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Autor Thema: WDB Einsatzunfall Schutzzeit und Beförderung Planstellen  (Gelesen 10109 mal)

heidebär

  • Gast
WDB Einsatzunfall Schutzzeit und Beförderung Planstellen
« am: 03. Dezember 2021, 11:42:18 »

Guten Tag,

ich wende mich mit folgenden Fragen an das Forum und die gut Informierten "Perser" wie  Ralf und LwPersFw :

- Wie oft (im Verlauf eines Kalenderjahres)  und Wann (Immer zum Monatsende, Quat Ende, JAhresende?) finden die Auswahlverfahren bzw. Reihungsverfahren statt, für die Beförderungen bzw. Planstellenzuweisungen für Dienstgrad Stabsfeldwebel.

- Wie erlangt der Soldat Kenntnis darüber ob er in das Auswahlverfahren mit einbezogen wurde

- Wie viele Beurteilungen werden in den Auswahlprozess mit einbezogen.



« Letzte Änderung: 16. Dezember 2021, 11:57:38 von LwPersFw »
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Ralf

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Antw:Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen
« Antwort #1 am: 03. Dezember 2021, 12:18:20 »

Monatlich werden die Reihenfolgen gebildet.
Mit Erfüllen der Mindestvoraussetzungen gibt SAP den "Namen" in der BefReihenfolge frei, ist also ein Automatismus. Wenn man also die MindVorauss erfüllt, weiß man, dass man mitbetrachtet wird.
AR A-1340/111  legt die Grundlagen, was wie einbezogen wird. Kapitel 5.2 kannst du dir mal durchlesen, sind einige Seiten.
Grob gesagt:
- vorrangig die aktuelle planmäßige Beurteilung
- kommen nach erfolgter Reihung in der entsprechenden Beförderungsreihenfolge weitere PBU und werden berücksichtigungsfähig ist die jeweils jüngste Beurteilung als die aktuelle planmäßige Beurteilung zu werten. Die bis dahin in der Reihenfolge berücksichtigten Beurteilungen werden zur Ermittlung des Rangplatzes in der Beförderungsreihenfolge nach verschiedenen Gewichtungen weiter herangezogen. Max. höchstens drei zurückliegende (historische) PBU.
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heidebär

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Antw:Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen
« Antwort #2 am: 03. Dezember 2021, 14:52:53 »

Hallo Ralf. Vielen Dank für deine kompetente Antwort.

Ich bin selber kein Soldat sondern Familienangehöriger eines schwer einsatzgeschädigten Soldaten weshalb ich keinen Zugriff auf Vorschriften oder Bundeswehrinterne Dokumente habe.

Ich unterstütze den Soldaten jedoch bei der Bewältigung des Alltages und daneben auch bei der Bewältigung der Herausforderungen die sich aus den bürokratischen Abläufen ergeben, weil es im aufgrund seiner Einschränkungen nicht möglich ist, sich selber darum zu kümmern und deshalb vieles liegen geblieben ist.

Der Soldat kann seit mehreren Jahren keinen Dienst mehr verrichten und ist krank geschrieben. Die letzte Beurteilung (weiß leider nicht wie sich das genau bei der Bundeswehr nennt) ist damit schon über 5 Jahre alt.

Wie ich deinem Beitrag entnehme, erstellt die Bundeswehr monatlich Reihenfolgen also eine Auswahl nach Eignung, Leistung, Befähigung und greift dabei im Wesentlichen auf die letzte planmäßige Beurteilung zurück.

So viel ich es verstanden habe gibt es bei der Bundeswehr ja verschiedene "Verwendungen". Werden dann für die Bildung der Reihenfolgen verschiedene Vergleichsgruppen gebildet um die notwendige Vergleichbarkeit sicherzustellen? Sprich KFZ Mechaniker mit KFZ Mechaniker verglichen usw?

Und wie verhält es sich mit einem Soldaten der aufgrund eines Einsatzunfalles (glaub heißt im Beamtendeutsch so?) nur eine sehr alte Beurteilung hat? Wird für diese Soldaten eine eigene Vergleichsgruppe gebildet oder wird der Einsatzgeschädigte Soldat mit der restlichen Vergleichsgruppe verglichen? Es kann für den Soldaten ja auch keine aktuelle Beurteilung erstellt werden weil er sich seit vielen Jahren aufgrund der starken Verletzungen nicht im Dienst befindet.

