch gut beraten.
Ich werde mir jetzt auch in Kasernen nähe eine Wohnung holen und diese anerkennen lassen etc. Dannach werde ich mich Versetzen lassen und kann DANACH die Wohnung wieder kündigen und mir in meiner Heimat eine neue Wohnung holen 200km vom neuen Dienstort entfernt. Diese wird dann wieder anerkannt und berücksichtigt und ich bekomme weiterhin Trennungsgeld aber nur die Km Pauschale für bis zu meiner alten Wohnung die 100km entfernt lag.

Aufwändig aber anders würde ich mich in paar Jahren ärgern wenn ich es nicht so umständlich gemacht hätte.
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F_K

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Antw:Anspruch Trennungsgeld nach Umzug
« Antwort #5 am: 03. Januar 2021, 20:43:30 »

Anmerkung:

- wie richtig erkannt, Vergleichsrechnung / Höchstbetrag
- der Soldat entscheidet nicht über seine Versetzung,  er kann einen Antrag stellen.
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Saskia.kr

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Antw:Anspruch Trennungsgeld nach Umzug
« Antwort #6 am: 03. Januar 2021, 20:56:19 »

Vielen Dank für die Antworten!
Das ist ja wirklich eine bedauerliche Regelung. Immerhin erhalten Kameraden von ihm mit nicht vielen Kilometern Entfernung und täglicher Heimkehr Trennungsgeld. Aber wenn man da nichts machen kann, dann ist das so. Ich danke euch!
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DomBod

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Antw:Anspruch Trennungsgeld nach Umzug
« Antwort #7 am: 04. Januar 2021, 01:29:44 »

Hallo zusammen , dazu habe ich tatsächlich auch noch eine Frage. Es geht nicht direkt um TG Bezüge nach einem Umzug aber generell um das TG. Sofern das hier deplatziert ist, werde ich natürlich ein neuen Thread öffnen und bitte diesen Kommentar dann zu entschuldigen.

Meine AGA sowie meine zukünftige Stammeinheit sind 200km (AGA) und 160km (Gerolstein/Stammeinheit) entfernt. Mir wurde das TG bei der Einplanung zugesagt, sofern ich mein Mietvertrag einreiche. Dies ist bereits im Oktober geschehen.

Ich werde demnächst als Funker (FA) eingestellt. War die Zusage nur für die Lehrgänge gemeint oder wie kann ich die 100 km Grenze bei Ledigen verstehen, die in einer Antwort weiter oben erwähnt worden ist. Ich habe am 22.12.20 geheiratet in der ich die Bundeswehr erst vor einer Woche über das Rückantwort Schreiben zu dem verzögerten Dienstantritt informiert habe. Falls dies was ändert in Bezug auf die 100 km Grenze bei Ledigen.

Vielen Dank im Voraus !
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Ralf

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Antw:Anspruch Trennungsgeld nach Umzug
« Antwort #8 am: 04. Januar 2021, 06:20:30 »

Die 100km Grenze kommt bei dir nicht zur Geltung.
Wichtig ist, dass  deine Heirat angezeigt wurde und sie iRd Einstellung auch berücksichtigt wird, das hättest du beim KarrC Bw zuständigkeitshalber anzeigen müssen, die sind bis zum Diensteintritt zuständig. Da du bereits eine anerkannte Wohnung hattest, müsste deine UKV-Nichtzusage bereits richtig erteilt worden sein (dazu hast du auch Papiere bekommen).
Bitte deine Einheit zu prüfen, ob die Heirat im Datenbestand bereits geändert wurde.
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Nilo

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Antw:Anspruch Trennungsgeld nach Umzug
« Antwort #9 am: 04. Januar 2021, 07:31:56 »

Bei einer Entfernung von der Wohnung zum Dienstort von 110km als Lediger ohne tägliche Rückkehr zur Wohnung sondern nur am Wochenende sind es doch Brutto ungefähr 280€ die man als Trennungsgeld inklusive Fahrtkosten bekommt oder 🤨?

8,37€ Trennungsgeld und 0,20€ pro Km Fahrtkosten
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NicW

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Antw:Anspruch Trennungsgeld nach Umzug
« Antwort #10 am: 04. Januar 2021, 09:35:25 »

Bei einer Entfernung von der Wohnung zum Dienstort von 110km als Lediger ohne tägliche Rückkehr zur Wohnung sondern nur am Wochenende sind es doch Brutto ungefähr 280€ die man als Trennungsgeld inklusive Fahrtkosten bekommt oder 🤨?

