Normalerweise ist das Verfahren doch zweistufig:
Ist der Soldat VERWENDUNGSFÄHIG auf dem aktuellen DP. Und wenn nein im zweiten Schritt- ist er DIENSTFÄHIG ggf auf anderen DP.
Kann man so machen ... verschwendet aber Zeit ...
Bewährtes Verfahren :
Der DV ordnet gleich auf dem Formular "Ärztliche Mitteilung für die Personalakte"
zwei Sachverhalte an :
1. Begutachtung auf Dienst- und Verwendungsfähigkeit in der Verwendung X
2. Wenn diese Begutachtung einen Ausschluss für Verwendung X ergibt, Angabe
aller Anforderungssymbole für die der Soldat noch verwendungsfähig ist.
Warum ?
Weil, wenn das Ergebnis
zu 1. ist : dauerhaft nicht mehr verwendungsfähig
zu 2. ist : der Soldat kann noch z.B. 10 andere Verwendungen ausüben
... der DV zunächst einen Vorschlag für die PST zu erarbeiten hat, in dem er
a) das Ergebnis zu 1. mitteilt
b) Eingehend auf b) der PST vorschlägt, in welche der genannten Verwendungen der Soldat überführt werden könnte
Hier ist der Soldat mit einzubeziehen, um den besten Weg aus Sicht DV und Soldat der PST vorschlagen zu können
Dieser Vorschlag geht zur PST und diese prüft zunächst die Umsetzung.
Wenn Umsetzung in neue Verwendung möglich ... alles gut.
Wenn nicht - entscheidet die PST wie es weiter geht , ggf. Einleitung DU-Verfahren.
Verfahren vorgegeben in A-1350/67 , Nr. 201 i.V.m. 203, 204, 205Dieses Verfahren
unterbleibt nur,
wenn der Arzt
sofort eine offensichtliche und dauerhafte Dienstunfähigkeit feststellt.
Bzw. der körperliche Schaden so groß ist, dass der DV auch ohne Feststellung eines Arztes davon ausgehen kann, dass eine dauerhafte DU vorliegt (offenkundiger schwerer Dauerschaden)
Dann geht es natürlich gleich in die vorgesehenen Prozesse für die Einleitung eines DU-Verfahrens.
Verfahren vorgegeben in A-1350/67 , Nr. 202 i.V.m. 203, 204, 205