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Autor Thema: Lehrgang - Flug buchen möglich?  (Gelesen 1082 mal)

Reisekosten2021

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Lehrgang - Flug buchen möglich?
« am: 05. Oktober 2021, 11:25:03 »

Hallo zusammen,

es ist bei mir leider schon ein paar Jahre her, dass ich auf einem Lehrgang war, zu dem ich nicht einfach mit dem DienstKfz angereist bin. Dieser Lehrgang ist knapp 800Km entfernt und ich würde mit dem Zug knapp 12h unterwegs sein.
Wie läuft es ab, wenn man mit dem Flugzeug an- und abreisen möchte?
Muss man den Flug vorab über das Travel Management buchen lassen oder bucht man den selbst und rechnet das nachträglich über Reisekosten ab?
Vielen Dank für die Antwort!
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SolSim

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Antw:Lehrgang - Flug buchen möglich?
« Antwort #1 am: 05. Oktober 2021, 11:52:00 »

Ich würde dies mit der zuständigen Reisekostenstelle besprechen.
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christoph1972

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Antw:Lehrgang - Flug buchen möglich?
« Antwort #2 am: 05. Oktober 2021, 15:00:21 »

Im Dienstreiseantrag unter Reiseplanung entsprechend die gewünschte/erforderliche Flugstrecke eingeben.

Ja, Inlandsflüge werden Economy gebucht und es ist zT auch billiger als die Bahnfahrkarte. ISt halt mit den zu erwartenden Nebenkosten wie Parkgebühren am Flughafen ein Aufwand das in Stiewi zu erfassen.

Mein Favorit: Sofern ein entsprechender Führerschein vorliegt, denke drüber nach, ob Du Dir nicht ein BwFPS-Fahrzeug geben lässt und damit anreist. Je nach der Gepäckmenge ist das Gepäck beim Flieger schnell erreicht und die notwendige Zeit zum Flughafen zu kommen, einzuschecken und bis zum Einstieg warten zu müssen bzw. aussteigen, Gepäck in Empfang nehmen und zur Bahn maschieren, kann fast genauso lange dauern.

Beim BwFPS-Fz ist das Schöne, Tankkarte, meist nette Ausstattungslinie und man sitzt nicht eingequetscht im Flieger bzw. Bahn und kann in Ruhe und entspannt zum Ziel gondeln. Wenn es dann noch ein Ort ohne große Infrastruktur ist, kommst Du am Wochenende, da wenigstens zügig weg.
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„Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier.“

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

dunstig

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Antw:Lehrgang - Flug buchen möglich?
« Antwort #3 am: 05. Oktober 2021, 16:33:57 »

Ich kann fliegen nur empfehlen und habe hier in Abstimmung mit meiner Ansprechpartnerin bei der Reisestelle bereits mehrere Konstellationen durch. Einerseits vorab Buchung über die Reisestelle, genauso wie Buchung durch mich mit nachträglicher Abrechnung. Hat man das einmal durch, ist es auch kein allzu großes Hexenwerk.

Würde allerdings empfehlen, vor dem ersten Mal bei der zuständigen Stelle anzurufen, dann weiß man direkt, auf was der entsprechende Bearbeiter Wert legt oder auch an Nachweisen braucht, bzw. was bis zu welcher Höhe überhaupt anrechenbar ist.

In meinem Fall ging es beispielsweise im letzten Jahr um die An- und Abreise von München zu einer Schulung in Hamburg. Die Schulung war aufgeteilt auf 3x3 Tage (Mi-Fr) sowie einem vierten Prüfungstermin verteilt über das ganze Quartal.
Mit Anreise Wohnung -> Flughafen, 1h früher am Flughafen sein, dem Flug selber und der Fahrt vom Flughafen zum Hotel hatte ich eine Reisezeit von 3:15h.
Da bin ich mit dem Auto oder Zug - gerade an einem Freitag - noch nicht einmal den halben Weg gefahren. Und muss beim Auto auch noch selber hinterm Steuer sitzen. Das auf 4 An- und Abreisen hochgerechnet, ergibt schon eine erhebliche Einsparung an Lebenszeit.

Zitat
Beim BwFPS-Fz ist das Schöne, Tankkarte, meist nette Ausstattungslinie und man sitzt nicht eingequetscht im Flieger
Naja, selbst wenn mir der Fuhrpark die vollausgestattete S-Klasse präsentieren würde (wahrscheinlicher ist eher ein Astra/Megane/Passat als Combi), würde ich bei einer Distanz von 800km doch lieber 1h bei der Lufthansa in der Economy sitzen, statt diese Strecke selber zu fahren.
Gerade im Moment kann ich aus Erfahrung sagen, dass auch in der Economy Class der Mittelplatz fast immer frei bleibt, innerdeutsch also bis auf das Essen kein Unterschied zur Business Class besteht. ;)

Was Infrastruktur und Flexibilität vor Ort angeht, gebe ich dir voll und ganz Recht. Das sind Punkte, die nicht zu vernachlässigen sind und berücksichtigt werden sollten.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

wolverine

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Antw:Lehrgang - Flug buchen möglich?
« Antwort #4 am: 05. Oktober 2021, 16:47:18 »

Gerade im Moment kann ich aus Erfahrung sagen, dass auch in der Economy Class der Mittelplatz fast immer frei bleibt,
:-\
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christoph1972

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Antw:Lehrgang - Flug buchen möglich?
« Antwort #5 am: 05. Oktober 2021, 16:48:11 »

Wie dunstig schon schrieb, mit dem TM sprechen, ggf. die Flüge buchen lassen und den Rest auch miterledigen lassen.