Wie stellt die Bundeswehr in solchen Fällen sicher, dass es zu keiner vom Gesetzgeber ungewollten Benachteiligung von Einsatzgeschädigten kommt?

Sehr komplexe Fallstellungen die wahrscheinlich auch einen erheblichen Anteil an Einzelfallentscheidungen durch die Personalführung beinhaltet. Es geht mir nur um ein Grundverständnis, damit ich die Abläufe und Kommunikation mit der Bundeswehr und dem Sozialdienst nachvollziehen kann und in den Gesprächen grob weiß um was es geht und ich meinem Familienangehörigen um den ich mich kümmere bestmöglich unterstützen kann.

Die letzten Jahre konnte ich bereits viel zu den Abläufen bei der Bundeswehr lernen aber die Erfahrungen bauen im Wesentlichen auf die Verfahren im Rahmen der Heilbehandlung und Anerkennung der Wehrdienstbeschädig. Mit Laufbahn- und Besoldungsrechtlichen Strukturen versuche ich nicht jetzt auseinander zu setzten nachdem die anderen Baustellen langsam abgearbeitet wurden.

Vielen Dank für Antwort/en









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Andi8111

  • Gast
Antw:Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen
« Antwort #3 am: 03. Dezember 2021, 15:17:39 »

Komisch, wo doch gerade die, die nichts leisten, aus Furcht vor Klagen, immer pünktlichst befördert werden. Aber wohl auch dort scheint es zu haken.

Würde man die entsprechenden Vorschriften wörtlich nehmen, zB. den Leitsatz der Eignung, Leistung und Befähigung, dann würde jedem Betroffenen selber und anderen doch auffallen müssen, dass jemand, der keine Leistung erbringt, keiner Eignungs- und Befähigungsprüfung unterzogen werden kann. Die daneben bestehende Tatsache, dass Beförderungen kein Muss sind, sondern einer Kann-Einschränkung unterliegen, verdeutlicht, dass ohne Dienstleistung auch keine Beförderung erfolgt. (eigentlich)
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heidebär

  • Gast
Antw:Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen
« Antwort #4 am: 03. Dezember 2021, 15:38:26 »

Andi. Es bestürzt mich gerade zu tiefts von einem Soldaten so etwas zu lesen und ich frage mich welche Erfahrungen du gemacht haben musst um so zu denken.

Wenn also ein schwer einsatzgeschädigter Soldat, sich hoch motiviert trotz massiver körperlicher (teilweise nicht schön anzuschauen) und psychischer Gesundheitsstörungen jeden Tag aufs neue versucht in das Leben und den Dienst zurück zu "kämpfen", jeden Tag mehrere Stunden ansträngende Therapie und oft Wochen lange Krankenhausaufenthalte bewältigt um zurück in den Dienst zu finden, findest du er verbringt keine Leistung?

Ein Kamerad mit dem du eventuell an der Seite gekämpft hättest, stundenlang, Nächtelang und der für dich da gewesen wäre.

Einen Kameraden der im Rahmen seiner Diensterfüllung schwer Verwundet wurde und jetzt wie ein Kleinkind "hilfolos" auf Hilfe Dritetr angewiesen ist.

Ich kann die aus der täglichen Pflege eines solchen Soldaten versichern. Er verbringt Höchstleistung! Und warum tut er das? Weil es sein Wille ist in das Leben und in den Dienst zurück zu finden.

Wie sagt mein Mann zu mir immer als er noch Problem los sprechen konnte bevor im Einsatz ein Geschoss das Gesicht und den Kopf zerlegte... Schatz nicht so schnell, Denken ... Drücken... Sprechen ....

