besser ist, du lädst ein anonymisiertes Foto deines TG-Bescheides hoch.
1. TG wird doch für jeden Tag gezahlt wo man nicht 24 Std weg von der Kaserne war . Das würde bei mir alle Tage betreffen nur SA nicht dort bin ich zuhause .
Sobald du eine Minute am Tag in der Kaserne warst, setzt du ein Kreuz.
Im Juli wurden nur 11 Tage TG berechnet.
Dort waren es sogar 27 Tage die ich in der Kaserne war.
Versteh ich das jetzt falsch ?
2.
Auf dem Antrag für TG ist ein Abschnitt Verpflegung. Darüber steht folgender Satz "Als Gemeinschaftsverpflegung wurde mir gegen Bezahlung bereitgestellt "
Es hieß in der Einweisung dass wir dort immer ein Kreuz machen sollen wenn wir die Möglichkeit gehabt hätten in die Kantine zim Essen zu gehen .
Bitte den Vermerk, wenn die Abendverpflegung nur in Form von Lunchpaketen verfügbar ist angeben. Wenn das Lunchpaket nicht in Anspruch genommen wurde, muss man dies nicht bezahlen.
Wir zahlen das Essen aber immer selbst über die Chipkarte , also wir bekommen das auch nicht unentgeltlich.
Wird mir das dennoch jetzt vom TG abgezogen obwohl ich das aus eigener Tasche zahle ? ( auf der Abrechnung sind paar Tage mit 14 Euro und paar Tage mit 8,77 Euro angerechnet)
3. Reisebeihilfe :
Im August waren 14 Tage Urlaub , ich hab zwei WE abgerechnet .
Ich fahre mit meinem Auto und hab je Strecke 312 km. Am WE Gesamt 624 km . Pro WE bekomme ich aber nur 94,40 Euro gezahlt. Das haut doch aber mit dem Vetrag den man je km bekommt doch nicht hin . Ich komm da auf circa 124 Euro?!
Dann haben Sie mir im August nur ein WE berechnet . Ist das korrekt so ? Hängt damit den 14 Tagem Urlaub zusammen ?
Man muss wissen, welchen Zeitraum du als Familienheimfahrt abgerechnet hast, und ob dieser auch im Anspruchszeitraum liegt. Bspw. habe ich meinen ersten Anspruchszeitraum von 01.-15. des Monats und den zweiten vom 15. -31. des Monats. Es kann regulär nur eine Familienheitfahrt in diesem Anspruchszeitraum abgerechnet werden, es sein denn, man setzt eine angesparte Familienheimfahrt hierfür an. Diese muss aber auch als Vermerk / Kommentar aufgeführt werden.