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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Anspruch unklar: Zulagen während der Meister-ZAW  (Gelesen 1216 mal)

Gast81

  • Gast

Guten Morgen.

Aktuell befinde ich mich auf meiner Meister-ZAW (Feldwebelebene). Ich bin aktiver Fallschirmspringer mit springendem Dienstposten und habe im vergangenen Jahr meine Pflichtsprünge zum Lizenzerhalt absolviert, ein gültiges Beiblatt für dieses Jahr sowie einen gültigen BA 90/5.

Nun wurde ich schriftlich in Kenntnis gesetzt, dass mir die Erschwerniszulage in Höhe von 161,06 € mit Lehrgangsbeginn rückwirkend aberkannt wird.

Ich bin überzeugt davon gelesen zu haben, dass Feldwebeldienstgraden die Zulage während ihrer Meister-ZAW weiterhin zusteht, solange sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen.

Leider habe ich in den folgenden Wochen keine Möglichkeit, über das Intranet Vorschriften einzusehen. In der Erschwerniszulagenverordnung konnte ich dazu nichts finden.

Viel Text, konkrete Frage mit bitte um Quelle:

Steht einem Lehrgangsteilnehmer während seiner Meisterausbildung die Erschwerniszulage Fallschirmspringer zu, wenn er alle sonstigen Voraussetzungen für diese erfüllt?


MkG und vielen Dank im Voraus!
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F_K

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Antw:Anspruch unklar: Zulagen während der Meister-ZAW
« Antwort #1 am: 02. Juni 2022, 10:02:45 »

Frage:
Wie lange ist die ZAW, ist der DP "Springend"?
Verpflichtung zur Inübunghaltung?
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Gast81

  • Gast
Antw:Anspruch unklar: Zulagen während der Meister-ZAW
« Antwort #2 am: 02. Juni 2022, 10:04:03 »

Die ZAW dauert 11 Monate, Pflicht zur in Übung Haltung besteht, springender Dienstposten.
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F_K

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Antw:Anspruch unklar: Zulagen während der Meister-ZAW
« Antwort #3 am: 02. Juni 2022, 10:05:46 »

@ Gast81:

- Ist der ZAW DP "springend"? (vermutlich ja nicht, oder?)
- Daher kann man diskutieren, ob man Dich zur Inübunghaltung verpflichtet - hast Du ein solches Schreiben (ggf. kleine Springerzulage)?
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Gast81

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Antw:Anspruch unklar: Zulagen während der Meister-ZAW
« Antwort #4 am: 02. Juni 2022, 10:15:41 »

Zunächst vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!

Und die Bitte um Verzeihung, die Frage nach dem Dienstposten habe ich missverstanden. Diese kann ich nicht belastbar mit ja oder nein beantworten, nur mit Tendenz in eine Richtung:

Ich bin zeitlich befristet abkommandiert, die ZAW wird von einer nicht springenden Einheit durchgeführt. Die Pflicht zur in Übung Haltung ergibt sich für mich daraus, dass ich im Anschluss an den Lehrgang wieder meinen ursprünglichen Dienstposten, auf dem ich noch bis 2024 festgesetzt bin, bekleiden werde. Ein Schriftstück mit der expliziten Aussage "HF x muss während seiner ZAW... die Fähigkeit zum Fallschirmsprung erhalten" existiert nicht.

Daher meine Frage zu der generellen Regelung, dass (bzw. ob) einzelne Zulagen während der Meister-ZAW pauschal weiter gewährt werden.
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F_K

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Antw:Anspruch unklar: Zulagen während der Meister-ZAW
« Antwort #5 am: 02. Juni 2022, 10:24:36 »

@ Gast81:

Die Fallschrimspringerzulage ist an den DIENST in einer springenden Einheit als Fallschirmspringer gebunden (plus weitere Voraussetzungen) - auf ZAW bist Du weder in einer springenden Einheit noch wirst Du da springen.

Die Zulage entfällt also.

Die Verpflichtung zur Inübunghaltung (und damit Anspruch auf "kleine" Springerzulage) ist als begründende Unterlage zwingend schriftlich erforderlich - ohne ein solches Schriftstück auch keine kleine Zulage.

