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Autor Thema: Keine Beihilfe für Soldaten ab 2018, ominöser Versicherungsmakler  (Gelesen 896 mal)

Carstyle

  • Gast

Moin Kameraden folgender Sachverhalt:

Ein Kamerad aus meiner GA (der komischer Weise auch schon damals mit dem vermitteln von Versicherungen etc. zu tun hatte) hatte mich vor kurzem Kontaktiert. Grund war der wegfall der Beihilfe für Soldaten ab 2018. Er hat gesagt das er Kontakt mit einem Berater hat, welcher gerne mit mir über das Thema reden möchte und mir helfen will. Ich habe dann mit dem Berater telefoniert, anscheinend ehemaliger Soldat. Er hat gesagt das er gerne persönlich vorbeikommen würde und mir zum Thema Beihilfe nach dem DZE alles erklären möchte und was man dagegen machen kann das man trotzdem noch Beihilfe bekommt.

Das ganze kommt mir etwas komisch vor.

Mein Diensteintritt war 2021. Mein DZE ist 2036. Muss ich da jetzt wirklich tätig werden damit mir da später kein Geld  bei der Beihilfe flöten geht oder ist das alles wieder so eine Versicherungsmasche.
Weil fakt ist ja das es keine Beihilfe mehr für Soldaten nach 2018 gibt.

Danke für die Antwort
MfG
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HubschrauBär

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  • Beiträge: 493



...

Weil fakt ist ja das es keine Beihilfe mehr für Soldaten nach 2018 gibt.
...

MfG

Betroffen sind hier Zeitsoldaten die nach dem 31.12.2018 ausgeschieden sind.

Da diese keinen Beihilfeanspruch mehr haben wird man da auch nichts "machen können um doch noch Beihilfe zu bekommen".
Höchstens einen BS-Antrag stellen.

Nehmen sie doch mal Verbindung zum Sozialdienst der Bundeswehr auf.
Dort wird ihnen zumindest nichts angedreht sondern allgemein über die Möglichkeiten der Kranken- / Pflegeversicherung nach Ende der Dienstzeit als SaZ beraten.
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Jan96

  • Gast

Ich würde empfehlen den „Kameraden“ der den Berater empfohlen hat beim Chef zu melden. Ein Dienstvergehen liegt sehr nahe.
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LwPersFw

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  • Beiträge: 6.764


Mein Diensteintritt war 2021. Mein DZE ist 2036. Muss ich da jetzt wirklich tätig werden...



Lesen Sie sich dort in Ruhe ein ... auch die Anhänge in einzelnen Beiträgen.

Beachten Sie dabei die angepassten Gesetzesvorgaben und Stichtage in der Historie.

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,55080.0.html


Setzen Sie dies in Bezug zu Ihrer persönlichen Situation jetzt... und bezogen auf die militärische Dienstdauer...

... und dann konkrete Fragen stellen... so noch Bedarf besteht.... wie empfohlen ... z.B. beim Sozialberater des SozialdienstBw


Und Sie haben dabei keinen Zeitdruck...

Und ... Geld bei der Beihilfe kann Ihnen nicht verloren gehen, da Sie selbst - als SaZ - keinen Leistungsanspruch (mehr) nach der Dienstzeit haben.

Für SaZ mit DZE ab 01.01.2019 gelten andere Regeln.




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Unter diesem Link finden Sie aber frei zugängliche Informationen:

https://www.bundeswehr.de/de/haeufig-gestellte-fragen-zum-gkv-versichertenentlastungsgesetz-149332




« Letzte Änderung: 22. April 2022, 10:43:05 von LwPersFw »
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