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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Die NEUE Soldatenlaufbahnverordnung SLV  (Gelesen 27473 mal)

Ralf

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Antw:Die NEUE Soldatenlaufbahnverordnung SLV
« Antwort #75 am: 18. Dezember 2022, 06:33:52 »

Ich habe eben mal nachgeschaut und du hast Recht, abseits der grds. Dienstzeiten gibt es noch die von dir zitierten weiteren zeitlichen Voraussetzungen:
OFw: Mindestens zwei (eineinhalb) Jahre seit Ernennung zum Feldwebel.
HptFw: Mindestens drei (eineinhalb) Jahre seit Ernennung zum Oberfeldwebel
StFw: Mindestens drei Jahre seit Ernennung zum Hauptfeldwebel.
OStFw: Mindestens drei Jahre seit Ernennung zum Stabsfeldwebel.
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Rekrut84

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Antw:Die NEUE Soldatenlaufbahnverordnung SLV
« Antwort #76 am: 18. Dezember 2022, 21:59:51 »

Damit scheidet dann, wenn ich es richtig verstehe, eine jährliche Durchbeförderung von Wiedereinstellern mit entsprechender Verdienstzeit wohl aus.
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F_K

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Antw:Die NEUE Soldatenlaufbahnverordnung SLV
« Antwort #77 am: 19. Dezember 2022, 10:02:07 »

@ Rekrut84:

Richtig.

.. und bei einigen Beförderungen ist ggf. mit "Wartezeit" zu rechnen, da ja, mit Hilfe der Beurteilungen, eine Beförderungsreihenfolge gebildet wird.
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VeggieBurger

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Antw:Die NEUE Soldatenlaufbahnverordnung SLV
« Antwort #78 am: 19. Dezember 2022, 10:29:48 »

Hat aber auch den Vorteil, dass man länger in einer Vergleichsgruppe ist.
Ich habe damals meine II. ABU als HptFw erhalten.
Sowas wird nun Gott sei Dank nicht mehr stattfinden.
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Neuer Alter

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Antw:Die NEUE Soldatenlaufbahnverordnung SLV
« Antwort #79 am: 20. Dezember 2022, 12:29:38 »

Nach Rechnung könnte man schon nach 9 Jahren Fw Dienstzeit StFw werden, das passt doch nicht mit den 16 Fw Dienstjahren zusammen.
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Ralf

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Antw:Die NEUE Soldatenlaufbahnverordnung SLV
« Antwort #80 am: 20. Dezember 2022, 13:42:05 »

Muss ja auch nicht, die Stehzeiten in den einzelnen DGrd sind ja unabhängig davon und es sind MINDEST...
Ich komme übrigens auf 8 Jahre (2+3+3).
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T108

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Antw:Die NEUE Soldatenlaufbahnverordnung SLV
« Antwort #81 am: 21. Dezember 2022, 09:17:00 »

Wie soll man da denn noch durchblicken  :P
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Ralf

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Antw:Die NEUE Soldatenlaufbahnverordnung SLV
« Antwort #82 am: 21. Dezember 2022, 09:40:28 »

Wie soll man da denn noch durchblicken  :P
Muss man ja nicht, die Beförderung muss man ja nicht beantragen, sie kommt ja, wenn man "dran" ist und neben den zeitlichen auch die entsprechende Platzierung in der Eignungsreihenfolge erreicht hat.  8)
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Nikkesy

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Antw:Die NEUE Soldatenlaufbahnverordnung SLV
« Antwort #83 am: 21. Dezember 2022, 10:10:29 »

Wie soll man da denn noch durchblicken  :P
Muss man ja nicht, die Beförderung muss man ja nicht beantragen, sie kommt ja, wenn man "dran" ist und neben den zeitlichen auch die entsprechende Platzierung in der Eignungsreihenfolge erreicht hat.  8)

Kann man den aktuellen Stand in der Reihenfolge beim Personalführer erfragen ohne dafür mit Schimpf und Schande aus der Leitung geworfen zu werden? 😅 Und kann man daraus auch ein ca. Datum errechnen?

MkG
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Ralf

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Antw:Die NEUE Soldatenlaufbahnverordnung SLV
« Antwort #84 am: 21. Dezember 2022, 10:17:12 »

Die GAIP 40-01-00 Beförderungen/Einweisungen für aktive Soldatinnen und Soldaten führt hierzu unter Punkt 13. aus: Soldatinnen und Soldaten können über ihren PersFhr formlos Auskunft zu ihrem Punktsummenwert und des erreichten Rangplatzes beantragen.

