Erstmal herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Eignung.
Der Post von @KlausP trifft den Nagel aber auf den Kopf, also kein Grund für den ironischen Unterton.
1.) Wofür haben Sie sich denn beworben? RoA a.d.W. mit vorl. Höherem DG oder lediglich ROA a.d.W.? Davon hängt nämlich ab, welches Model sie durchlaufen. Wenn Sie sich nur als ROA a.d.W. beworben haben werden Sie zunächst - sofern Sie vorgedient sind - ihren bisherigen Dienstgrad oder den entsprechenden OA DG tragen und ganz normal Lehrgänge mit Prüfung bestehen müssen. Nur wenn Sie die ROA a.d.W. mit vorl. höherem DG beantragt haben erhalten Sie einen höheren DG undmüssen an den Lehrgängen lediglich teilnehmen (ohne Prüfung).
Ob Sie also einen höheren DG bekommen hängt von der Bewerbung ab, und welcher DG es wird vom Beorderungsdienstposten. Ist ihr Studium für den DP Vorraussetzung und der DP entsprechend geschlüsselt, kann es mit Promotion und Berufserfahrung bis Oberstleutnant oder in Ausnahmefällen Oberst gehen. Ist für ihr Studium kein DP vorhanden wirds in der Regel Oberleutnant.
Der DG wird entgültig verliehen, sobald alle Voraussetzungen (Lehrgänge) erfüllt sind.
2.) Ja warum ist das so das Leute die mit höherem DG eingestellt werden nur teilnehmen müssen, aber keine Prüfung ablegen? Über Sinn und Unsinn kann man streiten, ist aber nunmal in der Vorschrift so festgeschrieben.
3.) Haben Sie nur eineEignung, aber noch keinen Dienstposten und damit auch keine Zusage, oder haben Sie eine Eignung und bereits eine Zusage, aber noch keinen Dienstposten?
Was definitiv nicht passiert ist das sich irgendwelche Dienststellen bei Ihnen melden um sich darum zu bewerben, dass Sie sich dort beordern lassen. BAPersBw legt ihre Beorderungsdienststelle anhand bestehenden Bedarfs fest; wenn Sie Glück haben bekommen Sie die Wahl zwischen zwei oder drei Dienststellen. Davon nehmen Sie dann eine an oder eben nicht.
Generell hätte ich erwartet, dass diese grundlegenden Themen bei einer Bewerbung bekannt sind, wenn man sich mit dem Thema beschäftigt hat und sich im KarrC hat beraten lassen.
Gerade die zeitlichen Erfordernisse hätte ich als bekannt vorausgesetzt, da die doch einer der wesentlichen Punkte sind bei der Enrscheidung, ob man sich bewirbt.
Damit man sicher ist, dass man diese Zeit auch aufbringen kann um keine "ROA-Karteileiche" zu werden.