Ich bin grundsätzlich jemand der auch gerne mal private Ausrüstung nutzt nur sollter man sich immer darüber im Klaren sein in welcher Grauzone man sich bewegt und bei Schutzausrüstung welche Konsequenzen das Ganze hat.
Dazu sollte man aber erst einmal die Vorschriftenlage kennen und sich nicht auf die Aussagen von Kameradeen verlassen die angeblich dazu was schriftliches haben, es mag auch durchaus sein das es Ärzte gibt die evt. mal ein Schriftstück ausgestellt haben sei es aus [gelöscht] oder Desinteresse. Im Fall des Falles liegt es aber beim Nutzer diesem Arzt ein Fehlverhalten nachzuweisen und das dürfte schwierig werden.
Die Vorschgriftenlage dazu ...
... A1-2630/0-9804
Ziffer 141
Jedes Tragen nicht dieser Regelung entsprechender Uniformteile (z.B. die Ergänzung / Abwandlung der Uniform mit nicht zugelassenen ausländischen Uniformteilen), das Anlegen nicht genehmigter oder in Form und Farbe abweichender Abzeichen sowie zweckwidrige Verwendung bundeswehreigener Bekleidung ist unzulässig.
Ein gewisser Interpretationsspielraum vorhanden weil die Vorschrift nur allg. von Gefechtshelm spricht und dieser in der Vorschrift nicht genauer spezifiziert ist, somit alle Arten die in der Bundeswehr eingeführt sind. Ob man ggf. eine Eingrenzung über die Truppengattungsspezifische Ausrüstung machen kann ist erst einmal diskussionswürdig.
Ziffer 142
Selbstbeschaffte Uniformteile und Abzeichen haben in Form, Farbe und Beschaffenheit den dienstlich gelieferten zu entsprechen.
Auch diese Aussage ist diskussionswürdig und wird auch schon solange diskutiert wie ich die Bundeswehr kenne.
Keine Trageerlaubnis besteht dagegen für selbstbeschaffte Bekleidungsartikel mit Schutzfunktionen, insbesondere Artikel der Kampfbekleidung (Feldanzug, Bord- und Gefechtsanzug und Flugdienstanzug – jeweils in allen Varianten), der Persönlichen Schutzkleidung (PSA), Augen- bzw. ballistischen Schutzausrüstung sowie der Schneid- und Schanzausrüstung.
Eindeutig, PUNKT.
... BesAnErhER 12/2017
Ziffer 8470 hier bezogen auf pegelabhängigem Gehörschutz (
Stand Ende 2017???)
Selber nachlesen da VS-NfD.
Kernaussage: Ein Arzt kann diesen nicht "verschreiben" und pegelabhängiger Gehörschutz ist keine Anforderungsgrundlage für einen passenden Helm.
Die ggf. in der Vergangenheit durch Ärzte im Rahmen von nSAK erteilte Genehmigung ist aufgehoben.
Somit gibt es keine definierte Verfahrensweise und selbst wenn Sie einen [gelöscht] oder desinteressierten Arzt/ DV finden ist deren Aussage im Fall der Fälle nichtig.
Dazu kommt wie von Ralf angeführt, das der Dienstherr seine Schutzausrüstung zum Wohl des Soldaten regelmäßig tauscht, das bedeutet für Sie das Sie in einem definierten Rhythmus einen neuen Helm kaufen müssten und diesen auch regelmäßig neu genehmigen lassen müssten.
Somit bleibt Ihnen nur das was Alltag in der Truppe ist, diesen unerlaubt aber gedultet zu tragen und dabei sollten Sie sich über die Konsequenzen im Klaren sein.
Sofern Sie da neue Informationen ermitteln können/ haben bitte ich aus eigenem allg. Interesse um Info mit Bezugsquelle.
EDIT: [gelöscht] << man muss nicht beleidigend werden