Guten Tag zusammen,
sollte ein ähnlicher Fall im Forum schon irgendwo angesprochen worden sein und ich habe es überlesen, so bitte ich vorsorglich um Verzeihung.
Ich würde dem geschätzten Forum gerne meinen persönlichen Fall schildern in der Hoffnung auf brauchbare Vorschläge bzw. Einschätzungen.
Ich (Bj. 1973) bin ehemaliger Zeitsoldat (SaZ 4, Feldjägertruppe, DZE 01.10.1995 als Fw d. R.). Vor ca. 20 Jahren habe ich noch eine Truppenwehrübung abgeleistet, seitdem interessiert sich niemand mehr für mich. ;-)
Vor einiger Zeit wurde bei mir eine schwere chronische Erkrankung diagnostiziert, die mit Sicherheit die dauernde Dienstunfähigkeit zur Folge hat. Das Bundesamt für Personalmanagement muss ich davon ja ohnehin in Kenntnis setzten (§ 77 Abs. 6 Nr. 3 SG).
Nun meine Frage(n):
Ich beabsichte, diese Meldung mit einem Antrag auf Versetzung in den Ruhestand zu verbinden. Auf diese Weise möchte ich gleich Nägel mit Köpfen machen.
Aber: Ist das in meinem Fall überhaupt notwendig? Kann ich überhaupt in den Ruhestand versetzt werden, analog zu den Regelungen für Berufssoldaten? Und falls ja, würde ich dann „a. D.“ werden? Denn wenn ich gesundheitsbedingt zu keinen Dienstleistungen mehr herangezogen werden kann, welchen Sinn macht dann noch der Zusatz „d. R.“?
Und falls das alles keine Anwendung finden sollte, nach welcher Rechtsgrundlage wird dann verfahren? Das ResG lässt sich ja nicht wirklich dazu aus, es sei denn, man befindet sich in einem Reservewehrdienstverhältnis (was bei mir aber nicht zutrifft). Ich habe jedenfalls versucht, mich durch das Dickicht der gesetzlichen Bestimmungen zu kämpfen, aber einige hartnäckige Fragezeichen bleiben dennoch...
Besten Dank vorab für Eure/Ihre Hilfestellung und liebe Grüße aus dem Rheinland!
Achilles CK