Wenn "nur" Amtshilfe im Rahmen normaler Dienstzeiten geleistet wird, wo soll dann ein ATB entstehen?
Die tatsächliche "Arbeitszeit" ist bei ATB unerheblich. Wenn bspw. für einen Übungsplatzaufenthalt ATB angeordnet ist, dann kann ich auch morgens 10min TD am Fhrzg machen (lassen und beaufsichtigen) und den Rest des Tages
biertrinkend bei Schnitzel-Pommes in der Betreuungseinrichtung hocken. Und am nächsten Tag steh ich um 0200 auf der Matte und rödel bis 2300 die Schießbahn hoch und runter. Das gibt für beide Tage gleichermaßen FvD bzw. Taler da nur der Tag als solches betrachtet wird.
Es hat bei uns dennoch zu absolutem Unverständnis geführt, auch bei den direkt betroffenen Kameraden, dass man für "Telefondienst" im GA von 0800-1600Uhr inklusive abends zuhause bei Mutti 91,- kassiert und damit Netto fast so viel wie die Soldaten im KFOR-Einsatz,
Das soll es in unserem Verband nun seit Beginn Februar auch nicht mehr geben, egal ob man am Telefon sitzt oder den lieben langen Tag Abstriche im Seniorenheim macht.
Deswegen meine Frage nach "nicht-formaler" Amtshilfe. Gibt es da Unterscheidungsmerkmale? Gleicher "Job" aber andere formelle Grundlage?
Nicht falsch verstehen, ich hab selber grad die Torte im Gesicht und darf tagtäglich "Stäbchen rein, Spender sein" spielen...sehe ich aber als selbstverständlichen Dienst und bin vollends zufrieden, wenn mir die tatsächlich geleistete Mehrarbeit in Form von Stunden gutgeschrieben wird.