Da Cannabis-Konsum unbestreitbar auf Dauer negative Folgen hat (siehe Link), dürfte wohl auch weiterhin der zurückliegende Konsum zu einer gesundheitlichen Nichteignung führen.
Worauf stützt du die These, dass zurückliegender Cannabis Konsum zu einer gesundheitlichen Nichteignung führen würde? Die Musterungsvorschrift unterscheidet zwischen Cannabis und harten Drogen, bei zurückliegendem Cannabiskonsum wird man vorübergehend untauglich gestuft, nach einem bestimmten Zeitraum macht der zurückliegende Konsum dann keinerlei Probleme mehr mit der Tauglichkeit.
Ebenfalls wurde auch bisher noch nie jemand nicht eingestellt, nur weil er als Jugendlicher mal Cannabis konsumiert hat - das wird zurecht als sozialadäquat beurteilt, und wenn man sich die Statistiken zum Cannabiskonsum bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ansieht, behaupte Ich einmal, dass wohl ein relevanter Anteil aller Soldaten schon einmal Cannabis konsumiert hat.
Dass die Zeitspanne der vorübergehenden Untauglichkeit nach Konsum beibehalten wird, halte Ich allerdings auch für wahrscheinlich (und richtig), auch nehme Ich an, dass für aktive Soldaten der Konsum verboten bleibt.
Vorstellen kann Ich mir aber, dass der einmalige Konsum von Cannabis bei aktiven Soldaten nicht mehr eine Entlassung nach §55(5) SG rechtfertigt, da dann der Konsum einer legalisierten Droge vielleicht nicht mehr so leicht als Störung der militärischen Ordnung bzw. als ernstliche Gefährdung des Ansehens der Bundeswehr (entsprechend des Paragraphen) interpretiert werden könnte. Aber das dürfte vermutlich ein Verwaltungsgericht klären.
Im Übrigen geht es nach den Vorstellungen von FDP und Grünen auch nicht nur um eine Entkriminalisierung (also dem generellen Verzicht auf eine strafrechtliche Verfolgung) sondern um eine Legalisierung mit einem Verkauf in lizenzierten Fachgeschäften.