Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 28. April 2024, 08:18:43
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Erziehungsstelle  (Gelesen 1746 mal)

grünling

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Erziehungsstelle
« am: 19. März 2022, 07:27:13 »

Guten Tag, meine Damen und Herren. :D
Dies ist mein erster Thread, seid bitte gnädig.
Meine Frage ist folgende:
Meine Frau und ich sind gelernte Pädagogen. Wir betreiben eine Erziehungsstelle mit nur einem Kind. Es handelt sich mehr oder weniger um eine selbstständige Tätigkeit. Ab dem 1.10.2022 beginne ich meinen Dienst in der Truppe und wollte fragen, ob sich dies negativ darauf auswirkt. Zeitlichen Aufwand gibt es kaum, außer halbjährlich Hilfeplangespräche, bei denen nur einer von uns anwesend sein muss.
Mir ist bewusst, dass ich dies genehmigen lassen muss. Das Problem an der ganzen Sache ist, dass die Aufwandsentschädigung   die ich dafür bekomme, mein jährliches Endgrundgehalt um mehr als 40% übersteigt. Das Kind selbst kann unter keinen Umständen wieder zurück in die Familie.
Wird die Tätigkeit trotzdem untersagt werden müssen?
Ich danke für die Hilfe!
Gespeichert

ulli76

  • Forums-Doc
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 27.781
Antw:Erziehungsstelle
« Antwort #1 am: 19. März 2022, 10:15:18 »

Was hat man denn im Karrierecenter auf die Frage geantwortet? Also das Kind lebt dauerhaft bei euch quasi wie ein Adoptivkind?
Gespeichert
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

grünling

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Antw:Erziehungsstelle
« Antwort #2 am: 19. März 2022, 10:36:56 »

Die ganze Sache hat sich jetzt ergeben. Der Termin beim Karrierecenter ist eine ganze Weile her, damals hatten wir das noch nicht mal vor, eine Erziehungsstelle zu eröffnen.
Ja, es ist quasi wie mein eigenes. Nur dass da noch das Jugendamt hintersteht und ich kein Sorgerecht habe. Ist in etwa mit einem Pfelegekind gleichzustellen, nur auf professioneller Ebene. Also eine "Berufsfamilie".
Gespeichert

Andi8111

  • Gast
Antw:Erziehungsstelle
« Antwort #3 am: 19. März 2022, 10:44:42 »

Die ganze Sache hat sich jetzt ergeben. Der Termin beim Karrierecenter ist eine ganze Weile her, damals hatten wir das noch nicht mal vor, eine Erziehungsstelle zu eröffnen.
Ja, es ist quasi wie mein eigenes. Nur dass da noch das Jugendamt hintersteht und ich kein Sorgerecht habe. Ist in etwa mit einem Pfelegekind gleichzustellen, nur auf professioneller Ebene. Also eine "Berufsfamilie".

Dann gilt es nun, dies dem KarrC mitzuteilen. GGfs. stellt es ein Einstellungshindernis dar.  Wenn man Soldat ist, ist mit wochen- bis monatelangen Abwesenheiten zu rechnen, oder mit Versetzungen Übungen etc.. Es könnte sich also als hinderlich darstellen, wenn ein Teil der "Berufsfamilie" weg ist.
Gespeichert

ulli76

  • Forums-Doc
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 27.781
Antw:Erziehungsstelle
« Antwort #4 am: 19. März 2022, 11:10:26 »

Warum überlegt man sich sowas nicht vorher?
Was sagt das Jugendamt dazu, dass du zum Bund gehst? Was ist wenn du wegversetzt wirst? Wie sieht der Vertrag mit dem Jugendamt aus? Wird erwartet dass ihr BEIDE euch um das Kind kümmert? Dann ist ja nix mit "macht eigentlich keine Arbeit".
Gespeichert
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

grünling

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Antw:Erziehungsstelle
« Antwort #5 am: 19. März 2022, 11:34:52 »

Vielen Dank für eure Antworten!
Ich werde mich Montag bei dem zuständigen KarrC melden und erfragen. Soweit ich weiß, sind Pflegekinder kein Hindernis. Habe gedacht, es wäre dasselbe weil es gleichgestellt wird.
Gespeichert

Maj a.D.

