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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Seiteneinstieg als Oberfähnrich: Modus Operandi / Lehrgänge / Beförderungen  (Gelesen 2430 mal)

GoetheInstitut

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Wertes Forum,

im offiziellen Internet-Auftritt der Bw findet sich nicht wirklich eine Darstellung des Ausbildungsgangs "SE als Oberfähnrich" (oder ich habe nicht gründlich genug recherchiert...), daher hier zwei kurze Fragen diesbezüglich:

1. Ablauf (Heer)
Werden GA - SGA - Fahnenjunkerlehrgang - Offizierlehrgang im DG Oberfähnrich durchlaufen und erst mit Bestehen des OL (also nach 16 Monaten) erfolgt die Ernennung zum Leutnant? Oder erfolgt nach 6 Monaten eine Ernennung zum "Leutnant auf Probe", da laufbahnrelevante Lehrgänge noch nicht bestanden worden?

2. Truppengattung (Heer)
Ist der Ausbildungsgang "SE als Oberfähnrich" prinzipiell für alle Truppengattungen vorgesehen oder werden bestimmte Verwendungen ausgeschlossen?

Besten Dank im Voraus
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Ralf

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Die Ausbildung läuft genauso, wie man als OA im Ausbildungsgang ohne Studium durchlaufen würde und somit auch für diese TrG geöffnet. Also nichts außergewöhnliches.
Die früheste Beförderungszeit zum Lt sind 12 Monate. Hierzu muss man dann die Laufbahnprüfung auf dem OL bestanden haben.
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GoetheInstitut

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Besten Dank Ralf

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist (frühestens) nach 12 Monaten im DG OFähnr die Beförderung zum Lt möglich. Seit Neukonzeption der Ausbildung sind die Truppenschulen berechtigt, mit Bestehen des Fahnenjunkerlehrganges den Offizierbrief zu überreichen.

  • GA + DPA -> 6 Monate
  • Fahnenjunkerlehrgang -> 6 Monate
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Felsenstreifenhörnchen

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Ich möchte ja ungern Tote wecken, aber das Thema beschäftigt mich aktuell ebenfalls.

Was Ralf sagt, ist ja mit SLV § 24 Absatz 1 geklärt:
Zitat von: SLV § 24 Absatz 1
(1) Die Laufbahnausbildung zur Offizierin oder zum Offizier dauert mindestens drei Jahre, in den Fällen des § 23 Absatz 4 mindestens zwölf Monate.
wobei § 23 Absatz 4, das Oberfähnrich Modell ist:
Zitat von: SLV § 23 Absatz 4
(4) Als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter kann mit dem Dienstgrad Oberfähnrich eingestellt werden, wer ein Hochschulstudium mindestens mit einem Bachelorabschluss oder gleichwertigen Abschluss abgeschlossen hat.

Was ich mich Frage ist, ob das was GoetheInstitut hier schreibt auch stattfindet? Eine Beförderung ist ja erst einmal kein Selbstläufer. Nur weil ich dann 12 Monate dabei bin und den Offiziersbrief durch bestehen der Prüfung am Fahnenjunkerlehrgang erhalte, heißt das doch nicht, dass ich automatisch befördert werde, oder? Ist hierfür nicht eine bestimmte Besetzung eines damit verbundenen Dienstposten o.Ä. nötig? Ich habe von Kameraden gehört, die in ihrer GA gemischt Fahnenjunker und Leutnante auf Truppenpraktikum bei sich hatten, konnte dort aber nicht ausschließen ob es sich um etwas anderes handeln könnte.

Kann mich da jemand mit Erfahrung aufklären?
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F_K

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Die Beförderung zum Lt ist eine Ausnahme - diese ist ohne DP / Beurteilung möglich - Lt wird "auf Halde" ausgebildet und befördert.

Also - wenn die (zeitlichen) Voraussetzungen erfüllt sind, inklusive Laufbahnausbildung/ Prüfung, wird befördert.
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Ralf

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Für die Beförderung zum Leutnant gibt es 2 Voraussetzungen: einmal eine bestandene Offizierprüfung und dann das erfüllen der Mindest Dienstzeit. Entweder 3 Jahre oder eben wie hier 1 Jahr.
OA im Studium werden ja auch zum Leutnant befördert.
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