Danke Marcel85 für den Textverweis!
Ist jedoch derzeit das Soldatengesetz so gestrickt, dass selbst bei einer Legalisierung trotzdem ein Verbot für Soldaten herleitbar ist?
Siehe die Ausführungen des BVerwG
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,71024.msg719007.html#msg719007
In Verbindung mit
"Beschränkungen des Konsums von Cannabis für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr aufgrund des Soldatengesetzes - auch außerhalb des Dienstes und außerhalb militärischer Bereiche - bleiben unberührt."
Letztlich wird man abwarten müssen in welcher Form das Gesetz verabschiedet wird...
... und wie die Bw dann konkret verfährt.
Ggf. auch die zukünftige Rechtsprechung zum Thema.
Es wird lediglich die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht aufgeführt wird, wenn es um den Konsum außer Dienst geht, unter anderem mit mit der Begründung:
"da einem solchen außerdienstlichen Verhalten abstrakt die Eignung zur Minderung des Ansehens der Bundeswehr innewohnt".
Nach meinem Rechtsverständnis kann gegen den §17(2) S. 3 ohnehin nur verstoßen, wer eine repräsentative Stellung hat (z.B. A16 aufwärts).
Dass man hier also überhaupt mal eine Pflichtverletzung verwirklicht gesehen hat, finde ich verwunderlich. Außer die Soldaten in den Fallbeispielen waren alle Stabsoffiziere...
Inwiefern eine solche Pflichtverletzung regelmäßig aber weiterhin vorliegen soll, wenn der Konsum zukünftig legal wird, kann ich mir überhaupt nicht vorstellen.
Ich frage mich also auch, wo das (Soldaten)gesetz oder andere Vorschriften den Cannabis-Konsum derzeit überhaupt verbieten.
Ich dachte, das sei relativ schnell herausgefunden, allerdings führte mich die Recherche im Grunde auch nur bis zu diesem Beitrag.
Hintergrund sind hitzige Debatten in der Einheit, ob sich durch das neue Gesetz nun was ändert oder nicht.