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Autor Thema: Besoldung 01/22  (Gelesen 1117 mal)

femalesoldier

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Besoldung 01/22
« am: 30. Dezember 2021, 11:51:01 »

Guten Morgen,

wir mussten heute im Kameradenkreis feststellen, dass wir im Schnitt - orientiert an den jeweiligen Erfahrungsstufen - ca. 200-300€ mehr erhalten haben. Weiss jemand etwas genaues?
Selbst mit Aufstieg in der Erfahrungsstufe zum 01/22 (in meinem Fall) ergibt das keinen Sinn.
Bezügerechner der BVA gibt auch keine Änderungen her.

Danke Vorab und schonmal einen guten Rutsch ;)
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Andi8111

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Antw:Besoldung 01/22
« Antwort #1 am: 30. Dezember 2021, 11:52:15 »

Vielleicht der automatische Lohnsteuerjahresausgleich durch die Bezügestelle? Einfach mal dort anrufen. Nächste Woche.
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Al Terego

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Antw:Besoldung 01/22
« Antwort #2 am: 30. Dezember 2021, 12:21:07 »

Im Rahmen "Corona-Einsatz" sollte es doch für bestimmte Soldaten nochmal etwas geben, evtl. fallt ihr ja darunter.
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femalesoldier

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Antw:Besoldung 01/22
« Antwort #3 am: 30. Dezember 2021, 12:38:05 »

Im Rahmen "Corona-Einsatz" sollte es doch für bestimmte Soldaten nochmal etwas geben, evtl. fallt ihr ja darunter.

Das wäre nach Abrechnung spätestens im System ersichtlich gewesen. War es aber nicht. Manuell wurde auch nichts hinzugefügt.

Ich rufe kommende Woche mal an.
Vielleicht interessiert/betrifft es ja wen hier - ansonsten kann geschlossen werden :—)
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KlausP

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Antw:Besoldung 01/22
« Antwort #4 am: 30. Dezember 2021, 12:59:59 »

Wenn sich der Auszahlungsbetrag verändert sollten Sie eigentlich eine neue Bezügeabrechnung erhalten. Da müsste die Begründung ersichtlich sein.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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Antw:Besoldung 01/22
« Antwort #5 am: 30. Dezember 2021, 14:33:35 »

Vergütung Mehrarbeit, ATZ, DuZ...manchmal dauert die Bearbeitung so unendlich lange, dass man schon vergessen hat etwas erwirtschaftet zu haben...
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BulleMölders

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Antw:Besoldung 01/22
« Antwort #6 am: 31. Dezember 2021, 08:39:27 »

Alles Spekulationen, erstmal Bezügeabrechnung abwarten und wenn sich daraus keine Erklärung ergibt, dann kann man Telefonisch nachfragen.
Alles andere ist doch nur unnötige Belästigung des Sachbearbeiters.
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