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Autor Thema: Kostenübernahme Taxifahrt zum BWK zur Weiterbehandlung  (Gelesen 1458 mal)

AlexaK

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Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:
Leider habe ich mich kürzlich während der GA am Knie verletzt und bin seitdem KzH. Die erste Diagnose wurde durch das BWK Hamburg gestellt. Im Verlauf wurde ich bis jetzt Standortfremd/Heimatnah Truppenärztlich weiterbehandelt. Nun soll ich auf Anweisung des Truppenarztes zur Verlaufskontrolle und weiteren Beurteilung wieder ins BWK, darf aber weder mit dem Zug fahren noch darf ich selbst Auto fahren. Dienst-Kfz steht nicht zur Verfügung, sodass ich den Transport selbst organisieren muss. Es handelt sich um eine Wegstrecke von ca 500km.
Aus meinem privaten Umfeld bekam ich gesagt ich solle mir einen „Taxischein“ ausstellen lassen.

Nun meine Frage dazu: Ist sowas wie eine Taxi Beförderung überhaupt möglich bzw wird sowas übernommen?
Oder wo kann ich das am besten in Erfahrung bringen?
Kann mir hier jemand einen Rat geben?

Vielen Dank 🙏🏻
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KlausP

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Antw:Kostenübernahme Taxifahrt zum BWK zur Weiterbehandlung
« Antwort #1 am: 02. März 2022, 19:15:21 »

Zitat
… Oder wo kann ich das am besten in Erfahrung bringen? …

Bei der SanEinrichtung, die Sie jetzt standortfremd behandelt hat zum Beispiel.
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LwPersFw

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Antw:Kostenübernahme Taxifahrt zum BWK zur Weiterbehandlung
« Antwort #2 am: 02. März 2022, 19:24:19 »



Nun soll ich auf Anweisung des Truppenarztes zur Verlaufskontrolle und weiteren Beurteilung wieder ins BWK, darf aber weder mit dem Zug fahren noch darf ich selbst Auto fahren.

Dienst-Kfz steht nicht zur Verfügung, sodass ich den Transport selbst organisieren muss.


Das ist nicht Ihre Aufgabe, sondern die Ihrer Einheit.

Wenn der TrArzt ausgeschlossen hat, dass Sie aus medizinischen Gründen nicht selbst fahren können
und auch das Fahren mit der Bahn nicht sachgerecht ist...

... bleibt ja nur die Lösung Dienst-Kfz mit  Fahrer.

Kann Ihre Einheit dies nicht stellen... und auch keine andere in der Dienststelle...

... ist halt ein Fahrzeug mit Fahrer beim Bw Fuhrpark Service durch Ihre Einheit anzufordern.

Habe ich mehrfach selbst praktiziert und ist in solchen Fällen auch so vorgesehen.


Und ja... wenn selbst dies nicht möglich ist ... ist auch ein Taxi zu bezahlen...

Auch dies habe ich schon selbst genutzt... weil an einem Freitag Nachmittag Entlassung aus dem BwK ... keinerlei Dienst-/Fuhrpark-Kfz verfügbar und Bahn gesundheitlich ausgeschlossen... Strecke war knapp 200 km...

Also... an Spieß/Chef wenden und um Umsetzung bitten.

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LwPersFw

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Antw:Kostenübernahme Taxifahrt zum BWK zur Weiterbehandlung
« Antwort #3 am: 02. März 2022, 19:29:47 »

"§ 24 BwHFV  Krankentransporte, Reiseauslagen

( ... )

(7) Ist der Soldatin oder dem Soldaten die Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar und steht ein Dienstkraftfahrzeug oder ein Fahrzeug der BwFuhrpark Service GmbH nicht zur Verfügung, können die entstandenen notwendigen Kosten für die Benutzung eines Mietwagens oder eines Taxis erstattet werden."

https://www.gesetze-im-internet.de/bwhfv/BJNR325000017.html
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AlexaK

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Antw:Kostenübernahme Taxifahrt zum BWK zur Weiterbehandlung
« Antwort #4 am: 02. März 2022, 19:40:50 »

Zitat
( ... )

(7) Ist der Soldatin oder dem Soldaten die Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar und steht ein Dienstkraftfahrzeug oder ein Fahrzeug der BwFuhrpark Service GmbH nicht zur Verfügung, können die entstandenen notwendigen Kosten für die Benutzung eines Mietwagens oder eines Taxis erstattet werden."

https://www.gesetze-im-internet.de/bwhfv/BJNR325000017.html

Vielen Dank für die Antwort.

Meine Stammeinheit kenne ich leider noch gar nicht und wüsste dementsprechend jetzt gar nicht an wen genau ich mich dort wenden müsste. Zumal die Stammeinheit auch gute 250km von der Heimat entfernt ist. Oder müsste ich dann in dem Fall wie bereits in einem vorherigen Kommentar  erwähnt wurde mit dem SanVersZ sprechen die mich ins BWK überweisen, ob es von dort auch organisiert werden kann?

