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Autor Thema: SAZV auf Übungsplätzen  (Gelesen 451 mal)

SoldatDB

  • Gast
SAZV auf Übungsplätzen
« am: 05. September 2022, 14:52:31 »

Guten Tag zusammen,

gibt es eine Regelung zur zeitlichen Vergütung von Übungsplätzen?
In der Vorschrift wird zwischen Bereitschaft und Rufbereitschaft entschieden.

Bereitschaft ist die Pflicht, sich an einem vom Dienstherrn bestimmten Ort außerhalb des
häuslichen Bereichs aufzuhalten, um auf Weisung sofort tätig zu werden. Zeiten ohne tatsächliche
Inanspruchnahme überwiegen hier grundsätzlich


Rufbereitschaft bedeutet, dass Soldaten und Soldatinnen jederzeit erreichbar sind und im
Bedarfsfall zeitnah den Dienst aufnehmen können.


Wir hatten von 05:00-23:00 Dienst und waren danach in Bereitschaft.
Nachdem die VP gesagt hat, dass wir dann durchschreiben können, ist die KpFhrg zurück gerudert und sagte es wäre nur Rufbereitschaft.

Jetzt meine Frage: Was ist richtig? Kann ich pauschal, wenn ich auf dem Übungsplatz bin, durchschreiben oder ist Rufbereitschaft hier richtig?

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F_K

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  • Beiträge: 20.790
Antw:SAZV auf Übungsplätzen
« Antwort #1 am: 05. September 2022, 15:00:01 »

Pauschale Aussage ist falsch, der Dienstplan zählt.
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