Wenn sie keine Kopie des Abgabebelegs an den Anforderer haben bzw bekommen können vom Beorderungstruppenteil hilft da nur eins: Sachschadensmeldung schreiben, darin den Sachverhalt entsprechend schildern und dann drauf Hoffen, dass der Chef (so das er der Entscheider ist) das glaubt und auf Nichthaftung entscheidet.
Über welches Ausrüstungsteil sprechen wir denn und über welchen Betrag?
So oder so, die Erklärung warum das erst nach drei Jahren auffällt muss schon gut und glaubwürdig sein, denn falls Sie in der Zwischenzeit mal tauschen waren haben Sie ja u.U. neue BAN bekommen und quittiert. Das ist ja die "Sauerei" am aktuellen System, dass Sie jedes mal wenn sich in ihrer Ausrüstung was ändert (nicht beim Tausch alt für neu, aber immer wenn z.B. ein Material ausgeschleust wird und dafür ein neues mit anderer ASD-Nummer ausgegeben wird) die komplette BAN unterschreiben.
Und dann sind Sie erstmal in der Pflicht, weil Sie die BAN ja bestätigt haben. Grade bei den teuren Artikeln sollte man daher immer prüfen, bevor man was unterschreibt, besser noch alles mal überfliegen ob da was seltsames drauf ist.
Wenn es bei Ihnen eine solche, neue BAN gibt kann es schwierig sein auf Nichthaftung zu entscheiden, in dem Fall rate ich Ihnen den Schaden nicht anzuerkennen, damit ein Schadensbericht ans BAIUD gefertig werden muss und die dann entscheiden.
So oder so, es gibt nur zwei Möglichkeiten was von der BAN zu kriegen: 1.) Eine wie auch immer ausgegangene Schadensbearbeitung oder 2.) der Nachweis, dass es sich nicht um Ihr Verschulden handelt (z.B. Abgabebeleg vom Nsch)
Blöd ist halt das der Anforderer das hat namentlich aufbuchen lassen und nicht auf die Einheits-BAN (von der Funktion wie eine MAL) gebucht hat...aber ist jetzt eben so.
Je nach Betrag von dem wir hier reden ist aber der Entscheider nicht mehr der Chef, sondern der Kdr oder direkt das BAIUD.