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Autor Thema: Trennungsgeld bei Zugfahrt  (Gelesen 719 mal)

wehr1895

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Trennungsgeld bei Zugfahrt
« am: 25. Juli 2022, 10:28:09 »

Hallo zusammen habe Mal zwei  Fragen ( ja der Neuling )  ::Ich werde mit Dienstantritt TG6 Bezieher sein .
Nun meine Fragen mit der höflichen bitte um Beantwortung
1. Wenn ich diese 0,20 Kilometerpauschale bekomme wird mir der Eigenanteil abgezogen oder passiert das nur wenn ich an einer anderen Dienststelle statt meiner festen bin ?
2. Kann ich auch ohne KFZ das TG nutzen und fahre z.b mit dem Zug ( in Uniform) ?
Und die Dritte Frage ( waren ja eigentlich nur zwei) Dauert die TG Zahlung ebenfalls so lange wie die Anrechnung meiner Berufsjahre? Ist ja zum kalkulieren für das Haushaltsbuch sehr wichtig.
Freue mich auf Rückantworten danke
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200/3

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Antw:Trennungsgeld bei Zugfahrt
« Antwort #1 am: 25. Juli 2022, 11:13:59 »

zu 1)
Keine Ahnung

zu 2)
Bei kostenfreiem Bahnfahren mit E-Token und Uniform kann nichts erstattet werden weil ja von vornherein schon kostenfrei für den Nutzer. (Wer bescheißt, kommt in'n Bau). Als Selbstzahler (also ohne E-Token) kann man natürlich auch Bahnfahrten abrechen.

zu 3)
Kann man nicht pauschal beantworten, kommt auf den Bearbeiter und das Arbeitsaufkommen an. Wird monatlich eingereicht. In der alten Papierform hat es bei mir am Standort 3-4 Tage gedauert von Einreichen bis Geldeingang auf dem Konto. Am vorherigen Standort auch gerne mal 4-5 Wochen. Jetzt in der digitalen Form bei mir aktuell 2-3 Wochen...liegt aber wohl daran, dass aktuell recht viele Dienststellen zeitgleich noch auf digitale Bearbeitung umgestellt werden.
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LwPersFw

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Antw:Trennungsgeld bei Zugfahrt
« Antwort #2 am: 26. Juli 2022, 06:44:27 »

Zu 1. siehe hier mit Beispiel

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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

FoxtrotUniform

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Antw:Trennungsgeld bei Zugfahrt
« Antwort #3 am: 28. Juli 2022, 20:39:47 »

Zu 2 gab es in ähnlicher Konstellation meines Wissens nach auch bereits die ersten Termine beim Truppendienstgericht [emoji6]
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)
 

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