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Autor Thema: Urlaubssperre Einstellung  (Gelesen 1364 mal)

PSPuuu

  • Gast
Urlaubssperre Einstellung
« am: 23. Februar 2022, 18:10:11 »

Hallo zusammen,

kann jemand beantworten, wie es mit einer Urlaubssperre bei Neueinstellungen in das Beamtenverhältnis / Direkteinstieg gehalten wird?
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SolSim

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Antw:Urlaubssperre Einstellung
« Antwort #1 am: 23. Februar 2022, 18:15:26 »

Was meinen Sie mit Urlaubssperre?
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PSPuuu

  • Gast
Antw:Urlaubssperre Einstellung
« Antwort #2 am: 23. Februar 2022, 18:24:45 »

Ob man zB. in den ersten sechs Monaten keinen Urlaub nehmen darf.
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Al Terego

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Antw:Urlaubssperre Einstellung
« Antwort #3 am: 23. Februar 2022, 18:37:38 »

Nennt sich Wartezeit und steht so in der "Verordnung über den Erholungsurlaub der Bundesbeamten und Bundesrichter"

Da stehen die 6 Monate drin.
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Al Terego

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Antw:Urlaubssperre Einstellung
« Antwort #4 am: 23. Februar 2022, 18:41:33 »

Nennt sich Wartezeit und steht so in der "Verordnung über den Erholungsurlaub der Bundesbeamten und Bundesrichter"

Kann aber auch sein, dass dies inzwischen aufgehoben wurde. Am besten den Vorgesetzten bei der Nichtgenehmigung nach der Begründung fragen.
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Lidius

  • Gast
Antw:Urlaubssperre Einstellung
« Antwort #5 am: 23. Februar 2022, 20:46:55 »

Nennt sich Wartezeit und steht so in der "Verordnung über den Erholungsurlaub der Bundesbeamten und Bundesrichter"

Kann aber auch sein, dass dies inzwischen aufgehoben wurde. Am besten den Vorgesetzten bei der Nichtgenehmigung nach der Begründung fragen.

Stand mal in § 3 der EUrlV. Der wurde aber 2014 gestrichen.
https://www.buzer.de/gesetz/3890/a54276.htm
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