Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 26. April 2024, 10:51:32
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Krankenversicherung Kinder  (Gelesen 1046 mal)

AlexaK

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 12
Krankenversicherung Kinder
« am: 28. September 2021, 16:12:45 »

Hallo zusammen,

mal eine Frage bezüglich Kinder und Krankenversicherung. Habe leider über die Suche nichts gefunden was für mich passt.

Meine Tochter ist aktuell über mich Familienversichert in der GKV. Dies wird so künftig ja nicht mehr aussehen. Alle Optionen den anderen Elternteil betreffend kommen bei uns nicht in Frage (Alleinerziehend).

Wie muss dann der KV-Schutz für meine Tochter künftig aussehen? Zu welchen Teilen ist sie über die Beihilfe abgesichert und zu welchem Anteil brauchen wir eine Restkostenversicherung?

Hatte evtl. jemand auch so einen Fall oder Erfahrungswerte?

Vielen Dank schonmal  :)
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.787
Antw:Krankenversicherung Kinder
« Antwort #1 am: 28. September 2021, 16:37:39 »

Ist ja ein ganz normaler Fall - in der Regel 70 % Beihilfe und 30 % Restkostenversicherung PKV (ist eine Pflichtversicherung).
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.759
Antw:Krankenversicherung Kinder
« Antwort #2 am: 28. September 2021, 19:29:51 »

Neben der genannten Variante Beihilfe + PKV...

Gibt es noch die Variante Freiwilliges Mitglied in der GKV ohne Leistungsbezug ... als Familienversicherung.

Sie erhalten dann Ihre Versorgung über die Bw...
Das Kind über die GKV.

Wenn Sie diese Variante wählen, müssen Sie den Vertrag bei der GKV innerhalb der ersten 3 Monate nach Ernennung zum SaZ abschließen.


Informationen zur Beihilfe finden Sie u.a. hier

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/beihilfe_node.html;jsessionid=EDCD00055CE850CF311C41D04708B1C7.intranet381
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Coraly

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 13
Antw:Krankenversicherung Kinder
« Antwort #3 am: 28. September 2021, 21:11:57 »

Ist ja ein ganz normaler Fall - in der Regel 70 % Beihilfe und 30 % Restkostenversicherung PKV (ist eine Pflichtversicherung).

Gemäß BVA gilt 80 Prozent für berücksichtigungsfähige Personen nach § 4 Abs. 2 BBhV (Kinder) sowie für Waisen.
Somit wäre die Restkostenversicherung PKV über die restlichen 20%.
Gespeichert

AlexaK

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 12
Antw:Krankenversicherung Kinder
« Antwort #4 am: 02. Oktober 2021, 17:17:41 »

Ist ja ein ganz normaler Fall - in der Regel 70 % Beihilfe und 30 % Restkostenversicherung PKV (ist eine Pflichtversicherung).

Gemäß BVA gilt 80 Prozent für berücksichtigungsfähige Personen nach § 4 Abs. 2 BBhV (Kinder) sowie für Waisen.
Somit wäre die Restkostenversicherung PKV über die restlichen 20%.

Berücksichtigungsfähig bedeutet gleichzeitig dass ich den Familienzuschlag für das Kind auch erhalte? Oder ist es unabhängig davon wer den Zuschlag erhält?

Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de