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Autor Thema: Cannabis - Auswirkungen auf die Bundeswehr ab 01.04.2024 ?  (Gelesen 18862 mal)

KalleM

  • Gast

Hallo

Was wenn Cannabis nun legalisiert wird - Auswirkungen auf Bundeswehr?

Im Dienst wie Alkohol verboten, aber ausserhalb erlaubt?
Grüsse
KalleM


EDIT 24.04.2024 : Betreff des Themas angepasst
« Letzte Änderung: 24. April 2024, 06:35:18 von LwPersFw »
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KlausP

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Spekulatius im Doppelpack.
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BulleMölders

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Ich halte auch nicht viel von Spökenkiekerei aber mal schauen was da kommt.
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Rik666

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Ich denke nicht das Cannabis direkt legalisiert wird. Wenn überhaupt wird es entkriminalisiert. Damit bleibt es eine illegale Droge. Aber wo sind hier die Juristen? Die wissen das bestimmt besser.
Was ich weiß ist, das man sich verpflichtet keine illegale Drogen zu sich zu nehmen als Soldat.
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KlausP

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Zitat
… Was ich weiß ist, das man sich verpflichtet keine illegale Drogen zu sich zu nehmen als Soldat. …

Dazu braucht man sich nicht „verpflichten“, der Drogenkonsum im und außer Dienst ist durch den Dienstherrn verboten worden.
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Ralf

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Genau das wird ja die Frage letztendlich sein: behält C. den Status einer Droge oberhalb Zigaretten/Alkohol...? Dann ändert sich erst einmal nichts.
Bekommt es den "Status" von bspw. Alkohol, müssten einige Regularien angepasst/ überdacht werden.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Andi8111

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Ich denke, egal wie, es bleibt beim Verbot. Ich bewerte dies als rechtmäßige Einschränkung der grundgesetzlich garantierte freien Entfaltung der Persönlichkeit.
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IcemanLw

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Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es für Soldaten legalisiert wird.
Das ist in anderen Staaten mWn auch nicht der Fall.

Das interessante ist doch eher ob eine Vorgeschichte mit Cannabis Konsum dann anders gewertet wird oder ob die disziplinarischen Konsequenzen beim Verstoß noch die selbe Höhe haben werden.
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christoph1972

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    • Ein Gespräch im Forum ...

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2019/daz-8-2019/cannabiskonsum-mit-folgen

Da Cannabis-Konsum unbestreitbar auf Dauer negative Folgen hat (siehe Link), dürfte wohl auch weiterhin der zurückliegende Konsum zu einer gesundheitlichen Nichteignung führen.

Eine evtl. Entkriminalisierung i. S. weg von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit bei Besitz geringfügiger Mengen i. S. des BtMG ist in Teilen Deutschlands doch nur der gesetzgeberische Vollzug der tatsächlichen Praxis der Staatsanwaltschaften, bei Besitz geringfügiger Mengen zum Eigenkonsum das Verfahren mangels öffentlichen Interesses einzustellen.

Der Weg zur Entlassung bzw. Nichteinstellung mag durch dann zu ändernde Vorschriften etwas anders sein, im Ergebnis wird sich jedoch nichts ändern.
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Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

dazonle

  • Gast


Da Cannabis-Konsum unbestreitbar auf Dauer negative Folgen hat (siehe Link), dürfte wohl auch weiterhin der zurückliegende Konsum zu einer gesundheitlichen Nichteignung führen.


Worauf stützt du die These, dass zurückliegender Cannabis Konsum zu einer gesundheitlichen Nichteignung führen würde? Die Musterungsvorschrift unterscheidet zwischen Cannabis und harten Drogen, bei zurückliegendem Cannabiskonsum wird man vorübergehend untauglich gestuft, nach einem bestimmten Zeitraum macht der zurückliegende Konsum dann keinerlei Probleme mehr mit der Tauglichkeit.

Ebenfalls wurde auch bisher noch nie jemand nicht eingestellt, nur weil er als Jugendlicher mal Cannabis konsumiert hat - das wird zurecht als sozialadäquat beurteilt, und wenn man sich die Statistiken zum Cannabiskonsum bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ansieht, behaupte Ich einmal, dass wohl ein relevanter Anteil aller Soldaten schon einmal Cannabis konsumiert hat.

Dass die Zeitspanne der vorübergehenden Untauglichkeit nach Konsum beibehalten wird, halte Ich allerdings auch für wahrscheinlich (und richtig), auch nehme Ich an, dass für aktive Soldaten der Konsum verboten bleibt.


Vorstellen kann Ich mir aber, dass der einmalige Konsum von Cannabis bei aktiven Soldaten nicht mehr eine Entlassung nach §55(5) SG rechtfertigt, da dann der Konsum einer legalisierten Droge vielleicht nicht mehr so leicht als Störung der militärischen Ordnung bzw. als ernstliche Gefährdung des Ansehens der Bundeswehr (entsprechend des Paragraphen) interpretiert werden könnte. Aber das dürfte vermutlich ein Verwaltungsgericht klären.

