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Autor Thema: Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)  (Gelesen 7597 mal)

alpha_de

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Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
« Antwort #60 am: 27. Februar 2021, 17:44:35 »

@HubschrauBär

Über die Hochbetten usw. kann man sicherlich geteilter Meinung sein, denn das ist eine bauliche Veränderung... aber dann darf man sie eben nicht 30+ Jahre dulden. Die gab es schon in den 1990ern (in den obersten Etagen, nur dort waren die Räume hoch genug).
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Wüstensand

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Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
« Antwort #61 am: 27. Februar 2021, 18:08:26 »

In Hamburg wurden auch freistehende Hochbetten verboten.  ::)
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IcemanLw

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Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
« Antwort #62 am: 27. Februar 2021, 18:21:48 »

Wie gesagt Hochbetten zu verbieten, mit diesem Argument, ist peinlich.

Da kann man sogar den Vergleich zur Stube in der GA bringen...
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LwPersFw

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Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
« Antwort #63 am: 27. Februar 2021, 21:21:27 »

Anscheinend gibt es auch einen Unterschied zwischen alten und neu gebauten Unterkünften.

aus einem andren Thread

http://x-media-campus.unibw.de/content/das-leben-auf-dem-campus

Da erhälst du schon mal einen kleinen Einblick in die Unterkünfte.
Das klärt evt. nicht direkt deine Frage, schließt sich aber thematisch dem ganzen an.
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

IcemanLw

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Antw:Überprüfung der Unterkunft zwecks Kontrolle (Rechtsfrage)
« Antwort #64 am: 28. Februar 2021, 10:33:12 »

Anmerkung dazu:
Die alten Stuben haben keine eigene Dusche sind aber ein gutes Stück größer.
Und sonst kommen auf eine Dusche 4 Personen.
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