Also, obwohl mir keine Kosten entstehen, kann ich diese steuerlich geltend machen?
Da bei der Nutzung der Pendlerpauschale die tatsächlich entstandenen Kosten keine Rolle spielen, darf auch bei Nutzung des E-Token die Entfernung steuerlich geltend gemacht werden. Die Ansetzung der Kosten des ÖNPV, wird nur akzeptiert, wenn diese Kosten höher sind als der Betrag der Kilometerpauschale und auch tatsächlich angefallen sind. Dazu werden vom Finanzamt die Tickets verlangt.
Auch Fahrten die von der Bundeswehr erstattet worden sind, müssen bei der Steuererklärung angegeben werden, da diese eine steuerfreie Erstattung des Arbeitgebers darstellen.
Man gibt also grundsätzlich alle Fahrten an, die man getätigt hat, ebenso wie alle Fahrtkostenerstattungen.
@Scott:
Der Arbeitnehmer kann ungeachtet des Verkehrsmittels die Entfernung steuerlich geltend machen.
Bei der RBH sollte es also auch erlaubt sein, diese zu beantragen, wenn man von der Freundin abgeholt worden ist. Dennoch vorsichtshalber beim ReFü nachfragen.
Das Fahrzeug der Freundin ist immerhin auch ein privates-Kfz.