Nein, ein Datum kann es nicht geben, weil ja immer Bewegung in der ERF ist und weil nicht genau vorhersehbar ist, wann Planstellen in welchem Maßen zurückfließen.
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wehr1895

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Antw:Die NEUE Soldatenlaufbahnverordnung SLV
« Antwort #85 am: 10. Januar 2023, 21:23:16 »

Hallo zusammen, damit ich es richtig verstanden habe, grundsätzlich zählt die Standzeit im FW Dienstgrad bis zur weiteren Beförderung, aber wenn ich Wiedereinsteller bin und es würden mir 12 Monate Standzeit fehlen bis zum nächsten FW Dienstgrad müsste ich trotzdem noch warten bis die weiteren zeitlichen Voraussetzungen gegeben sind?
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Ralf

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Antw:Die NEUE Soldatenlaufbahnverordnung SLV
« Antwort #86 am: 11. Januar 2023, 06:01:24 »

Zitat
grundsätzlich zählt die Standzeit im FW Dienstgrad bis zur weiteren Beförderung,
Es zählen grds. BEIDE Voraussetzungen, beide müssen erfüllt sein.
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Der Logistiker - Chris

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Antw:Die NEUE Soldatenlaufbahnverordnung SLV
« Antwort #87 am: 03. September 2023, 11:20:27 »

Hallo,

Habe lange überlegt, ob ich hier meine Frage stellen möchte..
Ich habe hier das Thema bis zur letzten Seite durchgelesen, habe aber ein Logikproblem bzw. Verständnisproblem.

Aufhänger:
Ich höre immer wieder von OFw oder HFw, das Sie durchbefördert werden. Natürlich bin ich da neugierig geworden. Selber bin ich OFw Lw (Wiedereinsteller diesen Jahres mit dem Dienstgrad OFw, davor 12 Jahre gedient, davon 10 Jahre als Uffz/StUffz).
Logisch würde mich das irgendwo freuen, wenn ich zügig HFw wäre - dennoch würde dies ein Nachteil bedeuten, wenn ich später BS stellen möchte - ist aber ein anderes Thema.

Frage:
Wie setzt sich das zusammen und was sind die Voraussetzungen dafür, um durchbefördert zu werden? Gibt es sowas wie eine Durchbeförderung überhaupt? Müssen diverse Stehzeiten Berücksichtigt werden?

Ich habe überall schon nachgelesen und gegooglet, aber nichts ernstes gefunden. Über eine Antwort würde ich mich natürlich freuen.

Vielen Dank.


Sollte so eine Frage oder ähnliche Frage gestellt worden sein, so möchte ich mich vorab entschuldigen :)

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LwPersFw

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Antw:Die NEUE Soldatenlaufbahnverordnung SLV
« Antwort #88 am: 03. September 2023, 12:17:45 »

"Durchbefördern" ist das falsche wording...

Wenn alle Voraussetzungen aus
+ SG
+ SLV
+ A-1340/49
erfüllt sind...

... und eine Planstelle zur Verfügung steht, kann die Beförderung erfolgen.

Stehen genügend Planstellen zur Verfügung, werden auch i.d.R. alle Soldaten, die die sonstigen Voraussetzungen erfüllen, zum gleichen Termin befördert.

Nur wenn Planstellen fehlen, wird eine Reihenfolge gebildet.

Hier ergeben sich als Konsequenz differenzierte Zeitpunkte der Beförderung.

Oder es liegen Gründe im Soldaten selbst.
z.B. Beförderungshemmnis /-verbot auf Grund disziplinarer Sachverhalte

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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Ralf

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Antw:Die NEUE Soldatenlaufbahnverordnung SLV
« Antwort #89 am: 03. September 2023, 12:20:02 »

Zitat
dennoch würde dies ein Nachteil bedeuten, wenn ich später BS stellen möchte - ist aber ein anderes Thema.
Wieso Nachteil?

Zitat
Wie setzt sich das zusammen und was sind die Voraussetzungen dafür, um durchbefördert zu werden? Gibt es sowas wie eine Durchbeförderung überhaupt? Müssen diverse Stehzeiten Berücksichtigt werden?
Was ist denn "durchbefördert?

Und ja, es gibt Stehzeiten, die stehen doch einige Beiträge obendrüber:
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,70419.msg736637.html#msg736637
Und Dienstzeiten, die finden sich hier auch, bspw. als bei Einstellung im untersten Dienstgrad 8 Jahre zum HptFw, 16 Jahre seit Ernennung zum Fw für den StFw.

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