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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Ärztliche Untersuchung für ein Privat beschaffter Helm?  (Gelesen 2994 mal)

zaubi94

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Guten Morgen,
Wollte mal nachfragen ob jemand von euch vielleicht eine Lösung hat für meine Frage und zwar wollten 3 Kameraden und ich uns jeweils Privat beschaffte Helme (Halfcut) besorgen aufgrund der Nutzung mit Aktiv gehörschutz für den Einsatz, also direkt zum KpChef gegangen und angefragt (Da ZgFhr sagte stellt ansich kein Problem da esseiden Chef siehts anders) da dieser aber nun sagt dafür braucht man eine Ärztliche Untersuchung? ??? Und der Sanbereich in unserem Standort keine Idee hat welche stecken wir in ner Zwickmühle. Viele der erfahreneren Dienstgrade sagen das müsste Betriebsarzt absegnen(Zertifikat für den Helm /wäre aufjedenfall vorhanden) Betriebsarzt sagt jedoch keine Zuständigkeit ESSEIDEN es geht um die Beantragung von Aktiv gehörschutz aufgrund von Zb Tinnitus etc durch Berufliche Begründung zb Schießunfall/Knalltrauma etc... Und hat uns ans WTD Meppen geleitet zum dortigen Betriebsarzt wohlgemerkt.... Lange Rede kurzer Sinn von dort dann zum WTD Akustik dezanat und von dort ans BIAAN Koblenz bis jetzt bon dort keine Rückmeldung. Meine Frage nun hat jemand ne Idee wie diese Untersuchung heißt falls existent (keiner bisauf KpChef sagt dies) oder weiß einer wo ich anfragen muss wegen Helm abnehmen/Beglaubigung oder was auch immer (so viele version gehört von beglaubigen über eintragen über zertifiziern etcetcetc) oder sonstige Lösungs möglichkeiten.
« Letzte Änderung: 18. März 2021, 12:19:10 von BulleMölders »
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dunstig

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Antw:Ärztliche Untersuchung für ein Privat beschaffter Helm?
« Antwort #1 am: 18. März 2021, 09:54:08 »

Nur damit ich es richtig verstehe. Hier geht es um die Nutzung privater Schutzausrüstung im Einsatz?
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

F_K

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Antw:Ärztliche Untersuchung für ein Privat beschaffter Helm?
« Antwort #2 am: 18. März 2021, 10:04:59 »

.. das ist ausdrücklich verboten.

... und wer sich ein Attest besorgt, er hätte Gehörschäden (und würde deshalb den Kram benötigen) - der verliert die Auslandsverwendungsfähigkeit.
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zaubi94

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Antw:Ärztliche Untersuchung für ein Privat beschaffter Helm?
« Antwort #3 am: 18. März 2021, 10:07:31 »

Nur damit ich es richtig verstehe. Hier geht es um die Nutzung privater Schutzausrüstung im Einsatz?

Dies ist korrekt. Da schon einige Kameraden mit selbiger schon im Einsatz waren scheint das ja kein Problem zu sein.. Nur irgendwie scheint niemand zuständig zu sein fürs eintragen. Die Helme haben die selbe Schutzbereiche und Schutzklasse und die etwaigen Kameraden sagten auch das diese Helme vom Betriebsarzt abgenommen worden.
Mfg
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Ralf

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Antw:Ärztliche Untersuchung für ein Privat beschaffter Helm?
« Antwort #4 am: 18. März 2021, 10:19:47 »

Das wird auch keiner offiziell eintragen: wenn denn dann was passiert, ist derjenige haftbar.
Ich schätze, dass die Kameradden im Einsatz die Helme "einfach so" tragen.
Finger weg von solchen Sachen, das kann dazu führen, dass die Nachsorge bei Einsatzschäden ggf. selbst getragen werden müssen.
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zaubi94

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Antw:Ärztliche Untersuchung für ein Privat beschaffter Helm?
« Antwort #5 am: 18. März 2021, 10:49:57 »

Danke Ralf für die schnelle Antwort, aber dies sollte ja heutzutage durch Idz einkleiden ja deutlich weniger ein Problem darstellen weil es ja ein entsprechendes Stück in der regulären Truppe schon gibt und wenn ich mir genau diesen holen würde müsste das ja irgendwo genehmigt werden können weil ja das selbe Modell... Grad für uns die nicht innerhalb der nächsten 5-10 Jahre idz eingekleidet werden. Und dennoch aktiv gehörschutz nutzen möchten.
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F_K

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Antw:Ärztliche Untersuchung für ein Privat beschaffter Helm?
« Antwort #6 am: 18. März 2021, 10:58:57 »

@ Zaui94:

Schon das Tragen zivil beschaffter Bekleidung des FA / Kampfanzug ist ausdrücklich verboten - ein spezielles VERBOT gibt es für zivil beschaffte Schutzausrüstung - ein  EXPLIZITES VERBOT.

