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Autor Thema: Einplanung Einsatzähnlich Verpflichtung trotz Härtefall.  (Gelesen 3305 mal)

Panzerschieber

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Guten Morgen,

ich habe mich vor über einem Jahr aufgrund eines Härtefalles Heimatnah versetzen lassen.
Grund: Mein Sohn ist Autist und das Ganze leider in Form eines äußerst schwierigen Falls.

Nun hat man mich für eine Einsatzähnliche Verpflichtung eingeplant.
Ich hab meinen TE-Fhr daran erinnert, dass ich aufgrund dieser Thematik nicht mehr in Einsätze gehen kann. Ärztliche/Psychologische Empfehlung wurde zwecks Versetzung seinerzeit eingereicht.

In meiner alten Kompanie war das kein Problem.
Hier bekommste den dummen Spruch, dass es mein Job ist und ich mich nicht so anstellen soll. Wow, muss erstmal Schlucken.
Mit nunmehr 38 Jahren, über 10 Dienstjahren, 3 Einsätzen mit jeweils 2en über 6 Monate, und zig Übungsplätzen muss man sich sowas anhören?
Job hin oder her, von mir aus verkürzte ich, dass ist aber auch wieder nicht gewollt.
Es hat sich wieder mal bestätigt, daß Familie und Dienst bei vielen noch nicht für Verständnis sorgt.
Vergebt mir die Emotionen, aber mein Hamster ist nicht krank, sondern mein Kind hat ne Anerkannte nicht leicht zu nehmende Krankheit.

Es ist ja nicht, dass man nicht will. Es geht einfach nicht mehr.
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dunstig

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Antw:Einplanung Einsatzähnlich Verpflichtung trotz Härtefall.
« Antwort #1 am: 09. März 2021, 12:42:08 »

So sehr ich Ihre Situation nachvollziehen kann, aber: Mit einem anonymen Post in einem privaten Internetforum sorgt man nicht dafür, dass sich die Situation ändert. Auch der Verweis auf Lebensjahre, Dienstjahre oder Einsätze erschließt sich mir nicht. Was hat das für die Bundeswehr geleistete mit dem Problem zu tun? Das Problem ist ja kein systemisches von der Bundeswehr verursachtes, sondern bei Ihnen vor Ort in der Einheit an einzelnen Personen festzumachen.

Also Beschwerde einreichen und abwarten wie entschieden wird.

Ansonsten kann man auch einfach mal anerkennen, dass die Bundeswehr viel mehr tut, als das die meisten zivilen Arbeitgeber vermögen und nicht immer in pauschale Urteile abdriften, nur weil einzelne Personen punktuell Probleme verursachen. Gerade im Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Dienst. In dem Konzern, in dem ich hier mitarbeite, würde es so etwas wie eine Härtefallregelung überhaupt nicht geben. Da könnte man kündigen und sich heimatnah eine andere deutlich schlechter bezahlte Tätigkeit suchen.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

F_K

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Antw:Einplanung Einsatzähnlich Verpflichtung trotz Härtefall.
« Antwort #2 am: 09. März 2021, 12:46:39 »

Der erste Schritt wäre doch überhaupt festzustellen, ob ein Härtefall dazu berechtigt, nicht für Einsätze / einsatzgleiche Verpflichtungen eingeplant zu werden, oder nicht?

(Ich kenne da die Regelungen nicht).

Dann könnte man prüfen, ob es Kameraden gibt, die lieber / statt einem selber gehen würden - und entsprechende Vorschläge machen.

Just my 2 cents ...
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Ralf

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Antw:Einplanung Einsatzähnlich Verpflichtung trotz Härtefall.
« Antwort #3 am: 09. März 2021, 14:26:26 »

Und bitte bei einem Namen bleiben, ansonsten lösche ich die unterschiedlichen Beiträge.
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,67865.msg709397.html#msg709397
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Helft mit, dass es so bleibt.

dunstig

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Antw:Einplanung Einsatzähnlich Verpflichtung trotz Härtefall.
« Antwort #4 am: 09. März 2021, 14:29:45 »

Ich hab’s schon fast vermutet. Der unterschwellige Ton und die zeitliche Nähe ließen den Schluss nahe. Danke Ralf für die Bestätigung.
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ulli76

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Antw:Einplanung Einsatzähnlich Verpflichtung trotz Härtefall.
« Antwort #5 am: 09. März 2021, 17:47:32 »

Der TE-Fhr entscheidet doch nicht darüber? Sprecht ihr in der Einheit nicht mal vorher darüber wenn es um Einsätze geht? Wer hat dich gemeldet? Wer hat dich eingpelant? Was sagt dein DV?
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BSG1966

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Antw:Einplanung Einsatzähnlich Verpflichtung trotz Härtefall.
« Antwort #6 am: 09. März 2021, 20:54:29 »

Mit Verlaub und allem gebotenen Respekt für Ihren Einsatz - aber drei Einsätze ist jetzt nu auch nicht soooooo viel. Ich kenne einige Kameraden mit mehr als 1000 Einsatztagen ("Rekord" zwei Kameraden mit mehr als 2500 Einsatztagen).
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BSG1966

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Antw:Einplanung Einsatzähnlich Verpflichtung trotz Härtefall.
« Antwort #7 am: 09. März 2021, 20:55:22 »

Letztlich wird heutzutage niemand in die Einsätze gezwungen, spätestens der Truppenarzt kann ohne Weiteres Ihren 90/5 kassieren und Sie bleiben zuhause. So einfach ist das (tatsächlich).
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Eisensoldat

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Antw:Einplanung Einsatzähnlich Verpflichtung trotz Härtefall.
« Antwort #8 am: 10. März 2021, 10:39:51 »

Und komisch erscheint mir, dass jemand fuer eine Einsatzgleiche Verpflichtung "zwangsrekrutiert" wird. Ich kenne das so, dass es fuer einsatzgleiche Verpflichtungen mehr Bewerber gibt,als benoetigt.
Ist ja auch sehr attraktiv. Fast wie ein Einsatz (AVZ, zusaetzlicher Urlaub usw), ohne klimatische Herausforderungen, gefaehrliche Tiere, und ohnen Gefahr fuer Leib und Leben (durch IED, TIC ecc).
Na ja, auch ein echter Einsatz ist so charakterisiert(KFOR)
mkg
Eisensoldat
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