Ich hoffe ich bin im Richtigen Forumsbereich gelandet, da das Thema sowohl hier, als auch im Bereich Dienstunfähigkeit, WDB usw. passt.
Wenn gewünscht, dann bitte verschieben.
Nun zu meinem Fall.
Nach der Aufforderung zum 90/5 Statuswechsel wurde mir eröffnet das ich mit SZr 5 Verwendungsunfähig bin. Grund dafür ist ein apparativ behandeltet OSAS welches bereits 2016 diagnostiziert wurde. Das ich damit eine Gesundheitsziffer VI(44) habe, welche Grundsätzlich zur Verwendungsunfähigkeit führt, wurde
mir 2016 nicht eröffnet. Daher war die SZr 5 erst mal ein Schock für mich.
Im Gespräch mit dem Truppenarzt, klärte dieser mich darüber auf, dass durchaus die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung besteht, da das OSAS gemäß der G-Akte gut behandelt ist und keine Einschränkungen mit sieht zieht. Ich wurde zum Facharzt überwiesen und dieser hat im Befund bestätigt, das er eine Ausnahmegenehmigung bedenkenlos befürwortet (Mir ist bewusst das er nur Stellung nimmt und nicht entscheidet).
Daraufhin hat mein Disziplinarvorgesetzter beim BAPersBw eine Ausnahmegenehmigung beantragt. BAPersBw ist, stand jetzt, nicht bewusst warum ich die SZr 5 erhalten habe. Seitens der zuständigen Bearbeiter wurde mir jedoch mitgeteilt (bisher leider nur mündlich, auf den schriftlichen Bescheid warte ich noch), das diese gar nicht in Betracht ziehen eine Ausnahmegenehmigung vom zuständigen Arzt im BAPersBw prüfen zu lassen, da es bei SZr 5 ausgeschlossen sei.
Nach Prüfung der Vorschrift "Wehrmedizinische Begutachtung" konnte ich das so aus der Vorschrift nicht herauslesen.
In der Vorgängerversion im Punkt 1094 wird von einer Einzelfallentscheidung bei Gradation III bis VI im Falle eines Statuswechsel gesprochen.
Dies impliziert nach meiner subjektiven Auffassung, das eine Ausnahmegenehmigung Grundsätzlich möglich ist/war.
Dieser Passus ist in der aktualisierten Version leider geändert worden. Der Wortlaut liegt mir gerade leider nicht vor.
Mir stellt sich hier jetzt jedoch die Frage, ob der Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der Personalführung einfach ohne Prüfung durch den beratenden Arzt BAPersBw abgelehnt werden kann.
Mir ist bewusst das mit OSAS nicht zu spaßen ist. Mir ist aber auch bewusst, das wir gerade bei dieser Krankheit einen riesen Dunkelziffer von Menschen haben, bei denen es nie untersucht wurde und auch nicht behandelt wird. (Kann natürlich nicht als Grundlage herangezogen werden.)
Kennt hier im Forum jemand ähnliche Fälle und kann mir vielleicht einen Tip geben, wie ich hier noch agieren kann? Alles natürlich unter der Annahme das im
Bescheid genau das steht was mir mündlich mitgeteilt wurde. Ich bin für jede Hilfe dankbar.