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Autor Thema: Trennungsgeld berücksichtigung Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt  (Gelesen 1658 mal)

Mofa12345

  • Gast

Hallo.

Ich wollte mal fragen ob sich da jemand auskennt.

Ich bekomme Trennungsgeld nach Paragraf 6 aber mir wird nur nach Paragraf 3 bezahlt da ich über die 730€ Maximalsatz im Monat komme.

Jetzt geht es um die Frage wie es beim Betreuung/ Kindesunterhalt geregelt wird.

Man kann ja das Einkommen bei der Berechnung um die Fahrtkosten zur Arbeit mindern. Aktuell sind es 115km einfach jeden Tag. Und somit könnte ich 11440€-8760€ (TG3) = 2680€ pro Jahr und somit 233€ pro Monat geltend machen. Jedoch fahre ich Kostenlos mit der Bahn.

Oder gebe ich garkeine Fahrtkosten an und kann damit auch nichts abziehen, dann würde ich jedoch auch kein Trennungsgeld angeben.

Die Fahrtkosten kann ich nicht nachweisen da ich mir ja jeden Tag ein 0€ ticket pro strecke buche.

Also was ist besser bzw. Erlaubt? Kein TG angeben aber dafür auch keine Fahrtkosten angeben?

Oder TG in die Fahrtkosten, die ja eigentlich nicht anfallen einrechnen?

Wie muss ich meine Fahrtkosten nachweisen? Reicht es die KM-Pauschale anzugeben und mit dem TG zu verrechnen? So wie in der Steuererklärung?

Bitte versteht mich nicht falsch. Ich möchte mich nicht vor Unterhalt drücken. Leider lebe ich im teuren Süddeutschland. Und je näher ich an meine Dienststelle ziehe, desto teurer wird es . Und desto weniger TG kann ich angeben. Also ein 0-0 Spiel. Und das TG ist zur zeit ein kleiner Lichtblick so dass ich überhaupt Finanziell auf den Beinen bleibe.

Oder muss ich Bahntickets vorlegen als Nachweis vorlegen?

Tut mir leid das es evtl etwas durcheinander ist aber es ist auch ein komplizierter nicht alltäglicher Umstand

Mit kameradschaftlichen Grüßen
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BulleMölders

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Für mich sieht das ganze danach aus, dass hier nach Möglichkeiten gesucht wird um seinen Rechtlichen Pflichten dem Kind gegenüber, zumindest zu minder wenn nicht sogar zu umgehen.
Dazu leisten wir hier keine Hilfe. Außerdem ist die Frage wohl in einem Forum das sich mit dem Thema Kindes- und Betreuungsunterhalt beschäftigt besser aufgehoben.

Deshalb ist hier dicht.
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