Lieber Andi denk drüber nach....
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Andi8111

  • Gast
Antw:Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen
« Antwort #5 am: 03. Dezember 2021, 15:55:35 »

Hab ich. 5 Jahre krank geschrieben. Und jetzt? Schlimmes Schicksal. Tragisch. Aber meine Überzeugung zur Sache habe ich dargelegt. Jemand, der so krank ist, dass er 5 Jahre nicht einen Tag arbeiten konnte, gehört mit dem eineinhalbfachen der übernächsten Besoldungsgruppe ins DU.
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heidebär

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Antw:Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen
« Antwort #6 am: 03. Dezember 2021, 16:15:46 »

Andi das sehe ich wie du.

Aber was wenn aufgrund einer Lücke im Versorgungsnetz und einer extrem unglücklichen und sehr seltenen Fallkonstellation dem Berufssoldaten eben genau diese Versorgung trotz Einsatzunfall nicht zusteht? Sondern der Berufssoldat mit einer Versorgung weit unter der von dir angesprochenen Höhe zur Ruhe gesetzt wird und lediglich eine Versorgung für eine WDB also keinen Einsatzunfall zugrunde gelegt wird obwohl der Soldat nachweislich und das ist keines Falls strittig einen schweren Einsatzunfall erlitten hat?

Ich sehe es anders wie du. Aber jeder hat wohl seine Gründe. Ich denke ein Soldat der das Geleistet hat und solche massive lebenslange Einschränkungen erlitten hat, hat das Recht solange er im Dienst ist auch bei Personalauswahlentscheidungen mit betrachtet zu werden ohne Benachteiligt zu werden.

Die herablassende und unsachliche Art und Weise von dir halte ich für nicht angemessen und es scheint mir als würde das Thema "Einsatzgeschädigte" bei dir bestimmte  Emotionen hervorrufen.

Ich wünsche dir liebe Andi, dass du niemals in die Situation kommst in der du schwer Verwundet wirst und um deine Rechte und deine Versorgung kämpfen musst bzw. deine Frau oder deine Kinder sich ihr ganzes Leben lang um dich kümmern müssen weil du ein schwer hilfsbedürftig bist.

Dann wirst du merken dass es eben nicht so ist:  "wo doch gerade die, die nichts leisten, aus Furcht vor Klagen, immer pünktlichst..."

Sondern es vielmehr der Fall ist, dass Betroffen und deren angehörige jahrelang sich teilweise auch gerichtlich mit der Bundeswehr und Behörden auseinander setzen müssen, um für ihr Recht und Anerkennung zu kämpfen.

Also keine Angst lieber Andi. Es bekommt keiner was geschenkt von der Bundeswehr...

Eventuell können Ralf oder LwPersFw in ihrer gewohnt hochwertigen sachlichen Art meine Frage beantworten und Andi dich würde ich bitten wenn du nichts sachliches beitragen kannst, dich mit deiner unsachlichen und emotional getriebene Art zurück zu halten im Respekt vor dem was ich mit meinem einsatzgeschädigten Ehemann jeden Tag erlebe und leisten muss.









 

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Ralf

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Antw:Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen
« Antwort #7 am: 03. Dezember 2021, 16:26:15 »

Naja, solche elementaren Infos wären von Anfang an wichtig gewesen, zumal du auch explizit nach der Anzahl der BU gefragt hast, was durchaus das Vorhandensein solcher impliziert.
Für Sdt, die sich in der Schutzzeit nach dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz befinden und nicht zu beurteilen sind, erfolgt gemäß der AR „Mil. Personalführung für Freigestellte, Entlastete oder Beurlaubte“ A-1336/1 die Beförderung und Einweisung.
Das müsste sich der Betroffene mal einlesen.
Das läuft über Referenzgruppen und ist etwas komplexer. Zum Thema Referenzgruppen kann man auch hier nachlesen, sind zwar aus anderen Gründen freigestellte Sdt, aber auch ohne Beurteilung. https://www.bverwg.de/de/030817B1WB28.16.0
Zitat
Wie stellt die Bundeswehr in solchen Fällen sicher, dass es zu keiner vom Gesetzgeber ungewollten Benachteiligung von Einsatzgeschädigten kommt?
Damit wird das sichergestellt.
Nevertheless: Hier hatten wir das Thema schon mal https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=70798.0
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heidebär

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Antw:Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen
« Antwort #8 am: 03. Dezember 2021, 16:41:34 »

Danke Ralf. Es war nicht meine Absicht Informationen Weg zu lassen. Mein Mann kann sich leider nicht einlesen. Wie geschrieben ich muss mich so gut wie alleine um alles kümmern.

