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Autor Thema: Auszahlung der Verpflichtungsprämie  (Gelesen 2407 mal)

stark_bewölkt

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Auszahlung der Verpflichtungsprämie
« am: 17. September 2021, 20:54:41 »

Guten Tag,

 ich habe mich für 15 Jahre bei den Gebirgsjägern in der Feldwebellaufbahn verpflichtet. Mein DP ist nach §43 BBesG Prämienberechtigt. Wann wird diese Prämie ausgezahlt? Man hört nämlich zig verschiedene Versionen von zig verschiedenen Personen. Der eine sagt, man bekommt einen Teil nach dem bestandenen AMT, ein anderer behauptet man bekommt die volle Prämie, sobald man auf dem DP sitzt. Wiederum ein anderer behauptet man bekommt jedes Jahr die 1000€ über mehrere Monate verteilt.

Kann da einer Licht ins Dunkel bringen?

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Andi8111

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Antw:Auszahlung der Verpflichtungsprämie
« Antwort #1 am: 17. September 2021, 21:11:37 »

Die Stelle, die die Prämie festgesetzt hat und der Festsetzungsbescheid darüber.
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KlausP

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Antw:Auszahlung der Verpflichtungsprämie
« Antwort #2 am: 17. September 2021, 21:15:40 »

Oder die Suchfunktion im Forum. Das Thema wird alle Nase lang nachgefragt … und beantwortet.
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Ralf

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Antw:Auszahlung der Verpflichtungsprämie
« Antwort #3 am: 18. September 2021, 06:25:48 »

Wenn es wirklich § 43 ist, dann ist die Prämienzusage von vor 2020. Dann wird mit jeder Zwischenfestsetzung der jeweilige Anteil ausbezahlt, wenn auf dem Feststellungsbescheid nichts anderes vermerkt ist.
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stark_bewölkt

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Antw:Auszahlung der Verpflichtungsprämie
« Antwort #4 am: 18. September 2021, 09:23:34 »

Gabe gerade nochmal auf den Bescheid geschaut, da steht : Verpflichtungsprämie §43b BBesG gültig bis 2019.

 Im Oktober 2020 habe ich den Bescheid bekommen bzw. hatte ich mein AC mit der Einplanung.
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F_K

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Antw:Auszahlung der Verpflichtungsprämie
« Antwort #5 am: 18. September 2021, 09:31:33 »

Ein echte Bescheid?

Oder eine Stellenbeschreibung?
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stark_bewölkt

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Antw:Auszahlung der Verpflichtungsprämie
« Antwort #6 am: 18. September 2021, 09:39:14 »

Die Druckansicht für den Dienstposten. Also ja quasi die Stellenbeschreibung.
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F_K

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Antw:Auszahlung der Verpflichtungsprämie
« Antwort #7 am: 18. September 2021, 10:05:07 »

Also kein Bescheid - sondern nur eine Information, über eine nicht mehr erhältliche Prämie (bis 2019).
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BulleMölders

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Antw:Auszahlung der Verpflichtungsprämie
« Antwort #8 am: 18. September 2021, 10:56:03 »

Ich glaube, dass wollte der TE jetzt nicht hören, dass es keine Prämie gibt.
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stark_bewölkt

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Antw:Auszahlung der Verpflichtungsprämie
« Antwort #9 am: 18. September 2021, 11:17:02 »

Halb so wild, habe den DP ja nicht wegen der Prämie gewählt.  Diese wäre nur ein netter Bonus gewesen.
Also heißt das quasi das der DP nur bis 2019 Prämienberächtigt war?
Falld ja finde ich sollte man bei den Einplaner mal eine Weiterbildung empfehlen,kann ja nicht sein das diese irgendwelche Sachen versprechen die es garnicht mehr gibt.
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Ralf

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Antw:Auszahlung der Verpflichtungsprämie
« Antwort #10 am: 18. September 2021, 11:45:26 »

Schriftlich mit dem Hinweis auf die damalige Einplanung und dem Prämienvermerk bei der PersFhrg nachfragen. Eigentlich hätte ein Feststellungsbescheid erteilt werden müssen.
Der Hinweis, dass diese Prämie nur bis Ende 2019 gilt heißt ja nicht, dass sie -wenn sie regelhaft zugesprochen wurde- nicht danach noch ausgezahlt wird.
Ab 2020 gibt es hierzu den (neuen § 44, der auch andere Beträge etc. beinhaltet.
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F_K

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Antw:Auszahlung der Verpflichtungsprämie
« Antwort #11 am: 18. September 2021, 12:43:32 »

Nunja,  Prämie bis 2019 - KC und Einstellung 2020.

Der Einplaner hat sicher NICHTS versprochen - und die Info über das Auslaufen der Prämie ist / war ja sogar sachlich zutreffend.
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Ralf

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Antw:Auszahlung der Verpflichtungsprämie
« Antwort #12 am: 18. September 2021, 13:15:44 »

O.k., dann gilt der §43 sowieso nicht mehr. Ausschlaggebend ist das Datum Abgabe der Verpflichtungserklärung.. Hier zu diesem Zeitpunkt muss eine Prämie feststellbar sein, damit es zu einer schriftlichen Zusicherung kommen kann.
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