Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 27. April 2024, 08:31:36
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Bescheid WDB erhalten  (Gelesen 848 mal)

bibob23

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Bescheid WDB erhalten
« am: 02. April 2022, 15:44:45 »

Hallo erstmal!

Vielen Dank für die Aufnahme im Forum, verfolge schon seit längerem einige Beiträge im Forum!

Gleich mal zur ersten Frage…..

Ich selbst befinde mich Wehrdienstverhältnis der besonderen Art.
Heute Bescheid bekommen über WDB.Nun versteh, ich absolut nichts mehr…..GDS von 30% und auch die Grundrente stehen mir zu!Wie geht das denn weiter wenn ich aktiver Soldat bin?Kommt da noch ein anderer Bescheid, oder reicht dieser für den weiteren Weg?

Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.762
Antw:Bescheid WDB erhalten
« Antwort #1 am: 02. April 2022, 18:50:24 »

Primär hat es keine Auswirkungen.

Lesen Sie noch einmal die Bescheide als Sie in die Schutzzeit bzw. in das WbA aufgenommen wurden.

Primär sollen Sie gesund werden.

Wie es dann weiter geht, hängt ja davon ab, was dann beruflich möglich ist.

Wird die Behinderung dauerhaft beim GdS 30 sein ... können Sie zum Beispiel die Übernahme zum Berufssoldaten oder Beamten beantragen.

Wenn Sie vollkommen unsicher sind, rufen Sie bei der ZALK an ... Stelle die Ihnen auch den Bescheid zur Schutzzeit geschickt hat ... und fragen...

https://www.bundeswehr.de/de/koordinierungsstelle-fuer-einsatzgeschaedigte-42792



§ 4 EinsWVG Schutzzeit

(1) Schutzzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit, in der Einsatzgeschädigte

1. medizinische Leistungen zur Behandlung der gesundheitlichen Schädigung oder

2. Leistungen zur beruflichen Qualifizierung nach § 3 oder anderen Gesetzen benötigen, um

die Aufnahme der bisherigen beruflichen Tätigkeit,
eine Weiterverwendung nach diesem Gesetz oder
eine sonstige Eingliederung in das Arbeitsleben zu erreichen"

« Letzte Änderung: 02. April 2022, 18:58:33 von LwPersFw »
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de