Nochmal zum gehobenen Dienst:
"Schulische Grundvoraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst mit Studium ist mindestens die Fachhochschulreife. Die meisten Bewerber weisen aber die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife nach. Eine Teilnahme von geeigneten Bewerbern aus dem mittleren Dienst ist gegebenenfalls auch ohne Hochschulzugangsberechtigung möglich.
Für Laufbahnen ohne Studium, aber mit Vorbereitungsdienst (z. B. im Feuerwehrdienst oder im Baudienst) ist ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium Voraussetzung (in der Regel mit dem akademischen Grad eines Diplom-Ingenieurs (FH) oder dem Bachelor abgeschlossen).
Für Laufbahnen mit geringem Personalbedarf (Laufbahnen besonderer Fachrichtung) gelten besondere Voraussetzungen, hier ist aber auch ein Fachhochschulstudium und meistens auch eine mehrjährige (meist drei bis fünf Jahre) Berufserfahrung nötig."
Nochmal zum höheren Dienst:
"Voraussetzung für die Einstellung in einen Vorbereitungsdienst oder eine Laufbahn besonderer Fachrichtung des höheren Dienstes ist ein mit einem einschlägigen Master oder gleichwertigem Abschluss absolviertes Studium (Universität, Technische Universität, Technische Hochschule, Gesamthochschule, Fachhochschule, Musik- oder Kunsthochschule). Zu den äquivalenten Abschlüssen zählen beispielsweise ein Universitäts-Diplom, ein Magister und eine bestandene sogenannte Erste Staatsprüfung mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern."
Es stimmt, dass der Master einer FH mittlerweile, dank Bologna, auch zur Einstellung in den hD befähigt.
Trotzdem: Der Anwärter des gehobenen Dienstes studiert i.d.R. dual unter Alimentierung an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, für den Polizeidienst, für die Finanzverwaltung, oder sogar an einer zivilen FH, mit welcher der Bund kooperiert etc. und durchläuft eine geregelte Anwärterlaufbahn. Dabei ist es irrelevant, ob ein Master erlang werden könnte, der akkreditiert wäre, weil dies nicht Sinn dieser Anwärterausbildung ist. Sinn einer Anwärterausbildung ist, für genau die Stelle, für die man vorgesehen ist, mittels FH äquivalentem Studium auf Ebene des Bachelors ausgebildet zu werden. Natürlich kann man im Anschluss über eine Aufstiegsfortbidlung an einem Masterprogramm teilnehmen und in den hD aufsteigen. Das ist nicht ungewöhnlich.
Der TE fragte ob es einen Unterschied macht, wenn man einen Bachelor an einer FH oder an einer Uni macht. Diese Antwort ist Nein, denn der Bachelor befähigt in beiden Fällen für den gehobenen Dienst. Im höheren Dienst ist es genauso. Da spielt es keine Rolle ob man den Master an einer FH oder Uni gemacht hat. In beiden Fällen wird dieser bei Akkreditierung anerkannt.
Meines Wissens nach unterscheidet die Personalführung bei den Beamten nicht zwischen FH und Uni Abschluß. Nach vorliegen der Laufbahnbefähigung ist das total egal.
Das ist doch Kappes. Der Mann wird Laufbahnanwärter!! Da spielt es doch überhaupt keine Rolle, wo er studiert und was akkreditiert ist. Er studiert genau das, was er soll und genau wo er das soll. Deswegen ist alles andere völlig unerheblich.
Das würde eine Rolle beim Seiteneinstieg bzw. Direkteinstieg spielen und nur dann!
Meines Wissens ist es nicht ein Uni Abschluss per se, der zum höheren Dienst berechtigt, sondern ein Master Abschluss.
Mit Bachelor nur gehobener Dienst, egal ob Uni oder FH.
Meine Frage war ob ein Bachelor von der FH weniger wert ist als einer von der Uni.
Darauf schrieb ich:
Auch Kappes.
Die Befähigung zum Richteramt ist zB. eine Zugangsberechtigung für den hD=Staatsexamen. Die Approbation als Arzt auch=Staatsexamen. Das Staatsexamen des staatl. geprüften Lebensmittelchemikers…
Das beantwortet hoffentlich deine Frage aus:
Warum du jetzt die Fächer mit Examen ins Spiel bringst erschließt sich mir nicht.