Was soll ein Betriebsarzt gegen einen gültigen Befehl machen können?

(Die "Wünsche" einzelner Soldaten sind hier unerheblich).
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Ralf

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Antw:Ärztliche Untersuchung für ein Privat beschaffter Helm?
« Antwort #7 am: 18. März 2021, 11:44:23 »

Danke Ralf für die schnelle Antwort, aber dies sollte ja heutzutage durch Idz einkleiden ja deutlich weniger ein Problem darstellen weil es ja ein entsprechendes Stück in der regulären Truppe schon gibt und wenn ich mir genau diesen holen würde müsste das ja irgendwo genehmigt werden können weil ja das selbe Modell... Grad für uns die nicht innerhalb der nächsten 5-10 Jahre idz eingekleidet werden. Und dennoch aktiv gehörschutz nutzen möchten.
Wenn es genau das Teil schon so gibt und du für dem Empfang berechtigt bist, kannst du es auch dienstl. empfangen.

Aber zum Thema selbstbeschaffen: Gerade bei Schutzausstattungen ist das auch etwas besonderes mit Ablaufdatum etc. Und dann käme noch Abnutzungsentschädigung etc dazu. Ich will dir da nicht die Illusionen rauben, aber nmE wird das nichts, Schutzausstattung zu "zerifizieren".
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BulleMölders

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Antw:Ärztliche Untersuchung für ein Privat beschaffter Helm?
« Antwort #8 am: 18. März 2021, 12:25:33 »

Da schon einige Kameraden mit selbiger schon im Einsatz waren scheint das ja kein Problem zu sein. Die Helme haben die selbe Schutzbereiche und Schutzklasse und die etwaigen Kameraden sagten auch das diese Helme vom Betriebsarzt abgenommen worden.

Dann werden Ihnen ja sicher diese Kameraden sagen können, wie genau das Prozedere ist, um mit Privater Schutzausrüstung in den Einsatz gehen zu können.
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HubschrauBär

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Antw:Ärztliche Untersuchung für ein Privat beschaffter Helm?
« Antwort #9 am: 18. März 2021, 13:22:46 »

Wenn die dienstliche Ausrüstung im Einzelfall aus medizinischen Gründen nicht taugt, dann wird das Pferd anders herum aufgezogen.
(Hier am Beispiel eines angepassten Gehörschutzes)

Das Grundlegende Problem zuerst mit dem Arzt besprechen (bei mir hier im Rahmen einer routinemäßigen 90/5 Untersuchung).

Auf dem medizinischen Strang wird dann bewertet wie es weiter geht.
(vielleicht können die Mediziner hier dazu mit Hintergrundwissen helfen)

Möglicherweise gibt es dann etwas auf Rezept o.Ä. (z.B. Einzelanfertigungen oder Einlagen, wenn die Kombination Fuß/Stiefel nicht kompatibel ist)
Ich durfte mir dann zwei Angebote für entsprechende Otoplastiken einholen und der Bund hat die Kosten für die günstigeren übernommen.
(Das ganze übrigens wieder von vorne als das "Ablaufdatum" erreicht war)

Kann mir allerdings kaum vorstellen, welche medizinischen Gründe gegen den Gefechtshelm in Kombination mit Gehörschutzstopfen sprechen sollten.

Aber wenn es hier ein medizinisches Problem gibt, dann zuerst zum Arzt und nicht vorher irgendwas kaufen.

Wenn der operationelle Bedarf besteht, dass sie zusätzlich zum Gefechtshelm z.B. eine Funkanbindung über "Peltor" o.Ä. erhalten, dann wird das ihr Vorgesetzter entsprechend auf dem Weiterentwicklungsstrang einsteuern müssen ;-)
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ulli76

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Antw:Ärztliche Untersuchung für ein Privat beschaffter Helm?
« Antwort #10 am: 18. März 2021, 13:50:40 »

Ei je- der Betriebsarzt kann keine Helme oder Gehörschutze "abnehmen". Das können nur technische Sachverständige. Und das einzige was die wiederum bestätigen KÖNNTEN ist, dass die gleiche Schutzwirkung wie bei dem dienstlichen Kram gegeben ist.

Der Betriebsarzt kann z.B. eine Empfehlung für speziellen Gehörschutz aussprechen z.B. Otoplastiken bei vorbestehenden Lärmschäden- gibt es im Zivilen auch über die jeweilige BG im Falle einer Berufskrankheit oder eine Empfehlung für Kapselgehörschutz weil wegen Gehörgangsekzemen keine Gehörschutzstopfen getragen werden können.

Der Kram mit dem Betriebsarzt ist aber auch wiederum unabhängig von jeglichen Tauglichkeiten beim Truppenarzt.