Aber zurück zu meiner Frage. Danke für deinen Hinweis. Aber im Fall meines Manne gibt es extrem viele sehr seltene Sonderkonstellationen auf die die Bundeswehr und die Gesetzgebung so nicht vorbereitet waren/sind, weshalb es immer wieder zu Problemen kommt.

In einem war der Gesetzgeber sehr eindeutig. Es soll dem Einsatzgeschädigten Soldaten kein Nachteil (natürlich auch kein Vorteil) gegenüber den anderen Soldaten entstehen.

Du beschriebst die Verfahrensweise in der Schutzzeit. Aber wie verhält es sich wenn das BAPersBw die Schutzzeit beendet und sich eine Monate bzw. mehrjähriges Wiederspruchs bzw. Beschwerdeverfahren anschließt bzw. ein sehr langes DU verfahren durchzuführen ist.

Der Soldat befindet sich dann nicht mehr in der Schutzzeit aber es liegen auch keine aktuellen Beurteilungen vor. Der Soldat kann auch nicht beurteilt werden. Auf welcher Grundlage auch?

Da heißt dem Einsatzgeschädigten Soldaten den im Sinne des Gesetzgebers und aus Führsorgepflicht der Dienstherrin gegenüber des Einsatzgeschädigten keine Nachteile entstehen sollten muss mit in die Personalauswahlentscheidungen mit einbezogen werden.

Mein Mann kann sich um nichts kümmern. Ich muss alles mit meinen Halbwissen selber regeln und mich mit dem Sozialdienst abstimmen.
Es gibt noch sehr viele Lücken im Versorgungsnetzt für Einsatzgeschädigte und bei einigen sehr wenigen Sonderkonstellationen mit denen sich auch das BAPersBw überfordert konfrontiert sieht, ist es sehr schwer umzugehen.

Kannst du aus deiner Erfahrung grob sagen wie in so einem Fall umgegangen wird Ralf?
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SolSim

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Antw:Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen
« Antwort #9 am: 03. Dezember 2021, 16:46:38 »

Haben Sue sich in Ihrem Fall einen Rechtsanwalt genommen?
Wenn nicht, würde ich Ihnen dies dringend empfehlen.
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Nachtmensch

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Antw:Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen
« Antwort #10 am: 03. Dezember 2021, 16:47:04 »

Wenn du rechtlich nicht weiter kommst, solltest du dich an einen Anwalt wenden. Der kennt die Bundeswehr und weiß damit umzugehen. Als Laie bist du da leider gnadenlos verloren.
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Andi8111

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Antw:Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen
« Antwort #11 am: 03. Dezember 2021, 17:05:50 »

Wenn also ein schwer einsatzgeschädigter Soldat, sich hoch motiviert trotz massiver körperlicher (teilweise nicht schön anzuschauen) und psychischer Gesundheitsstörungen jeden Tag aufs neue versucht in das Leben und den Dienst zurück zu "kämpfen", jeden Tag mehrere Stunden ansträngende Therapie und oft Wochen lange Krankenhausaufenthalte bewältigt um zurück in den Dienst zu finden, findest du er verbringt keine Leistung?

Wie gesagt, sehr tragisch. Aber vielleicht solltest du es auch mit etwas mehr Sachlichkeit und etwas weniger emotionaler Aufgeladenheit versuchen.

