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Autor Thema: Sonderfall WdB Einsatzschädigung DU  (Gelesen 1669 mal)

Creon83

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Sonderfall WdB Einsatzschädigung DU
« am: 10. April 2022, 16:03:07 »

Hi und in meinem ersten Post erstmal besten Dank an die VIELEN sehr hilfreichen Beiträge hier!

Ich hab mich hier mal ein wenig durch die Threads geklickt und kann mir meine Frage eventuell selbst beantworten, würde aber von den Experten gerne ein "stimmt" oder "Schwachsinn!" lesen  ;D

Frage: Welche Absicherung/Versorgung kann im folgenden Fall erwartet werden:

- Einsatz mit schädigendem Ereignis als SaZ (zunächst keine Probleme)

- Ein Jahr später Ernennung zum BS

- 5 Jahre später Diagnose Einsatzschädigung und Anerkennung WdB (GdS 30), Aufnahme in die Schutzzeit

Nehmen wir jetzt für diesen Fall an, dass die Schutzzeit nicht zum Erfolg führt (und jetzt versuche ich selbst zu antworten und bitte ggfs. um Korrektur):

1. Dem Soldat droht nach Beendigung der Schutzzeit und bei Fortbestehen der einschränkenden Faktoren (bspw. Reduzierung der Arbeitsstunden) ein DU-Verfahren
2. Weil er kein GdS 50+ hat = kein erhöhtes Unfallruhegehalt oder Entschädigung
3. Weil er zur Zeit der Schädigung SaZ war = sowieso kein erhöhtes Unfallruhegehalt etc.
4. Weil er aber aufgrund eines Dienstunfalles dienstunfähig wird und derzeit im Status BS ist, bekommt er trotzdem "normales" Unfallruhegehalt gem. BeamtVG §36, korrekt? Oder nur normale Pensionsansprüche? Oder spielt die Tatsache, dass er zum Zeitpunkt der Schädigung SaZ war die entscheidende Rolle und es gelten andere Vorschriften?

Schonmal Danke für Eure Antworten!

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LwPersFw

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Antw:Sonderfall WdB Einsatzschädigung DU
« Antwort #1 am: 10. April 2022, 18:27:06 »

Zitat
1. Dem Soldat droht nach Beendigung der Schutzzeit und bei Fortbestehen der einschränkenden Faktoren (bspw. Reduzierung der Arbeitsstunden) ein DU-Verfahren

Gerade bei Berufssoldaten gilt der Grundsatz: Rehabilitation vor Versorgung.

Bei einem GdS 30 sollte eine Tätigkeit gefunden werden, die der BS bis DZE ausüben kann.
In der Bw dienen inzwischen auch hunderte schwerbehinderte Soldaten.

Im Einzelfall kann es natürlich auch bei einem GdS 30 zu einem DU-Verfahren kommen, aber nicht primär.


Zitat
2. Weil er kein GdS 50+ hat = kein erhöhtes Unfallruhegehalt oder Entschädigung

richtig

Zitat
3. Weil er zur Zeit der Schädigung SaZ war = sowieso kein erhöhtes Unfallruhegehalt etc.

richtig

Zitat
4. Weil er aber aufgrund eines Dienstunfalles dienstunfähig wird und derzeit im Status BS ist, bekommt er trotzdem "normales" Unfallruhegehalt gem. BeamtVG §36, korrekt? Oder nur normale Pensionsansprüche? Oder spielt die Tatsache, dass er zum Zeitpunkt der Schädigung SaZ war die entscheidende Rolle und es gelten andere Vorschriften?

Wenn der SaZ später BS wird und dann auf Grund der Verschlimmerung der Einsatzfolgen auf Grund Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird - also auf Grundlage einer WDB- , erfolgt die Versorgung u.a. nach § 81c und § 27 Abs 1 , Satz 1 SVG i.V.m. § 36 BeamtVG.

Dazu werden bei GdS 30 gewährt:

•  Freie Heilbehandlung für Schädigungsfolgen,
•  Grundrente nach §§ 30 Abs. 1 und 31 des Bundesversorgungsgesetzes je nach dem Grad der Schädigungsfolgen,
•  § 40 SVG

Zusätzlich ist zu prüfen, ob ggf. folgende Leistungen möglich sind:

•  Berufsschadensausgleich  nach § 30 Abs. 4 des Bundesversorgungsgesetzes in  individueller  Höhe  zur  Abgeltung  wirtschaftlicher  Folgen  (=  42,5  v.H.  des  Einkommensverlustes),
•  Leistungen  zur  beruflichen  Rehabilitation,


Hier sehe ich den Sozialdienst i.V.m. dem BFD in der Pflicht, den betroffenen Kameraden bzw. dessen Angehörige umfassend zu unterstützen, damit alle möglichen und sinnvollen Leistungen beantragt werden.



Noch ein Hinweis zur steuerfreien Grundrente:

Diese wird im Rahmen der Reform des Entschädigungsrechts für Soldaten zum 01.01.2025 deutlich erhöht:

"1. 400 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 30 und 40,
2.  800 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 50 und 60,
3.  1200 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 70 und 80,
4.  1600 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 90,
5.  2000 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 100."

Für das Jahr 2024 werden die aktuell geltenden Beträge bereits um 25 % erhöht.

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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Creon83

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Antw:Sonderfall WdB Einsatzschädigung DU
« Antwort #2 am: 10. April 2022, 19:50:58 »

Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort  :)
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Griffin

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Antw:Sonderfall WdB Einsatzschädigung DU
« Antwort #3 am: 12. April 2022, 16:25:35 »


… @Creon83 ...

Wichtig hierbei ist zu wissen/ zu beachten, dass das Ruhegehalt via Festsetzungsbescheid einmalig und Ruhegehaltssatz grundsätzlich auf Dauer als Konstante fixiert werden.

Alle anderen von @LwPersFw genannten Leistungen bzw. deren Gewährung sind von diversen Faktoren abhängig und unterliegen daher mgl. individuellen Schwankungen/ Veränderungen – Faktoren: wie GdS, Einkommenssituation gesamtheitlich, mgl. Arbeitsverhältnisse, gesundheitliche & berufliche Entwicklung usw.

Gruß!
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" Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. "   Zitat - Albert Einstein
 

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