@LwPersFw: Danke schoneinmal für die Antwort und den Hinweis auf die Regelung, werde mich noch einmal genauer einarbeiten.
Ich habe mich evtl. etwas zu schwammig ausgedrückt. Unwesentlich meint hier, dass ich voraussichtlich 50% der Wochenenden an den bisherigen Wohnort pendeln werde, 50% wird meine Frau an den Dienstort kommen, ansonsten lebt und arbeitet sie am bisherigen Wohnort. Das erzeugt für mich persönlich andere Ansprüche an die Whg, als wenn ich nun konsequent jeden freien Tag an den bisherigen Wohnort fahren würde und in dieser Whg nur nächtige. Insofern wäre ich bereit eine Wohnung anzumieten, welche ggfs teuerer ist als der Höchstsatz und die Differenz dann logischerweise auch selbst zu tragen.
Auf den ersten Blick sehe ich hier noch keine Gefährdung in Hinsicht auf die doppelte Haushaltsführung. Wird nicht bei Verheirateten sowieso der Familienwohnsitz automatisch als Lebensmittelpunkt anerkannt?
@Andi: Meine Frau hat am jetzigen Wohnort eine "Jackpot"-Arbeitsstelle, für welche es inhaltlich und monetär keinen Ersatz im erweiterten Umfeld des neuen Dienstortes gibt. Dazu kommt ein (halb-professioneller) Sport, hier gilt das o.g. ebenso. Unsere Sozialkontakte etc. kommen als weicher Faktor hinzu.
Bei einer nicht wirklich bombenfest vorhersehbaren Verwendungdauer am neuen StO sind das für uns gute Argumente es zunächst mit einer Pendellösung zu versuchen, statt alle Zelte abzureißen
Aber jeder wie er mag.
Grüße