Es war aus deinem Posting gar nichts ersichtlich. Arbeitet er jetzt? Wenn ja, wie lange und unter welcher Vorschrift. Einsatzweiterverwendungsgesetzt? DU bereits eingeleitet oder nicht. Wenn nein, warum? Wenn WDB warum kein Einsatzbezug (im übrigen ist die Feststellung einer WDB mit Einsatzbezug die rechtliche Feststellung eines "Einsatzunfalles". Es gibt nichts darüberhinaus. Dann entscheidet sich, ob es ein qualifizierter Dienstunfall war oder nicht.) War er schon BS vorher? Alles Fragen, die offen waren. Es war wenig gehaltvollen dabei, daraus konnte man weder Umfang noch Art der zugrundeliegenden Problematik erkennen. Lediglich erkennbar war das Begehren einer Beförderung seitens eines Soldaten der aus bis dahin unbekannten Gründen 5 Jahre krank geschrieben war.
Und alles, was danach geschildert wurde, stinkt nach mangehafter Rechtsberatung. Wenn jemandem "das Gesicht" durch eine Kugel zerlegt wurde, gibts es hier garkeinen besonderen Fall. Und schon garkeine Fallkonstellation. War es im Einsatz, wenn ja, war es im Gefecht, wenn ja, wieviel beträgt die MdE, mindestens 50%? Dann qualifizierter Dienstunfall, somit DU mit 80% der übernächsten Besoldungsgruppe. Diese Entscheidung gehört zu den einfachsten, die die entsprechenden Stellen zu entscheiden haben, da man "sieht" was passiert ist. Da es "offensichtlich" ist, dass eine Wiedereingliederung in den Dienst scheitern wird. Wie kann sowas kompliziert werden? Das frage ich mich wirklich.

Und ja, ich bin immer etwas emotional aufgeladen, wenn die Einforderung von Rechten bei manchen hinter der Erbringung der Pflichten zurücksteht. Als Arzt bei der Bundeswehr bin ich tagtäglich den Begehrlichkeiten meiner Patienten ausgesetzt, die im Grunde überwiegend die Hand aufhalten, ohne dafür etwas tun zu wollen. Und ja, ich habe auch schon einsatzgeschädigte Soldaten betreut, das ist mir nicht einfach gefallen. Viel Leid und Kummer. Aber ich habe wesentlich mehr Dauerkranke, die auf fadenscheinige Psychodiagnosen hin jahrelang krank geschrieben werden, aber pünktlichst vom OFw zum StFw durchbefördert werden, aber jeder, der jeden Tag seinen Dienst macht, da nur hilflos zusehen kann und jahrelang warten muss.

Also trage du deine Anliegen bitte nachvollziehbar vor, dann werde ich auch keine zynischen Spitzen mehr bringen.
Und eine Antwort auf die gestellten Fragen hätte ich auch gerne, weil deine ganze Story nicht nachvollziehbar ist.
Also nochmal:
BS zum Zeitpunkt des Unfalls?
WDB bereits festgestellt?
Wenn ja, mit welchem GdS?
Welcher Status aktuell? Soldat im besonderen Wehrdienstverhältnis?
Warum bislang kein DU Verfahren, wenn 5 Jahre am Stück krankgeschrieben?
Alles Fragen, auf die man eine Antwort braucht.
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Fassmacher

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Antw:Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen
« Antwort #12 am: 03. Dezember 2021, 17:13:58 »

@heidebär

Da brauchst du dringend einen erfahrenen RA. Sonst gehst du unter in der Bürokratie der Bundeswehr/BMVg. Bei unklarer Rechtslage fühlt sich meist niemand zuständig und es wird hin und hergeschoben, bis dann vielleicht irgendwelche Fristen nicht eingehalten werden.

Wenn du evtl. persönliche Unterstützung/Hilfe brauchst kann ich dir meine Hilfe anbieten. 

 
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Ralf

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Antw:Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen
« Antwort #13 am: 03. Dezember 2021, 18:49:07 »

Wieso Rechtsanwalt?
Ist denn schon mal eine schriftliche Anfrage an das BAPersBw gestellt worden? Antwort darauf?
Der von mir verlinkte Beitrag von LwPersFw spricht das ja recht deutlich n.
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LwPersFw

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Antw:Antw:Alles zum Thema: Beförderung Planstellen
« Antwort #14 am: 03. Dezember 2021, 19:06:00 »


Aber was wenn aufgrund einer Lücke im Versorgungsnetz und einer extrem unglücklichen und sehr seltenen Fallkonstellation dem Berufssoldaten eben genau diese Versorgung trotz Einsatzunfall nicht zusteht?


Können Sie dies bitte erläutern und die zuletzt von Andi8111 gestellten Fragen beantworten.

In solch komplexen Themen kann man sonst mit Antworten zu sehr daneben liegen...

Es ist so schon nicht einfach, ohne die Akten vor sich zu haben...
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