Ich spiele natürlich mit dem Gedanken am Ende BS zu werden, …
Die erneute Prüfung und die horrenden Kosten bei der Beihilfe-Ergänzung im höheren Alter würden auch auf mich zukommen
wenn ich diese später als BS abschließen würde ( falls das klappt ) und ich meine kleine Anwartschaft in eine Große umwandeln würde , korrekt ?
Wenn Sie sich die BS-Option offen halten wollen … stellt sich ja nicht die Frage der Wahrscheinlichkeit … wie bei jeder Versicherung …
Entweder man möchte einen bestimmten Schutz … oder nicht …
Der wesentliche Aspekt der kleinen AW
ist die später nicht mehr erfolgende Gesundheitsprüfung, wenn die KV aktiviert wird.
Der wesentliche Aspekt der großen AW
ist die Bildung von Altersrückstellungen und dadurch ein verringerter Beitrag, wenn die KV aktiviert wird.
Die Frage bei Ihnen ist jetzt:
Wenn der BH-Ergänzungstarif nicht bereits Bestandteil der kleinen AW ist … erfolgt dann bei Wechsel in die große AW deswegen
und nur auf diesen Tarifbestandteil bezogen -
eine Gesundheitsprüfung ?Wenn die KV dies
verneint … Dann können Sie mit dem Abschluss auch bis zur großen AW warten.
Wenn die KV aber sagt, dass eine erneute Gesundheitsprüfung für diesen Tarifbestandteil beim Wechsel notwendig ist … würde ich jetzt die 6,48 bezahlen...
Denn niemand weiß, wie seine Gesundheit sich entwickelt... als Soldat könnte es ja auch zu einem Einsatzschaden kommen...
Und die private KV muss diesen Tarifbestandteil nicht anbieten, wenn gesundheitliche Einschränkungen vorliegen... er ist aber m.E. wichtig, da die Beihilfe ggf. nicht alles abdeckt.
Ganz wichtig: Lassen Sie sich dies
schriftlich geben - wenn zutreffend !
Wenn der BH-Ergänzungstarif nicht bereits Bestandteil der kleinen AW ist … erfolgt dann bei Wechsel in die große AW deswegen und nur auf diesen Tarifbestandteil bezogen - eine Gesundheitsprüfung ?
Wenn die KV dies verneint … Dann können Sie mit dem Abschluss auch bis zur großen AW warten.