Noch 1-2 Worte zur geheimnisumwobenen G20:Das ist eine (Pflicht)Vorsorge. Zwingend ist das Beratungsgespräch, nicht jedoch z.B. der Hörtest. Die Bescheinigung sagt auch nichts weiter als "xy hat am xy an der Pflichtvorsorge Arbeiten mit Lärmexposition teilgenommen. Bescheinigung ist gültig bis... (Normalerweise 3 Jahre, bei beobachtungsbedürftigen  Befunden auch kürzer möglich-das legt der Betriebsarzt fest).Da steht niemals was zu einer Eignung oder Gehörschutz. Eine Empfehlung für speziellen Gehörschutz läuft immer gesondert. 
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Realist

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Antw:Ärztliche Untersuchung für ein Privat beschaffter Helm?
« Antwort #11 am: 18. März 2021, 21:57:07 »

Ich bin grundsätzlich jemand der auch gerne mal private Ausrüstung nutzt nur sollter man sich immer darüber im Klaren sein in welcher Grauzone man sich bewegt und bei Schutzausrüstung welche Konsequenzen das Ganze hat.
Dazu sollte man aber erst einmal die Vorschriftenlage kennen und sich nicht auf die Aussagen von Kameradeen verlassen die angeblich dazu was schriftliches haben, es mag auch durchaus sein das es Ärzte gibt die evt. mal ein Schriftstück ausgestellt haben sei es aus [gelöscht] oder Desinteresse. Im Fall des Falles liegt es aber beim Nutzer diesem Arzt ein Fehlverhalten nachzuweisen und das dürfte schwierig werden.

Die Vorschgriftenlage dazu ...
... A1-2630/0-9804
Ziffer 141
Zitat
Jedes Tragen nicht dieser Regelung entsprechender Uniformteile (z.B. die Ergänzung / Abwandlung der Uniform mit nicht zugelassenen ausländischen Uniformteilen), das Anlegen nicht genehmigter oder in Form und Farbe abweichender Abzeichen sowie zweckwidrige Verwendung bundeswehreigener Bekleidung ist unzulässig.
Ein gewisser Interpretationsspielraum vorhanden weil die Vorschrift nur allg. von Gefechtshelm spricht und dieser in der Vorschrift nicht genauer spezifiziert ist, somit alle Arten die in der Bundeswehr eingeführt sind. Ob man ggf. eine Eingrenzung über die Truppengattungsspezifische Ausrüstung machen kann ist erst einmal diskussionswürdig.

Ziffer 142
Zitat
Selbstbeschaffte Uniformteile und Abzeichen haben in Form, Farbe und Beschaffenheit den dienstlich gelieferten zu entsprechen.
Auch diese Aussage ist diskussionswürdig und wird auch schon solange diskutiert wie ich die Bundeswehr kenne.

Zitat
Keine Trageerlaubnis besteht dagegen für selbstbeschaffte Bekleidungsartikel mit Schutzfunktionen, insbesondere Artikel der Kampfbekleidung (Feldanzug, Bord- und Gefechtsanzug und Flugdienstanzug – jeweils in allen Varianten), der Persönlichen Schutzkleidung (PSA), Augen- bzw. ballistischen Schutzausrüstung sowie der Schneid- und Schanzausrüstung.
Eindeutig, PUNKT.

... BesAnErhER 12/2017
Ziffer 8470 hier bezogen auf pegelabhängigem Gehörschutz (Stand Ende 2017???)
Selber nachlesen da VS-NfD.
Kernaussage: Ein Arzt kann diesen nicht "verschreiben" und pegelabhängiger Gehörschutz ist keine Anforderungsgrundlage für einen passenden Helm.
Die ggf. in der Vergangenheit durch Ärzte im Rahmen von nSAK erteilte Genehmigung ist aufgehoben.

Somit gibt es keine definierte Verfahrensweise und selbst wenn Sie einen [gelöscht] oder desinteressierten Arzt/ DV finden ist deren Aussage im Fall der Fälle nichtig.

Dazu kommt wie von Ralf angeführt, das der Dienstherr seine Schutzausrüstung zum Wohl des Soldaten regelmäßig tauscht, das bedeutet für Sie das Sie in einem definierten Rhythmus einen neuen Helm kaufen müssten und diesen auch regelmäßig neu genehmigen lassen müssten.

Somit bleibt Ihnen nur das was Alltag in der Truppe ist, diesen unerlaubt aber gedultet zu tragen und dabei sollten Sie sich über die Konsequenzen im Klaren sein.

Sofern Sie da neue Informationen ermitteln können/ haben bitte ich aus eigenem allg. Interesse um Info mit Bezugsquelle.


EDIT:  [gelöscht] << man muss nicht beleidigend werden
« Letzte Änderung: 19. März 2021, 10:18:24 von LwPersFw »
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