Das kann man nicht pauschal sagen, weil es zu viele Variablen gibt:
Findet die Amtshilfe am Standort/in der Garnisonsstadt statt, pendelt ihr da täglich vom Standort hin und wie oder wird wöchentlich von zuhause zur Amtshilfe gependelt, werdet ihr vor Ort unentgeltlich verpflegt usw...
Grundsätzlich...wer vorher TG-Empfänger war ist es auch in der Amtshilfe...wenn die Amtshilfe nicht zufällig am Wohnort stattfindet. Der Auszahlungsbetrag ändert sich ggf. je nach Art der Verpflegung.
Hierfür sollte jedoch dringend Verbindung mit dem ReFü aufgenommen werden, gerade durch die vielen möglichen Variablen in der Amtshilfe müssen die BwDlz teilweise recht kreative Lösungen zur Antragstellung und Abrechnung finden (z.B. weiterhin "normaler" TG3 Antrag und zusätzlicher TG6 Antrag für tägliches Pendeln vom Standort zur Amtshilfe mit Privat-Kfz).
Ich kann aber aus eigener Erfahrung sagen, dass dabei niemand "auf der Strecke" bleibt und jeder genau das bekommt, was ihm zusteht.
Bezüglich Kommandierung hilft auch nur ansprechen/nachfragen. Das kann auch je nach individueller Situation unterschiedlich geregelt sein, z.B. ganz einfach über den Dienstplan wenn vielleicht täglich vom Standort zum Amtshilfeeinsatz verlegt wird.