Zu 1:
Hier ist etwas in der Begründung zu einem Gesetz von 2002 (Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Bundeswehr (Bundeswehrneuausrichtungsgesetz – BwNeuAusrG), mit dem u. a, auch das Soldatengesetz geändert wird, zu finden:
Auf der Seite 27 f. findet sich zu Nr. 3:
(Link) Zu Nummer 3
Nach den von der Bundesregierung am 14. Juni 2000 beschlossenen Eckpfeilern der konzeptionellen und planerischen Neuausrichtung der Bundeswehr sollen die Laufbahnen der Soldaten neu geordnet werden. Damit soll ein breites Spektrum an Einstiegs-, Wechsel- und Aufstiegsoptionen eröffnet werden, um die Grundlage für eine bessere Deckung des Personalbedarfs zu schaffen. Angesichts des Fehls von rund 4.000 Unteroffizieren ohne Portepee und einer ungünstigen Bewerberlage ist es erforderlich, den Kreis potenzieller Anwärter zu vergrößern und weiteren Nachwuchs zu gewinnen.
Es ist beabsichtigt, in der Laufbahngruppe der Unteroffiziere Laufbahnen der Fachunteroffiziere und Laufbahnen der Feldwebel einzurichten. Die „Fachunteroffizierlaufbahnen“ (Unteroffizier und Stabsunteroffizier) fassen Verwendungen in der vergleichbaren Ausbildungshöhe eines „Gesellen“, die „Feldwebellaufbahnen“ (Feldwebel bis Oberstabsfeldwebel) fassen Verwendungen in der vergleichbaren Ausbildungshöhe eines „Meisters“ zusammen.
Mit der beabsichtigten Änderung des Absatzes 3 sollen die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um in der Soldatenlaufbahnverordnung für die Einstellung der Anwärter in den Laufbahnen der Fachunteroffiziere nur noch – wie es Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe a als Mindestvoraussetzung vorschreibt – den erfolgreichen Besuch einer Hauptschule genügen zu lassen. An die Stelle des bisher in Absatz 3 geforderten Berufsabschlusses sollen für diese Anwärter in der Praxis künftig eine erfolgreiche Berufseignungsfeststellung (im Rahmen des Annahmeverfahrens an den Zentren für Nachwuchsgewinnung) und die Zusage für eine zivilberufliche Aus- und Weiterbildung treten. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Anzahl der Schüler und Schülerinnen, die einen beruflichen Abschluss außerhalb des dualen Bildungssystems und damit keine Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anstreben, in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist.
Für die Anwärter in den Feldwebellaufbahnen verbleibt es bei den bisherigen Einstellungsvoraussetzungen.
Mit diesem Gesetz wurde der Weg für eine neue Soldatenlaufbahnverordnung vorbereitet, welche die Feldwebellaufbahn einführte. Zuvor gab es nur die Unteroffizierslaufbahn.
Ich hoffe, diese Gesetzesbegründung hilft etwas weiter.