Edit Thomi35: Zitat kenntlich gemacht.
« Letzte Änderung: 02. März 2022, 20:09:12 von Thomi35 »
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KlausP

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Antw:Kostenübernahme Taxifahrt zum BWK zur Weiterbehandlung
« Antwort #5 am: 02. März 2022, 19:47:09 »

Wenn Sie in der GA sind, ist die GA-Einheit Ihre Stammeinheit. Die Einheit, zu der Sie nach der GA versetzt werden, hat damit (noch) nichts zu tun.
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Angemon84

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Antw:Kostenübernahme Taxifahrt zum BWK zur Weiterbehandlung
« Antwort #6 am: 02. März 2022, 19:51:12 »

Bist du noch in der Grundausbildung? Falls ja, ist das deine aktuelle Stammeinheit.
Wenn du bereits zu deinem Stammtruppenteil versetzt wurdest, rufe dort den InFw / KpFw an. Die genaue Nummer kannst du über die BundeswehrVermittlung erfragen:0800 1213144
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AlexaK

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Antw:Kostenübernahme Taxifahrt zum BWK zur Weiterbehandlung
« Antwort #7 am: 02. März 2022, 19:56:41 »

Wenn Sie in der GA sind, ist die GA-Einheit Ihre Stammeinheit. Die Einheit, zu der Sie nach der GA versetzt werden, hat damit (noch) nichts zu tun.

Ok
Bei meiner Ablöse aus der GA wurde mir gesagt, dass nun (bis ich wieder Lehrgangstauglich bin) die „Stammeinheit“ für mich zuständig ist. An diese muss ich mich aktuell auch regelmäßig wenden bezüglich Gesundheitsstatus.
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KlausP

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Antw:Kostenübernahme Taxifahrt zum BWK zur Weiterbehandlung
« Antwort #8 am: 02. März 2022, 19:58:24 »

Wurden Sie denn dort hin offiziell versetzt? So richtig mit schriftlicher Versetzungsverfügung?
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AlexaK

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Antw:Kostenübernahme Taxifahrt zum BWK zur Weiterbehandlung
« Antwort #9 am: 02. März 2022, 20:11:48 »

Wurden Sie denn dort hin offiziell versetzt? So richtig mit schriftlicher Versetzungsverfügung?

Also ich habe in meinen Unterlagen keine Versetzungsverfügung. Habe nun extra nochmal nachgesehen. Es wurden aber bereits alle meine Unterlagen von der GA-Einheit an meine Stammeinheit weitergeleitet. Wie gesagt dort soll ich mich auch zwecks meinem Gesundheitsstatus melden und so habe ich es bisher auch gemacht. Ich kenne also nur meinen zuständigen PersFw via Telefon.
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Andi8111

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Antw:Kostenübernahme Taxifahrt zum BWK zur Weiterbehandlung
« Antwort #10 am: 02. März 2022, 21:01:33 »

Das spielt doch alles keine Rolle bei der Frage, wer das Taxi eventuell zahlen soll. Die aktuell Einheit ist für den Transport verantwortlich. Im entsprechenden Formular für den TrArzt, in dem dieser den Transport mit anderen mittel genehmigen kann, bzw. ein bestimmtes Mittel empfiehlt, hat die aktuell Einheit VOR Antritt der Reise zu quittieren, ob ein Transport gestellt werden kann oder nicht. DANN entscheidet der TrArzt über die weitere Empfehlung. NACH der durchgeführten Reise besteht KEIN Anspruch mehr auf eine Kostenerstattung, wenn das entsprechende Formular erst im Nachhinein vom TrArzt bearbeitet wird.
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JensMP79

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Antw:Kostenübernahme Taxifahrt zum BWK zur Weiterbehandlung
« Antwort #11 am: 03. März 2022, 08:43:11 »

Typischer Fall von "Bin nicht zuständig" und "ist mir egal".

Meine Fresse....  ::)


Wenn Sie in der GA sind, ist die GA-Einheit Ihre Stammeinheit. Die Einheit, zu der Sie nach der GA versetzt werden, hat damit (noch) nichts zu tun.

Ok
Bei meiner Ablöse aus der GA wurde mir gesagt, dass nun (bis ich wieder Lehrgangstauglich bin) die „Stammeinheit“ für mich zuständig ist. An diese muss ich mich aktuell auch regelmäßig wenden bezüglich Gesundheitsstatus.

Dann haben Sie ja eine Erreichbarkeit Ihrer Einheit. Lassen Sie sich dort mit dem KpFw verbinden und schildern diesem den Fall. Lassen Sie sich nicht von nem GeschZi Soldaten oder sonst wem abwimmeln.
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