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 115
Antw:Erziehungsstelle
« Antwort #6 am: 28. März 2022, 09:15:33 »

Vielen Dank für eure Antworten!
Ich werde mich Montag bei dem zuständigen KarrC melden und erfragen. Soweit ich weiß, sind Pflegekinder kein Hindernis. Habe gedacht, es wäre dasselbe weil es gleichgestellt wird.

Handelt es sich um eine Erziehungsstelle (gewerblich) oder seid ihr Pflegefamilie (im klassischen Sinn, bis max 3 Kinder, dann nicht gewerblich)?
Das macht nämlich einen großen Unterschied. Ich kann persönlich für Pflegefamilie sprechen. Das Kind (bei Dauerpflege) wird ganz normal als "eigenes" Kind betrachtet und findet somit Berücksichtigung im Familienzuschlag, beim Kindergeld und auch in der Beihilfe besteht ein Anspruch. Die Aufwandsentschädigung, die man für Dauerpflege erhält, wird nirgends "gegengerechnet" und ist auch bei der Einkommenssteuer nicht relevant.

Zusätzlich sind wir für kurzfristige Fälle Bereitschaftspflegefamillie; hier ist es etwas anders: für dieses Kind bestehen keinerlei Ansprüche gegenüber dem Dienstherrn (F-Zuschlag, Beihilfe,...). Daher bekommt man ja auch vom Jugendamt einen anderen Satz für die kurzfristige und kurzzeitige Betreuung. Aber auch diese Aufwandsentschädigung wird nicht "gegengerechnet" oder berücksichtigt.

Betreibt ihr die Pflegestelle gewerblich, dann musst Du mit dem KC genau besprechen, wie verfahren wird. Nur bei nicht gewerblicher Pflege muss keine Genehmigung eingeholt werden. Hier muss nur so verfahren werden, wie nach Geburt eines eigenen Kindes. (Meldung auf der Pers-Schiene, ...)
Gespeichert

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22.034
Antw:Erziehungsstelle
« Antwort #7 am: 28. März 2022, 09:18:41 »

Vielleicht Erbsenzählerei, aber: Ich glaube nicht, dass das KarrCBw hierzu valide aussagen ausmachen kann und wird. Das Thema Nebenbeschäftigung ist eines des aktiven Dienstverhältnisses und ist für den Einstellungsvorgang (und dafür sind die KarrCBw zuständig) ohne Relevanz. Und eine rechtlich bindende Aussage kann damit gar nicht erteilt werden.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Maj a.D.

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 115
Antw:Erziehungsstelle
« Antwort #8 am: 28. März 2022, 12:48:21 »

Vielleicht Erbsenzählerei, aber: Ich glaube nicht, dass das KarrCBw hierzu valide aussagen ausmachen kann und wird. Das Thema Nebenbeschäftigung ist eines des aktiven Dienstverhältnisses und ist für den Einstellungsvorgang (und dafür sind die KarrCBw zuständig) ohne Relevanz. Und eine rechtlich bindende Aussage kann damit gar nicht erteilt werden.

Da stimme ich Dir zu; der Ersteller sollte sich aber grundsätzliche Gedanken über den Schwerpunkt seines "Broterwerbs" machen. Eine Pflegestelle ist nämlich pädagogisch ne andere Hausnummer, als wenn man Pflegefamilie ist.

Wir haben halt ein "eigenes" Kind mehr, auch wenn da natürlich ein mehr an Aufwand verbunden ist (Kontakt Jugendamt, Kontakt zur Herkunftsfamilie, etc.), wie bei einem leiblichen Kind.
Gespeichert

ulli76

  • Forums-Doc
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 27.781
Antw:Erziehungsstelle
« Antwort #9 am: 28. März 2022, 17:10:19 »

Es las sich so, als ob er und seine Frau das professionell als Pflegestelle und nicht Pflegefamilie machen.
Und der gesunde Menschenverstand sagt schon, dass man dann auch mal das Jugendamt fragen müsste, wie sich das mit einem Beruf wie Soldat verträgt.
Gespeichert
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de