Im Übrigen geht es nach den Vorstellungen von FDP und Grünen auch nicht nur um eine Entkriminalisierung (also dem generellen Verzicht auf eine strafrechtliche Verfolgung) sondern um eine Legalisierung mit einem Verkauf in lizenzierten Fachgeschäften.
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IcemanLw

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Da Cannabis-Konsum unbestreitbar auf Dauer negative Folgen hat (siehe Link), dürfte wohl auch weiterhin der zurückliegende Konsum zu einer gesundheitlichen Nichteignung führen.
Ich hab da jetzt nicht rausgelesen, dass es zwangsläufig negative Folgen hat.
Wenn durch vergangen Konsum Schäden entstanden sind die eine Tauglichkeit ausschließen dann ist man natürlich nicht tauglich.
Aber wenn man kein Konsument mehr ist und keine Folgeschäden vom Konsum trägt sollte es doch irrelevant sein ob und wie oft jemand gekifft hat (im Falle einer Gesetzesänderung).

Das einzige was ich persönlich gegen dje Legalisierung hätte ist der Geruch von dem Zeug. Aber das ist kein guter Grund dagegen.

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Deepflight

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Der Wirkmechanismus von Cannabidprodukten ist deutlich unterschiedlich zu dem von Alkohol. Anders als Alkohol kann bei Cannabiden auch dann noch eine psychiche Änderung / Beeinflussung vorliegen, wenn der Wirkstoff längst ausgeschieden ist.

Ich rede hier nicht mal von regelmäßigen Konsum, sondern auch von seltenem / gelegentlichen Konsum.

Beispiel frei zitiert aus einer offenen Publikation des ZSan:
Soll heißen: wenn Soldat XY sich zweimal im Jahr freitags einen wegschädelt, hat er Samstag und ggf. auch Sonntag nen Kopf, aber ist am Montag i.d.R. wieder dienstfähig.
Bei gleichem Konsumverhalten von Cannabisprodukten kann es nach dem Konsum 2 Wochen und länger dauern, bis sich die Psyche wieder geschüttelt hat und der Soldat theoretisch wieder dienstfähig sein KÖNNTE.

Im Fazit macht es also durchaus Sinn, dass der Konsum von Canabis zur Vergabe einer Fehlerziffer führen kann, auch wenn er schon weiter zurückliegt.
Und mal ehrlich, wenn ich mit einem Kameraden zusammen diene will ich mich nicht fragen müssen, ob er nicht vielleicht doch noch mit den Spätfolgen des Konsums von was auch immer kämpft.

Persönlich geht mir diese Fragerei in Richtung "wann darf ich als Soldat endlich kiffen ohne Ärger zu kriegen" mächtig auf den Zeiger. Warum man seinen Körper mit irgendwelchem Scheiß vollpumpen will (wozu ich explizit auch Alkohol zähle) verschließt sich mir komplett...
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F_K

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Ja - wobei Straftaten (auch im Dienst, dazu Selbsttötungen) unter Alkoholeinfluss wohl ein Massenproblem ist, vom Straßenverkehr gar nicht zu reden - Canabis ist da weniger ein Problem.

Von daher bin eher für Legalisierung - auf der anderes Seite 0,0 Promille / keine Drogen im Verkehr und besserer Jugendschutz, plus Gesundheitsziffern für Soldaten.
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stclv

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Selbst bei voller Legalisierung wirds bei BW, Polizei sehr schwierig. Mindestens 24 Stunden bis zu mehrere Monate ist der Konsum nachweisbar. Nun müssen Schwellenwerte her die das Führen von Maschinen, Fahrzeugen und Waffen wieder erlauben. Der bisher angewandte Wert von 1,0 ng/ml beinhaltet keine annehmbaren Abbauzeiten aus denen man schließen kann wie lange der Konsum her ist.

Je nach Typ Mensch ist es durchaus denkbar dass er Samstag einen Joint raucht und am Montag unter Drogeneinfluss schweres Gerät bedient oder gar die Waffe trägt.

Da braucht es zuerst verlässliche Selbsttests, individuelle AbbauWert/Zeit Rechnung bevor ich mich da rantrauen würde.
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test

  • Gast

Der Konsum von Cannabis ist doch soweit ich weiß noch nie strafrechtlich verboten gewesen. Nur der Besitz, Verkauf, etc.

Daher wurden schon seither Soldaten/ Soldatinnen aus der Bundeswehr wegen eines Verstoßes entlassen, der strafrechtlich keine Relevanz hat und nur in den Dienstvorschriften verankert ist.

Daher sehe ich da keine Anzeichen, warum eine weitere Legalisierung nennenswerte Änderungen bedeuten würde.
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