Hallo alle zusammen,
Ich habe zwar einige Berechnungsbeispiele für Trennungsgeld nach §3 hier gefunden, aber soweit ich das sehen konnte war nichts dabei, das meine Frage beantworten kann.
Ich bin Ü30, ledig, Seiteneinsteiger mit höherem Dienstgrad. Ich habe eine anrechnungsfähige Wohnung die über 300km vom zukünftigen Dienstort entfernt ist, demnach sollte mir Trennungsgeld nach §3 zustehen, welches mir zumindest vom Einplaner so gesagt wurde.
Jetzt meine eigentlichen Fragen.
1. Gibt es eine Möglichkeit den Höchstsatz für das Trennungsübernachtungsgeld am Dienstort herauszufinden? Laut unterschiedlichen Mietspiegel-Angaben ist dort ein durchschnittlicher Mietpreis von 8,90-9€/m2 in Sonthofen und Umgebung üblich. Kann ich damit ungefähr rechnen?
2. Meine jetzige Wohnung ist ca. 48m2 groß. Wird dann die "angemessene Wohnung" auch bis zu der Größe anerkannt, oder gibt es auch da feste Vorschriften wie groß die Wohnung pro Person sein darf? Bzw. ist der Höchstsatz auf die genaue Wohnfläche bezogen, oder ist das ein Tagessatz?
Das "Problem" das ich bei gelegentlichem Durchstöbern der Inserate am neuen Dienstort sehe, ist dass es kaum kleinere Wohnungen im 30km Radius um den Wohnort herum gibt. Es gibt so 2-3 1-Zimmer Wohnungen um die 30m2 in dem Gebiet und dann fängt es schon fast bei 80/90m2 an. Im Zwischenbereich gibt es nur sehr wenige Inserate.
3. Darüber hinaus steht in dem Merkblatt zum Trennungsgeld, dass die "unmittelbar mit der Nutzung zusammenhängenden Nebenkosten" auch erstattet werden. Gilt dafür auch der Höchstbetrag für die Wohnung, oder wird das nochmal separat berechnet?
4. Kaution muss man dann aber in voller Höhe selber tragen, oder? Bekommt man ja letzten Endes auch wieder, ist also kein Problem. Ich hab dazu nur einfach keine Info gefunden und würde das gerne wissen.
Der Einplaner hatte mir am Telefon gesagt, dass ich während meiner EÜ eine Unterkunft gestellt bekommen würde, aber mir dann für die Zeit danach eine Wohnung suchen müsste. Da die EÜ ja aber hauptsächlich schon durch die GA belegt ist, hätte ich dann ca. einen Monat am Dienstort um mir eine Wohnung zu suchen und dementsprechend wahrscheinlich keine große Wahlmöglichkeit wenn ich bis dahin warte. Daher wollte ich mich jetzt schon ein wenig schlau machen was dann auf mich zu kommt.
Velen Dank für die Hilfe, die hier immer so schnell gegeben wird.