Die "Idee" mit "Feldwebel auf ZAW erhalten weiter Zulage" ist so natürlich völliger Schwachfug - zum einen werden Erschwerniszulagen über eine TÄTIGKEIT begründet (nicht über eine Zugehörigkeit zu einer Dienstgradgruppe) - und zum Anderen kennt die Verordnung den Unterbrechungsgrund "ZAW" überhaupt nicht - wäre auch sachfremd.
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Gast81

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Antw:Anspruch unklar: Zulagen während der Meister-ZAW
« Antwort #6 am: 02. Juni 2022, 10:36:27 »

Dann täuscht mich meine Erinnerung, danke dir für die Erläuterungen.
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2Cent

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Antw:Anspruch unklar: Zulagen während der Meister-ZAW
« Antwort #7 am: 02. Juni 2022, 11:41:56 »

Meiner Meinung nach liegt F_K hier falsch und eine Weitergewährung ist ausdrücklich möglich.

Bitte prüfen Sie A-1454/7 300-303

I
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christoph1972

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Antw:Anspruch unklar: Zulagen während der Meister-ZAW
« Antwort #8 am: 02. Juni 2022, 12:55:49 »

Eine Weitergewährung ist nach der A-1454/7 zulässig, aber keine "Muss"-Bestimmung. Da hilft nur höflich fragen und dann einen Antrag stellen.
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Yves Montand
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* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

VeggieBurger

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Antw:Anspruch unklar: Zulagen während der Meister-ZAW
« Antwort #9 am: 02. Juni 2022, 13:18:53 »

Die ZAW-BetrSt müsste dich zur Inübunghaltung verpflichten, damit du weiterhin anspruchberechtig bist.
Das wird sie aber mMn nicht machen.
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F_K

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Antw:Anspruch unklar: Zulagen während der Meister-ZAW
« Antwort #10 am: 02. Juni 2022, 13:24:16 »

MWn ist die Personalführung dafür zuständig, die Inübungshaltung auszusprechen - weil nur diese kennt die weitere Verwendung des Soldaten und kann sich überlegen, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist - da hängt ja dann auch die Freistellung / Zeit für den Sprungdienst dran - und dies kann sich negativ auf das Ergebnis der ZAW auswirken - will man dies?
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2Cent

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Antw:Anspruch unklar: Zulagen während der Meister-ZAW
« Antwort #11 am: 02. Juni 2022, 13:34:50 »

Inübunghaltung usw ist nicht notwendig,
Wenn er die Zulage vor der "Weiterbildung" bekomme hat, hat er auch während der "Weiterbildung" anspruch darauf.
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SolSim

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Antw:Anspruch unklar: Zulagen während der Meister-ZAW
« Antwort #12 am: 02. Juni 2022, 13:45:55 »

Inübunghaltung usw ist nicht notwendig,
Wenn er die Zulage vor der "Weiterbildung" bekomme hat, hat er auch während der "Weiterbildung" anspruch darauf.

Quelle?
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Ralf

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Antw:Anspruch unklar: Zulagen während der Meister-ZAW
« Antwort #13 am: 02. Juni 2022, 13:53:29 »

A-1454/7 Auswirkungen von Aus-, Fort- und Weiterbildung auf Zulagen
Zitat
301. Im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Zulagen haben Fortbildung und Weiterbildung
identische Auswirkungen. Eine Weitergewährung von Zulagen
ist grundsätzlich zulässig.(Ausnahme:
Lehrgänge zur persönlichen Aus- und Weiterbildung sind im Einzelfall zu prüfen).
...
303. Ob eine Maßnahme als Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme gilt, entscheidet im Zweifel die
zuständige Fachabteilung im Kommando des jeweiligen OrgBer in Abstimmung mit der im BAPersBw
jeweils zuständigen Abteilung.
Und nun wäre halt eben zu prüfen, ob es eine persönliche Maßnahme ist. Bei einem FschJg (davon gehe ich aus) und eine Meisterausbildung könnte das schon sein.
Hinweis: ich bin absolut kein Zulagenbearbeiter, deswegen mag ich mit meinem letzten Satz auch falsch liegen, aber das erscheint mir zumindest bedenkenswert.
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F_K

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Antw:Anspruch unklar: Zulagen während der Meister-ZAW
« Antwort #14 am: 02. Juni 2022, 14:00:21 »

Ein Zulagenbearbeiter hat ja schon einen (schriftlichen) Bescheid erstellt.

Ohne genaue Sachkenntnis (daher mag die Aussage ja falsch sein), gehe ich davon aus, dass die in 301 "gemeinten" Fort- und Weiterbildungen ungefähr so lange dauern wie ein Erholungsurlaub - also wenige Wochen.

Rein faktisch / rechtlich sind auch für Soldaten verbindlich die Voraussetzungen in der Erschwerniszulagenverordnung festgelegt - und da "fällt" der Fallschirmspringer halt "raus", wenn er nicht mehr springt.
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