8,37€ Trennungsgeld und 0,20€ pro Km Fahrtkosten

Da ist so viel falsch. TG 8,37€ ist seit 2 Jahren nicht mehr aktuell. Es kommt auf die Bereitstellung der Einzelnen Mahlzeiten an, ob der TG Empfänger unentgeltlich am DO wohnt oder eine TÜG Wohnung hat und ob die Wohnung in 110km Entfernung überhaupt anerkannt ist. Die 20 Cent pro km sind die Reisebeihilfe. Aber ich denke zum Thema TG gibt es hier genug Threads.
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Nilo

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Antw:Anspruch Trennungsgeld nach Umzug
« Antwort #11 am: 04. Januar 2021, 12:42:30 »

Ah ok danke,
Ich will hier jetzt auch kein neues Fass aufmachen 🙈
Wohnung wäre anerkannt, unentgeltliche Unterkunft am DO wird bereitgestellt sowie die bereitstellung der Mahlzeit die jedoch nicht in Anspruch genommen werden.

Aus der Konstellation ergibt sich dann ein ungefährer Betrag von...?
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DomBod

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Antw:Anspruch Trennungsgeld nach Umzug
« Antwort #12 am: 04. Januar 2021, 13:09:52 »

@Ralf , ich habe ein Schreiben zur Bestätigung und Berücksichtigung meiner Wohnung erhalten, jedoch ist auf der Rückseite lediglich angehakt, dass ich umzugskostenrechtlich berücksichtigt werden kann. Auf der ersten Seite sind die Felder ob meine Wohnung im Einzugsgebiet liegt bzw. nicht einfach freigelassen worden. Vom Trennungsgeld ist dort leider nicht die Rede wobei ja vielleicht das eine automatisch das andere ergibt. Die Heirat hat nach meiner Einplanung stattgefunden. Die Meldung über die Heirat ist bereits erfolgt. Ich habe meinen zuständigen Kompaniefeldwebel angeschrieben mit Bitte um Information zu meinem Anliegen sofern ihm die vorliegen. Eine andere Mail Adresse hatte ich noch nicht von meinem Batallion.
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Ralf

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Antw:Anspruch Trennungsgeld nach Umzug
« Antwort #13 am: 04. Januar 2021, 13:30:37 »

Zitat
dass ich umzugskostenrechtlich berücksichtigt werden kann.
Dann ist das in Ordnung.

Zitat
Vom Trennungsgeld ist dort leider nicht die Rede wobei ja vielleicht das eine automatisch das andere ergibt.
Korrekt.
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DomBod

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Antw:Anspruch Trennungsgeld nach Umzug
« Antwort #14 am: 04. Januar 2021, 22:08:50 »

Habe den Part nun gefunden. Der Part mit uneingeschränkt umzugswillig beunruhigt mich ein wenig.

9. Trennungsgeldgewährung nach Zusage der Umzugskostenvergütung (UKV-Zusage)
Wurde Ihnen von Ihrem Dienstherrn die UKV-Zusage gegeben, müssen Sie, um den An- spruch auf Trennungsgeld zu bewahren, die Sonderbestimmungen des § 2 TGV erfüllen.
Die UKV-Zusage ist das Versprechen des Dienstherrn, die Kosten für einen dienstlich veranlassten Umzug im Rahmen der Bestimmungen des Bundesumzugskostengesetz (BUKG) zu erstatten.
Informationen zur Trennungsgeldverordnung 11


Sie müssen, um Trennungsgeld zu erhalten, uneingeschränkt umzugswillig sein und nachweisen, dass Sie wegen Wohnungsmangels am neuen Dienstort nicht umziehen können bzw. dass im Zeitpunkt des Wegfalls des Wohnungsmangels Umzugshinde- rungsgründe gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 – 6 TGV vorliegen (z. B. vorübergehende schwere Erkrankung eines/einer Berechtigten oder eines/einer Familienangehörigen bis zur Dauer von einem Jahr, Schul- oder Berufsausbildung eines Kindes bis zum Ende des Schul- oder Ausbildungsjahres.)



Das bedeutet ich muss uneingeschränkt umzugswillig sein, wenn ich nach der UKV Zusage TG erhalten möchte ? Zumal die ersten 3 Jahre bis zum Ablegen der Unteroffiziersprüfung sich mein Dienstort doch häufig ändern wird. Das macht mir nun schon ein wenig Sorgen oder sieht die Realität anders aus ? Oder habe ich etwas falsch verstanden ? Ich beabsichtige nicht so schnell umzuziehen bevor ich nicht in meiner Stammeinheit bin und die Berufsausbildung inklusive Unteroffiziersprüfung abgelegt habe. Ich hoffe das macht mir nun kein Strich durch die Rechnung. Meine Frau hat ein klasse Job direkt bei unserer Wohnung und wir wohnen auch relativ günstig im Ruhrgebiet.
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