TG gibt es nur für die Fahrten Wohnung <> Stammeinheit.
Fahrten zu Ärzten/medizinischen Einrichtungen sind im Rahmen utV abzurechnen.
Hierfür gibt es 2 Vordrucke, die durch den TrArzt/Soldat/Stammeinheit auszufüllen sind:
A-1455/4
Anlage 30a
"Bescheinigung zur Erstattung der Reiseauslagen im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung für Fahrten zu medizinischen Einrichtungen außerhalb des truppen(zahn)ärztlichen Bereichs (Anlage 30a)"
Anlage 30b
"Bescheinigung zur Erstattung der Reiseauslagen im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung für Fahrten zum truppen(zahn)ärztlichen Bereich (Anlage 30b)"
Für Fahrten zum TrArzt also Anlage 30b.
Und da gilt für standortfremd:
"Bei akuten Krankheitsfällen außerhalb des Dienstortes (Wochenende, Urlaub, Dienstbefreiung etc.) erfolgt eine Fahrtkostenerstattung nur für die Strecke vom Aufenthaltsort
bis zur nächst erreichbaren Sanitätseinrichtung der Bundeswehr. In diesen Fällen ist die Anschrift des Aufenthaltsortes der Soldatin bzw. des Soldaten in den Vordruck
„Reisekostenrechnung“ unter Punkt 1 „ggf. weitere Wohnorte“ einzutragen."