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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Tätigkeitsnachweis  (Gelesen 1026 mal)

Salvatore324

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Tätigkeitsnachweis
« am: 01. Juli 2021, 15:07:12 »

Hallo alle zusammen ich werde am 2.8.2021 bei der Bundeswehr mein freiwilliges Jahr absolvieren, nun habe ich einen Brief bekommen wo drin steht das ich einen lückenlosen Tätigkeitsnachweis benötige, jetzt stellt sich mir die Frage wie ich den machen soll also ich habe gestern am 30.06 meinen Abschluss gemacht heißt das ich bis zum Dienstantritt nichts machen werde also Sommer Ferien, wie soll ich das den nachweisen? Einfach am Computer in einem Dokument schreiben das ich am obengenannten Datum mein Abschluss gemacht habe und vom 1.7 bis zum 2.8 Sommer Ferien hatte oder wie soll ich das machen?

Mit Freundlichen Grüßen
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F_K

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Antw:Tätigkeitsnachweis
« Antwort #1 am: 01. Juli 2021, 15:08:29 »

Ja
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Salvatore324

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Antw:Tätigkeitsnachweis
« Antwort #2 am: 01. Juli 2021, 15:11:47 »

Also einfach ein Blatt Papier wo das drauf steht. Ich brauche keinen offiziellen Dokumente?
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stclv

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Antw:Tätigkeitsnachweis
« Antwort #3 am: 01. Juli 2021, 15:47:23 »

Das ist so ein Irrglaube, dass man selbst nichts offizielles schaffen kann.

Ein Papier mit Name, Anschrift, Datum und Unterschrift ist hoch offiziell und vorallem auch gültig.
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stclv

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Antw:Tätigkeitsnachweis
« Antwort #4 am: 01. Juli 2021, 15:49:52 »

Wobei ich mich unglücklich ausdrückte. Ich korrigiere mich auf offiziell-anerkannt.
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F_K

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Antw:Tätigkeitsnachweis
« Antwort #5 am: 01. Juli 2021, 15:52:28 »

So ein Dokument nennt sich Lebenslauf / CV.

Also:
Name, Anschrift, Erreichbarkeit, Geburtsdatum, und dann die "Stationen" mit Daten:
- Schule, weiterführende Schule (hier im Anhang Abschlusszeugnisse
- ggf. "Ferien"
- ggf. geplant "freiwilliges" Jahr.

Für die üblichen "Übergangsferien" benötigt man kein Dokument im Anhang.
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