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Autor Thema: Selbsteinkleider ab OFr?  (Gelesen 3347 mal)

200/3 ohne LoginDaten

  • Gast
Antw:Selbsteinkleider ab OFr?
« Antwort #30 am: 19. Mai 2022, 18:36:55 »

Im Sinne der Einheitlichkeit wird mit Sicherheit "hellgrau" zum Gelöbnis befohlen...den hat nämlich grundsätzlich jeder weil dienstlich geliefert/ausgegeben. (Ich meine als Selbsteinkleider muss man sogar zwei Jacken zum Dienstanzug vorhalten?)

Ist doch das gleiche Spiel bei Stiefeln: Auch wenn man braune, dienstlich gelieferte im Bestand hat, können zu Antreten u.ä. jederzeit schwarze Stiefel befohlen werden...Einheitlichkeit.

(Stehkragen, Säbel und ähnlicher Krimskram ist bei anderen Nationen eben NICHT der  Dienstanzug, sondern nochmal eine zusätzliche "Eskalationsstufe" à la Paradeuniform)
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F_K

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Antw:Selbsteinkleider ab OFr?
« Antwort #31 am: 19. Mai 2022, 18:56:20 »

.. "ceremonial dress" - und da sind wir bei der BW ganz schnell beim Traditionserlass - und wer dann noch "Säbel" will, gehört vom MAD überprüft.
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Deepflight

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Antw:Selbsteinkleider ab OFr?
« Antwort #32 am: 19. Mai 2022, 19:28:35 »

Was man zu seinem Gelöbnis trägt wird befohlen, und da hab ich in der letzten Zeit von Abwandlung FA mit Koppel und Helm bis DA groß alles gesehen, je nach Rahmen und Truppengattung.
Aber selbst wenn der große Diener befohlen ist hab ich schon erlebt das auch Wiedereinsteller oder OFhr-Einsteiger die schon einen privat beschafften DA hatten im Sinne der Einheitlichkeit noch fix zur BwBM (oder wie auch immer sie sich gerade nennt) geschickt und für das Gelöbnis dienstlich eingekleidet wurden.
Denn man wollte nicht einen Teil mit BwBM-Altbeständen und nen Teil mit LHBw-Maßanfertigungen da stehen haben.
Kann man jetzt finden wie man will, war halt so.

Womit wir wieder beim ursprünglichen Hinweis sind: warte doch erst mal ab, übersteh die Probezeit, werde als SaZ vereidigt und dann irgendwann kannst du für dich entscheiden ob du beim dienstlich gelieferten Zeug bleibst und das übernimmst und ggf. umnähen lässt, oder dir von der LHBw oder einem anderen Schneider was auf den Leib schneidern lässt.
Wenn nämlich auf dem Weg bis zum SaZ irgendwo was schiefgeht (wegen Verletzung, es dir doch nicht gefällt oder vielleicht sogar die Bw dir kündigt weil es nicht passt) schaust du sparsam aus der Wäsche, genauso wie wenn im Sinne der Einheitlichkeit der privat beschaffte DA doch untersagt wird.

Nichtsdestotrotz schließe ich mich meinem Vorredner an, deine Motivation bisher war echt schön zu beobachten. Bei dem Thema hier verspielst du gerade ein wenig Sympathie, weil du vehement versuchst Argumente zu finden, warum ein privat beschaffter DA doch ne gute Idee ist und "doch bestimmt erlaubt sein müsste".

Im Kern gehts aber darum garnicht, es geht darum, sich erst mal anzupassen, zu verinnerlichen Teil einer Gemeinschaft zu sein, Gleicher unter Gleichen. Das du dann mit steigender Erfahrung vielleicht entscheidest dir nen kleinen Spleen zu gönnen ist echt in Ordnung.
Aber bitte, bitte nicht von Anfang an. Die Ratschläge hier sind allesamt aus Erfahrungen entstanden die wir mal irgendwo gemacht haben, uns in die Nesseln gesetzt oder gesehen haben, wie Kameraden sich in die Nesseln setzen. Sowas wieder los zu werden ist schwieriger als man glaubt und in den seltensten Fällen war es das in der Retroperspektive wert, glaub mir. Und grade als Einsteiger mit höherem Dienstgrad hat man es sowieso nicht immer leicht und schneller einen negativen Ruf für solche an sich harmlosen Dinge weg als einem lieb ist.

Am Ende musst du es selber wissen, dennoch bleibt der Rat, lass es mindestens bis nach der Grundi, besser noch bis zu dem Zeitpunkt wo du aufgefordert wirst dich selbst einzukleiden lieber bleiben.
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Ralf

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Antw:Selbsteinkleider ab OFr?
« Antwort #33 am: 19. Mai 2022, 19:56:25 »

Ich denke, es ist alles und auch sehr ausführlich gesagt zu dem Thema.
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