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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Trennungsgeld ohne Führerschein  (Gelesen 1751 mal)

Scott G.

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Trennungsgeld ohne Führerschein
« am: 16. März 2021, 08:16:29 »

Guten Morgen,

hab ne kurze Frage bezüglich TG,
und zwar ist es so , das ich momentan auf ZAW bin & meine Partnerin (keine Soldatin) mich Freitags abholt von der ZAW Stelle  & Sonntags zurück fährt,
kann ich die Fahrtkosten über das TG abrechnen ?

Mkg
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alpha_de

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Antw:Trennungsgeld ohne Führerschein
« Antwort #1 am: 16. März 2021, 08:24:09 »

Bei meiner gerade erstellten EStErkl wurden nur die Entfernung und ggf. angefallene Bahnkosten erfragt. Solange die Fahrt nicht komplett von der Bundeswehr (wie bei einer Familienheimfahrt) erstattet wird (das kostenlose Bw-Ticket ist KEINE solche kostenlose Erstattung, Fahrten mit dem Bw-Ticket können voll angesetzt werden), kann sie gem. meinen Unterlagen/Software geltend gemacht werden. Entweder mit der Entfernungspauschale oder den Kosten ÖPNV (wenn diese höher sind).
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Ralf

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Antw:Trennungsgeld ohne Führerschein
« Antwort #2 am: 16. März 2021, 08:30:34 »

Ich denke, die Frage des TE betrifft eher TG-Abrechnung als Steuer.

Aber zur Steuer habe ich eine Frage, du schreibst:
Zitat
(das kostenlose Bw-Ticket ist KEINE solche kostenlose Erstattung, Fahrten mit dem Bw-Ticket können voll angesetzt werden),
.
Also, obwohl mir keine Kosten entstehen, kann ich diese steuerlich geltend machen?
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Helft mit, dass es so bleibt.

Scott G.

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Antw:Trennungsgeld ohne Führerschein
« Antwort #3 am: 16. März 2021, 08:34:44 »

die Frage die sich mir stellt war , ob ich die Strecke die meine Partnerin mich fährt , im TG Antrag als fahrt mit „Privat KFZ“ angeben kann ?
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Rekrut84

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Antw:Trennungsgeld ohne Führerschein
« Antwort #4 am: 16. März 2021, 11:36:26 »


Also, obwohl mir keine Kosten entstehen, kann ich diese steuerlich geltend machen?

Da bei der Nutzung der Pendlerpauschale die tatsächlich entstandenen Kosten keine Rolle spielen, darf auch bei Nutzung des E-Token die Entfernung steuerlich geltend gemacht werden. Die Ansetzung der Kosten des ÖNPV, wird nur akzeptiert, wenn diese Kosten höher sind als der Betrag der Kilometerpauschale und auch tatsächlich angefallen sind. Dazu werden vom Finanzamt die Tickets verlangt. 

Auch Fahrten die von der Bundeswehr erstattet worden sind, müssen bei der Steuererklärung angegeben werden, da diese eine steuerfreie Erstattung des Arbeitgebers darstellen.

Man gibt also grundsätzlich alle Fahrten an, die man getätigt hat, ebenso wie alle Fahrtkostenerstattungen.

@Scott:
Der Arbeitnehmer kann ungeachtet des Verkehrsmittels die Entfernung steuerlich geltend machen.
Bei der RBH sollte es also auch erlaubt sein, diese zu beantragen, wenn man von der Freundin abgeholt worden ist. Dennoch vorsichtshalber beim ReFü nachfragen.
Das Fahrzeug der Freundin ist immerhin auch ein privates-Kfz.

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KillBurn93

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Antw:Trennungsgeld ohne Führerschein
« Antwort #5 am: 16. März 2021, 17:59:18 »

Bei der Frage handelt es sich um die Abrechnung einer Familienheimfahrt und da sehe ich schwarz. Ohne geltendes Recht bis an seine maximalen Grenzen zu biegen.
Entweder Sie fahren demnächst Strecke selber, egal ob mit einem eigenen Auto oder der Bahn oder Ihre Freundin führt eine Besuchsfahrt im Rahmen der Familienheimfahrt durch. Alles andere würde ich sehr kritisch beachten!
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Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

alpha_de

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Antw:Trennungsgeld ohne Führerschein
« Antwort #6 am: 16. März 2021, 19:48:58 »

Ich denke, die Frage des TE betrifft eher TG-Abrechnung als Steuer.

Aber zur Steuer habe ich eine Frage, du schreibst:
Zitat
(das kostenlose Bw-Ticket ist KEINE solche kostenlose Erstattung, Fahrten mit dem Bw-Ticket können voll angesetzt werden),
.
Also, obwohl mir keine Kosten entstehen, kann ich diese steuerlich geltend machen?
Ja, die Bw-Tickets werden von der Bw mit 25 % pauschal versteuert. Siehe FAQ im Intranet.
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alpha_de

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Antw:Trennungsgeld ohne Führerschein
« Antwort #7 am: 16. März 2021, 19:59:09 »

@KillBurn93

Die Antwort verstehe ich nicht...

Mit der Änderung der TGV werden FHF mit dem Pkw wie Dienstreisen mit dem Pkw abgerechnet.

Wo steht im BRKG, dass ich der Besitzer oder Fahrer des Kfz sein muss?

Paragr. 5 BRKG regelt, dass bei Benutzung eines Kfz 0.20€/km, max 130 Euro erstattet werden.

