Ich frage mich, wieso ich der einzige Soldat aus unserer Dienststelle bin, der diese 3+5 Regelung bekommen hat,
Nach Einführung der 3+5-Regel zum 01.01.2019 ... wurde dies bis 30.06.2020 durch das BAPersBw umgesetzt.
U.a. waren
alle Soldaten, die zu diesem Zeitpunkt bereits auf Grundlage des alten Strukturerlass TG-Empfänger
waren - egal ob 3 oder 6 - auf das neue Recht
umzustellen.
Waren sie sowieso zu versetzen ... mit dieser Versetzungsverfügung.
Wer nicht verändert wurde ... mit einer Versetzungsverfügung auf den selben Dienstposten.
Auf der Verfügung war zu vermerken, dass diese ausschließlich für die Umstellung auf das neue UKV-Recht erstellt wurde.
Wurde die Verfügung z.B. zum 01.12.2019 erstellt...
Beginn 3+5-Zeitraum am 01.12.2019.
Diese Umstellung sollte spätestens zum 01.07.2020 abgeschlossen werden.
Wenn ein PersFhr dafür den Vordruck Dienstpostenwechsel genutzt haben sollte, war dies zwar nicht vorgesehen... ist aber unkritisch wenn die Angaben zur 3+5-Umstellung passen.
Zur Frage erneute Personalmaßnahme am Dienstort:
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,63015.msg710745.html#msg710745+ die Beiträge davor
Die pauschale Aussage, dass man max. 8 Jahre TG beziehen kann, ist falsch.
Richtig wäre zu sagen, wer an einen Standort X mit 3+5 versetzt wird und nie
+ von diesem Standort wegversetzt wird
oder
+ an diesem Standort verändert wird
... sprich ... die gesamte Zeit auf seinem Dienstposten verwendet wird...
... hat eine begrenzte Bezugsdauer TG von 8 Jahren.
Die Möglichkeiten wie unter dem alten Strukturerlass sind so einfach nicht mehr gegeben.
Dies gilt sowohl für die Soldaten, als auch die Beamten und Arbeitnehmer der Bw.