Als Mensch mit über 2m Körperlänge ist Fliegen 'ne Qual.

Die Zeitersparnis hängt immer davon ab, wie ist meine Zugangsmöglichkeit zu einem Flughafen mit gutem innerdeutschen Flugangebot  ;D

und vor allem, ist mein Kommandierungs-/Abordnungsort entsprechend gut erreichbar. Ich musste nach Oberammergau, da ist selbst FJS als Flughafen erstmal weiter weg und das BiZBw da liegt echt idyllisch ...

Aber das sollte man vorher checken, bevor man die Reise plant oder planen lässt. TM hilft wirklich weiter, wenn man unsicher ist.
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dunstig

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Antw:Lehrgang - Flug buchen möglich?
« Antwort #6 am: 05. Oktober 2021, 16:59:40 »

Gerade im Moment kann ich aus Erfahrung sagen, dass auch in der Economy Class der Mittelplatz fast immer frei bleibt,
:-\
Wie immer: Your mileage may vary ;) Ich kann nur von meinen Flügen sprechen und hab gerade mal meine Flugstatistik gecheckt, da komme ich dieses Jahr auf 31 freie Mittelsitze bei 42 Flügen. Bin zugegebenermaßen allerdings auch eher außerhalb der üblichen Geschäftsreisendenzeiten privat veranlasst unterwegs. Daher mag mein "fast immer" vielleicht ein wenig zu hoch gegriffen sein.
Aber auch 1h Inlandsflug mit besetztem Nebenplatz würde ich immer noch der 800km-Autoreise vorziehen - vorbehaltlich natürlich der erwähnten Punkte wie Zugang zum Flughafen, Verbindung zum Dienstort, etc. Aber da gehe ich mal davon aus, dass sich der TE diese Gedanken gemacht hat.

Die Kombination Flug sowie Mietwagen vor Ort wurde mir allerdings auch schon (nach entsprechender Begründung) durch die Reisestelle gebucht. Prinzipiell ist vieles möglich, allerdings sind wir dann wieder bei dem Punkt der getroffenen Absprachen mit dem Travelmanagement.
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Ceedich

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Antw:Lehrgang - Flug buchen möglich?
« Antwort #7 am: 05. Oktober 2021, 17:18:36 »

Habe das nur einmal vor der Coronazeit machen dürfen. In die Anlagen habe ich Screenshots von den Kosten Flug und Zug gepackt, als Nachweis. Hat eigentlich wunderbar funktioniert. Die günstigsten Flüge sind allerdings zu relativ unzweckmäßige Zeiten. Entweder spät Abends oder sehr sehr früh am Morgen.
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LwPersFw

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Antw:Lehrgang - Flug buchen möglich?
« Antwort #8 am: 05. Oktober 2021, 17:19:51 »

Zum Punkt : Fahrten zum/vom Flughafen

A-2211/11  Anwendung des Bundesreisekostengesetzes

Die Anerkennung der triftigen Gründe zur Anmietung eines Mietwagens/Nutzung eines Taxis – Ziffern 4.4.2 und 4.4.3 BRKGVwV –
kann auch bereits im Genehmigungsverfahren durch die Anordnenden/Genehmigenden erfolgen.
Die Reisestelle prüft und berät nach Bedarf entsprechend, insbesondere bezüglich alternativer Reisemöglichkeiten mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln.
Triftige Gründe zur Erstattung können auch im Rahmen der Abrechnung geltend gemacht werden. Nr. 203 gilt entsprechend.
Diesbezüglich vorgetragene Sachgründe der Dienstreisenden sind bei der Prüfung einzubeziehen.

Die abschließende Entscheidung zur Durchführung einer Dienstreise (Ziffern 2.1.9 und 2.1.10 BRKGVwV) treffen die Anordnenden/Genehmigenden unter Berücksichtigung
der dienstlichen Belange und Beachtung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn.
Soweit sie von den Vorschlägen der Reisestelle abweichen, sind die Gründe durch die Anordnenden/Genehmigenden entsprechend zu dokumentieren.

Für Zu- und Abgänge zu den Hauptverkehrsmitteln (Bahnhof/Flughafen) ist gemäß Ziffer 5.1.2 BRKGVwV ein erhebliches dienstliches Interesse nicht anzuerkennen.
Als Alternativen stehen Taxi- oder Mietwagennutzung oder Zubringerdienste zur Verfügung.


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