Ich könnte mir einen Sonderfall vorstellen, wenn es zu einer Doppelabrechnung käme (beide sind TG Empfänger), aber sonst...?
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Rekrut84

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Antw:Trennungsgeld ohne Führerschein
« Antwort #8 am: 16. März 2021, 21:07:44 »

Ich denke, die Frage des TE betrifft eher TG-Abrechnung als Steuer.

Aber zur Steuer habe ich eine Frage, du schreibst:
Zitat
(das kostenlose Bw-Ticket ist KEINE solche kostenlose Erstattung, Fahrten mit dem Bw-Ticket können voll angesetzt werden),
.
Also, obwohl mir keine Kosten entstehen, kann ich diese steuerlich geltend machen?
Ja, die Bw-Tickets werden von der Bw mit 25 % pauschal versteuert. Siehe FAQ im Intranet.

Die Pauschale Versteuerung durch das BMVg betrifft den Umstand, dass es sich bei den Bw Tickets um einen Geldwerten Vorteil handelt, die der Arbeitnehmer in der Regel versteuern müsste. Das übernimmt aber wie gesagt das BMVg.

Zur Frage der steuerlichen Geltendmachung dieser Fahrten siehe meine Antwort oben.
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KillBurn93

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Antw:Trennungsgeld ohne Führerschein
« Antwort #9 am: 17. März 2021, 07:34:56 »

@KillBurn93

Die Antwort verstehe ich nicht...

Mit der Änderung der TGV werden FHF mit dem Pkw wie Dienstreisen mit dem Pkw abgerechnet.

Wo steht im BRKG, dass ich der Besitzer oder Fahrer des Kfz sein muss?

Paragr. 5 BRKG regelt, dass bei Benutzung eines Kfz 0.20€/km, max 130 Euro erstattet werden.

Ich könnte mir einen Sonderfall vorstellen, wenn es zu einer Doppelabrechnung käme (beide sind TG Empfänger), aber sonst...?

Wenn er die Fahrt als eine mit dem eigenen PKW abrechnet und jemand mitbekommt das er weder Führerschein noch Auto besitzt kann das Ärger geben. So passiert bei einem Kameraden der immer nur Beifahrer war und die Fahrt mit dem eigenen PKW abgerechnet hat.
Die FHF soll nur entstandene Kosten entschädigen und objektiv entstehen ihm als Mitfahrer keine Kosten, außer er bezahlt nachweislich für diese Fahrten.
Ich würde dringend raten vor einem Antrag mit dem zuständigen ReFü zu sprechen ob und wie man das am besten lösen kann.
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Antw:Trennungsgeld ohne Führerschein
« Antwort #10 am: 17. März 2021, 08:04:49 »

Eine Rücksprache mit der Abrechnungsstelle bzw. eindeutige Angaben in der jeweiligen TG-Abrechnung sind auf jeden Fall sinnvoll. Damit kann auch im Nachhinein keine Täuschungsabsicht unterstellt werden.

Das BRKG stellt auf entstandene Kosten ab, wenn keine Kosten anfallen, erfolgt keine Erstattung.

Die zuständige Abrechnungsstelle kann solche Fälle aber klären und sie sind auch nicht so weltfremd.
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Rekrut84

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Antw:Trennungsgeld ohne Führerschein
« Antwort #11 am: 17. März 2021, 08:15:38 »

@KillBurn93

Die Antwort verstehe ich nicht...

Mit der Änderung der TGV werden FHF mit dem Pkw wie Dienstreisen mit dem Pkw abgerechnet.

Wo steht im BRKG, dass ich der Besitzer oder Fahrer des Kfz sein muss?

Paragr. 5 BRKG regelt, dass bei Benutzung eines Kfz 0.20€/km, max 130 Euro erstattet werden.

Ich könnte mir einen Sonderfall vorstellen, wenn es zu einer Doppelabrechnung käme (beide sind TG Empfänger), aber sonst...?

Wenn er die Fahrt als eine mit dem eigenen PKW abrechnet und jemand mitbekommt das er weder Führerschein noch Auto besitzt kann das Ärger geben. So passiert bei einem Kameraden der immer nur Beifahrer war und die Fahrt mit dem eigenen PKW abgerechnet hat.
Die FHF soll nur entstandene Kosten entschädigen und objektiv entstehen ihm als Mitfahrer keine Kosten, außer er bezahlt nachweislich für diese Fahrten.
Ich würde dringend raten vor einem Antrag mit dem zuständigen ReFü zu sprechen ob und wie man das am besten lösen kann.

Wenn der besagte Kamerad mit jemanden mitgefahren ist, der ebenfalls eine RBH abgerechnet hat, dann ist das natürlich grob rechtswidrig.

In diesem Fall holt aber die Partnerin den Kameraden vom Dienstort ab, und bringt ihn wieder zurück. Hierbei entstehen Kosten, die der Kamerad übernimmt, davon gehe ich jetzt von der Lebensrealität aus, und kann diese im Rahmen der RBH geltend machen.

Nicht umsonst sieht der RBH Antrag das Feld „Bei Mitnahme in einem KFZ ...“ den Unterpunkt „gezahltes Entgelt an den/die Mitnehmende/n“ vor.
Zwar bezieht sich dieses Feld augenscheinlich eher auf andere Kameraden, dafür sollte der TE dann den ReFü fragen, ob dieses in diesem konkreten Fall auch auf die Lebenspartnerin zutrifft, insbesondere welche Nachweise in diesem Fall nötig sind, oder lediglich die Angabe der Fahrt mit dem privaten KFZ ausreichend ist.

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