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Autor Thema: Wehrübung nach Aufhebung der Beorderung  (Gelesen 5864 mal)

Steffel

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Wehrübung nach Aufhebung der Beorderung
« am: 30. Juli 2006, 01:59:28 »

Hallo Leute,

vor ein paar Wochen habe ich meinen Frust schon mal freien Lauf gelassen, weil meine Beorderung widerrufen wurde.

Derzeit befinde ich mich in einer Wehrübung und habe das Problem, dass durch den Widerruf der Beorderung Mitte Mai nun kein Leistungszuschlag bezahlt wird.

Aber nun noch mal von Anfang an.....

Ende 2005 wurde eine Umfrage gestartet, wer noch freiwillig Wehrübungen durchführen möchte. Diese Umfrage habe ich mit einem klaren "JA" beantwortet.

Im Februar 2006 bekam ich von meinem Stammtruppenteil, zu dem ich zu diesem Zeitpunkt auch beordet wurde, eine Anfrage zu einer Wehrübung. Diese beantwortete ich auch mit einem klaren "JA". Diese derzeitig laufende Wehrübung ist die "Vierte" seit Beendigung der aktiven Dienstzeit.

Im Mai 2006 wurde meine Beorderung ohne Angabe von Gründen widerrufen, ohne alternative Beorderung. Mein Mob-Truppenteil hat mich dann mit einer tollen Urkunde verabschiedet.

Im Juni kam dann aber eine neue Anfrage für eine weitere Beorderung.......diese beantwortete ich auch mit "JA".

Obwohl ich schon verabschiedete wurde, bekam ich dann doch meinen Einberufungsbescheid für meine Stammeinheit, die mich eigentlich schon verabschiedet hatte.

Nun stecke ich gerade mitten in der Wehrübung und versuche krampfhaft heruaszufinden, wie ich nun doch zu meinem Leistungszuschlag komme.
Schließlich war ich zum Zeitpunkt der Wehrübungsanfrage im Februar noch beordert und wurde ohne Angabe von Gründen einfach widerrufen.
Mein zuständiges KWEA sowie das leitende KWEA des Mob-Truppenteils habe ich diesbezüglich schon kontaktiert und bin ich doch wieder beim S1-Mob angekommen. Ich dreh mich also im Kreis......

Dann bin ich noch auf der Suche nach einem Truppenteil, der entsprechend eine Beorderung auf eine Stelle in Richtung IT (z.B. S6) aussprechen kann.

Zivilberuflich bin ich seit Jahren Netzwerktechniker / System Engineer mit sehr guten Kenntnissen im Bereich Komponten des Herstellers Cisco Systems. Kann mir hier jemand einen Tipp geben??

Ich danke Euch im voraus für Eure Antworten.
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mib

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Re:Wehrübung nach Aufhebung der Beorderung
« Antwort #1 am: 30. Juli 2006, 12:09:17 »

Entscheidend von Deinen vielen Überlegungen zur Gewährung des Leistungszuschlages ist einzig der Zeitpunkt zu dem Du (wieder) Mob-Beordert wurdest. Wenn Du zum Zeitpunkt der Wehrübung auch den Einberufungsbescheid(V) in der Hand hast geht alles klar. Alle anderen Absprachen und Planungen die Du gemacht hast sind für die Zahlung nicht ausschlaggebend.
Wehrübungen und Mob-Beorderungen hängen planungstechnisch auch nicht direkt zusammen - liegen auch nur für Mannschaftssoldaten in einer Hand (S1MobTrTl). Die 'Karrieren' von Uffzen und Offzen werden bei SDBw/PersABw geplant. Somit kommt es immer wieder mal zu Überschneidungen/Abstimmungsproblemen (z.B. bei WÜ auf Dienstposten für die der betroffene (noch) nicht geeignet/geplant ist) die sich oft nur durch das Engagement des Reservisten lösen lassen.
BTW: Das sind doch bislang alles superkurze Zeiträume bei Dir. Meine WÜ plane ich durchschnittlich 1/2 bis 1 Jahr im Voraus und Stellenveränderungen werden so 2-3 Jahre im Voraus erstmals anvisiert.
Also mal keine Hektik, zumal Du die Anfrage für die neue Beorderung ja offenbar schon auf dem Tisch hast...
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Piet

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Suche Mob-Beorderung in NRW
« Antwort #2 am: 24. Februar 2008, 11:19:03 »

Mein na-Truppenteil wird aufgelöst.  :(

Ich versuche zwar noch, auf einen der gespiegelten Stellen im aktiven Btl zu kommen, aber für alle Fälle werde ich mich auch schon einmal anderweitig umsehen.

Kann mir jemand eine Empfehlung für eine Mob-Stelle in NRW, möglichst in Nähe des Ruhrgebiets geben, weil er gute Erfahrungen gemacht hat? Ich bin z.Zt. beim InstBtl 130 in Unna beordert, das dem LogBtl 7 angehört. Alle na-Truppenteile der Brigade werden aber im April außer Dienst gestellt.

Am besten wäre natürlich etrwas in Richtung Fernmelder. Habe die SchrFuHF-ATN (Mannschaft) und die SicherungsUffz-ATN und bin im wahren Leben Halbjurist (Erstes Staatsexamen)  :) Vielleicht hat ja jemand mit einem aktiven Truppenteil gute Erfahrungen gemacht und gibt sie weiter!
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Re: Wehrübung nach Aufhebung der Beorderung
« Antwort #3 am: 25. Februar 2008, 12:41:27 »

@piet

Könnt Dir meine StFw Stelle im Allgäu geben.

Brauch sie ja nicht mehr. Hätte auch den Vorteil daß Du mal in eine landschaftlich reizvolle Gegend kommen würdest  ;D

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Piet

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Re: Wehrübung nach Aufhebung der Beorderung
« Antwort #4 am: 25. Februar 2008, 15:55:40 »

Da werd ich eher Minentaucher.  ;D
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Re: Wehrübung nach Aufhebung der Beorderung
« Antwort #5 am: 25. Februar 2008, 16:39:37 »

Könnt Dir meine StFw Stelle im Allgäu geben.

Da werd ich eher Minentaucher.  ;D

Gut dass wenigstens hier im Forum keine Vorurteile gepflegt werden :D!
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dada81

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Re: Wehrübung nach Aufhebung der Beorderung
« Antwort #6 am: 26. Februar 2008, 10:40:09 »

Da werd ich eher Minentaucher.  ;D
OFFTOPIC: Dann wohl bei der berittenen Gebirgs-Marine  ;D
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Resi215

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Re: Wehrübung nach Aufhebung der Beorderung
« Antwort #7 am: 21. Oktober 2008, 19:04:53 »

Ist die StFwStelle noch zu haben ?  ???
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